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HARTZ 4?? BAB?? ja was nun tun?

Verfasst: 19.03.2006 19:26
von Superlopi
ALso zur erklärung! meine freundin wohnt noch bei ihren eltern. ihre mutter bekommt hartz 4 da sie aber 2 geschwister hat und die bude nur 2 kinderzimmer hat muss is esich ihr zimmer mit ihrem 3 jahre älteren bruder teilen!! sie wird nächste woche 18. und nun möchte sie ausziehen!! sie hat auch schon hartz 4 beantragt und hat heute den bescheid bekommen das sie 390 euro bekommt!! wie verhält sich die ganze sache nun wenn sie auszieht wir kommen aus rostock. ich will nicht mit in die wohnung ziehen sie zieht dort alleine ein!! Wo groß und wie teuer darf ihre wohnung maximal sein? Gibt es sonst noch sachen zu beachten??

Sie ist in ner ausbildung und bekommt 190 euro lehrlingsgeld!

Verfasst: 20.03.2006 12:55
von Melinde
Hallo Superlopi
Durch die Änderungen für unter 25 jährige braucht Deine Freundin die Genehmigung vom Amt wenn sie aus dem Elternhaus ausziehen will. Das muß begründet werden beim Antrag.
(Platzmangel in der Wohnung, keine Ruhe zum lernen, vielleicht ist der Weg zur Lehrstelle sehr weit? Fällt mir dazu ein z.B.)
Legt genau dar, warum sie ausziehen will und hofft, das es genehmigt wird.
Drücke Euch auch die Daumen das es geht.
Gruß

Verfasst: 20.03.2006 13:56
von enis
Hi habe das problem auch zurzeit.

folgendes, sobald deine freundin eigene wohnung hat und in der Ausbildung ist, hat sie KEIN anspruch auf AlgII.

Sie muß dann bei der Bundesagentur für Arbeit ein Antrag auf BAB stellen, die höhe entscheidet sich aus dem Lohn,der Miete und dem Einkommen von den Eltern.

Das BAB schließt AlgII aus.

Und der Hammer ist: wenn Sie wenig verdient und bekommt auch wenig BAB, so das es grad für die Miete reicht, bekommt Sie auch nichts vom Amt.

Und die Wohnung darf normal 45- 50 m2 sein, den Preis weiß ich nicht,
aber wenn die z.b. 80 m2 ist und passt trotzdem in die Miete darf Sie auch rein.

Verfasst: 20.03.2006 19:06
von Superlopi
1. Bei welchem amt?? Du meinst bestimmt arbeitsamt?? und welchen antrag meinst du??



2. jaahaa!! bloß wie sieht das jetzt aus wenn sie auszieht??? sie kann den bab antrag erst ausfüllen wenn sie ausgezogen ist!! aber wie soll das denn gehen?? oder soll sie den bab antrag im zusammenhang mit dem mietangebot einer wohnung abgeben??? oder kann sie auch erst ausziehen und dann bab beantragen??

Quatsch

Verfasst: 22.03.2006 19:29
von Gast
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Edit: Sachkundige Antworten bitte in einem freundlichen Ton.
Danke. Ralf Hagelstein - Moderator
Wenn man wenig verdient bekommt man auch wenig BAB, das ist absoluter XXXXXXXX!
Wenn man nämlich zu viel verdient (so das der eigene Bedarf für Miete u. Lebensunterhalt gedeckt ist) bekommt man gar nix mehr!
Also geh zum Amt und stell einen Antrag auf BAB!
Du wirst genug bekommen um eine eigene Wohnung zahlen zu können!
Hatte damals Zimmer in WG ca. 90 € und Lehrgeld von rund 250 € und mein BAB lag bei ca. 125 €!
Nun ist meine Miete rund 400 € (bei 2 Pers.) also pro Pers. ca. 200 € mein Lehrgeld rund 525 € und BAB = 0,00 €! Wegen zu viel verdient!
Also siehst du das das vollkommener Mist war!
Antrag bei Berufsberatung!