Selbständig und Harz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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nokop
Beiträge: 1
Registriert: 20.03.2006 10:05

Selbständig und Harz 4

Beitrag von nokop »

Hallo ,ich bin neu hier.Ich habe folgende Frage:Mein Frau bezieht ab 01.01.2005 Harz 4 ,da ich aber Selbständig bin haben wir nur einen Selbstschätzung bis vor kurzem abgegeben.Sie hatte die Leistungen bewilligt bekommen.
Ab dem 01.01.2006 bin ich Angestellt und verdiene ca.1000,- € Netto.
Beim ertsen Antrag im Jahr 2006 habe ich einen GuV fürs zweite Halbjahr 2006 mit abgeben müssen ,davon wurde die Leistungberechtigung ausgerechnet.(mein Frau bekam weiterhin Geld)
Nun möchte der Jobcenter Rückwirkend einen GuV Rechnung für das erste Halbjahr 2005 auch haben.
Da wird es wahrscheinlich stehen das ich etwas mehr eingenommen habe wie es in Selbstschätzung stand.
Was passiert jetzt?
Wird die jetzige Leistung gekürzt?Obwohl die auf mein jetzige Gehalt es sich bezieht?
Oder müssen wir den Differinz zurückzahlen?

Danke
NORBERT
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