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Kann mir jemand einen tipp geben?

Verfasst: 20.03.2006 09:41
von seestern
Hallo!
Mein Problem ist folgendes:
Ich und meine Familie( Lebenspartner und drei Kinder im alter von 2monaten, 5 jahren und 8 Jahren)
würden gerne aus unsere bisherige Wohnung ausziehen.
Unsere jetztige Wohnung ( 86,86qm) kostet kalt 457,60 € zzgl. 99 € für Gas.Ich war beim Jobcenter und habe nachgefragt, wie groß+teuer eine neue Wohnung für uns sein darf. Dort teile man mir mit, das die qm egal sind und die warmmiete bis zu 705€ sein darf für 5 Personen. Ich solle mich auf dem wohnungsmarkt umschauen und ein Wohnungsangebot sowie eine Erklärung, warum wir umziehen wollen einreichen.

Wir suchten also die Zeitungen und das I-Net nach Angboten ab und wurden fündig :D .5 Zimmer 613€ zzgl. Heizkosten für Kohlen.Hingesetzt und die Erklärung also verfasst. Wir teilten darin mit, das wir in unserer jetzigen Wohnung am und um dem Fenster im Kinderzimmer UND Badezimmer immer wieder Schimmel haben, weil die Feuchtigkeit von draussen nach drinnen dringt (undichtes Fenster und auch die wand). Es wurde schon desöftern behandelt, aber es kommt immer wieder. Unser 5 jähriger Sohn inhaliert deswegen schon. :twisted: Nächtlicher Lärm von anderen Nachbarn (Polizei ist auch deswegen ständig Gast in unserem Haus). Die Kinder ( Schulpflichtig) können deswegen nicht richtig schlafen.Unsere Gaskosten jedes Jahr steigen, weil sämtliche Fenster in der Wohnung undicht sind und wir einen riesigen Spalt in der Wohnungstür haben, wo es durchzieht. Dann zählten wir die Vorteile der "neuen" Wohnung auf, weil wir sie ja besichtigt haben. Sie hat Ofenheizung, wodurch ja nur in den Wintermonaten Heizkosten von ca. 50€ ( haben wir bei den Nachbarn und einer Kohlenhandlung erfragt ) anfallen würden. Die Fenster haben wir auch getestet ( Tipp vom mieterschutzbund: Kerze dranhalten, wenn kein Wind durchfegt, dann wackelt die flamme auch nicht :D ) und sie sind dicht.
Wir reichten alles beim Jobcenter ein und erhielten eine Absage!! :twisted: Wir haben angemessenen wohnraum und einen Umzug sehen sie nicht als erforderlich an.

Ist ja auch nett, wenn meine Kinder weiter im Schimmel leben und von anderen Bewohnern mit ihrer Nächtlichen Musik beglückt werden :twisted:

Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben, wie ich es bei einem Einspruch doch noch durchgeboxt bekomme, das wir umziehen dürfen?? :wink:

Verfasst: 20.03.2006 12:21
von Melinde
Hallo seestern
Mit Hilfe Eures Kinderarztes, der die gesundheitliche Gefahr durch den Schimmel in der Wohnung durch ein Attest bestätigt und einen Umzug empfiehlt, könnte ein Widerspruch gegen die Ablehnung Erfolg haben.
Es kann sein, daß Ihr dann noch zum Gesundheitsamt oder so geschickt werdet, aber versucht es.
Wir müssen unsere Kinder nicht durch ungünstige Wohnverhältnisse noch kränker machen als sie durch den Dreck in der Umwelt schon sind. :(
Wenn die Lärmbelästigung zu Schlafstörungen mit der Folge Konzentrationsmängel in der Schule führt, ist das auch ein ausbaufähiges Argument.
Wünsche Euch Viel Erfolg und Alles Gute.
Gruß

Verfasst: 20.03.2006 13:44
von Milecia
Genau - das wollte ich auch sagen.

Also ganz ehrlich, für mich wären das mehr als gerechtfertigte Gründe
für die Zusage zum Umzug !!
Man sollte meinen - ohne unterstellen zu wollen - die haben da einfach
keinen Bock auf euren Umzug...

Man muß sich nur nicht unterkriegen lassen -
und wenn ich mich mit diesen Fakten (Kinder krank deswegen etc.)
an die örtliche Presse oder dergleichen wenden würde...
Sowas "zieht" meistens...

Schöne Grüße und viel Glück
Mel

Verfasst: 20.03.2006 17:02
von submarin
Unter:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

finden Sie die Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft für 61 Kommunen. Vielleicht ist ja auch Ihre dabei. Da steht dann auch drin, in welchen Fällen ein Umzug auf Wunsch des Hilfeempfängers zu bezahlen ist.
Köln z.B. erkennt eben einen Umzug wegen des schlechten Zustands der Wohnung an.

Die Erlaubnis zum Umzug benötigen Sie nur, wenn Sie den Umzug und die damit verbundenen Kosten von der ArGe übernehmen lassen wollen. Ansonsten kann Ihnen niemand verbieten, umzuziehen, solange Sie die höchstzulässigen Grenzen einhalten.

Verfasst: 21.03.2006 07:38
von seestern
Danke für eure Antworten!
Genauso wie ihr sehe ich das auch.
Hab auch gleich mal auf dem link nachgesehen und es mir gespeichert.
Gestern hab ich nochmal beim Jobcenter angerufen.Bei uns in Berlin gelangt man ja nur im Callcenter bereich.ich hab der Dame am telefon geschildert worum es geht und habe um einen persönlichen Termin beim zuständigen Bearbeiter verlangt. Selbst die Frau am Telefon konnte es nicht verstehen, das wir eine Absage bekommen haben. Nun hab ich gestern auch gleich noch Bilder von Kinderzimmer und Badezimmerfenster gemacht, damit die auch sehen, das dort wirklich Schimmel ist.Werde mir das auch noch vom Kinderarzt bescheinigen lassen, das mein 5jähriger deswegen schon inhalieren muss. Werd mir natürlich auch noch den link ausdrucken, da dort auch steht, das ein Umzug vertretbar ist, wenn die Gesundheit beeinträchtigt ist durch die Wohnverhältnisse. Und dann werd ich damal mit der Faust auf Tisch hauen (natürlich nur Sprichwörtlich), wenn ich den Termin habe.