Bleibt mein Vermögen unangetastet

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mausiinlove
Beiträge: 4
Registriert: 17.03.2006 14:14

Bleibt mein Vermögen unangetastet

Beitrag von mausiinlove »

Guten Tag,

ich bin 20 Jahre alt und werde ab Mitte April in Harz IV eingestuft.
ICh besitze derzeit um die 4000 € und wollte nun nachfragen, ob ich dort ran muss,also ob man dies aufbrauchen muss oder ob dafür die Regel mit den 200€ pro Lebensjahr geltend gemacht wird ICh würde mich über Antworten sehr freuen.

MFG
Gast

Beitrag von Gast »

Steht doch im Gesetz:
§ 12

Zu berücksichtigendes Vermögen

(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen
1.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 4.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 13.000 Euro nicht übersteigen,


1a.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 4.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,

2.
Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

3.
geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 13.000 Euro nicht übersteigt,

4.
ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.
mausiinlove
Beiträge: 4
Registriert: 17.03.2006 14:14

Beitrag von mausiinlove »

den Part versteh ich aber leider Gottes nicht :mindestens aber jeweils 4.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 13.000 Euro nicht übersteigen.

und gleich noch ne Frage :Also ich habe noch keinen Antrag gestellt aber: Ich wohne derzeit mit meinem Freund zusammen. Im Mietvertrag werde ich nicht erwähnt,dass heisst sozusagen lebe ich derzeit noch kostenfrei und in ner gewissen Art auch Wohnunglos. Mein Freund trägt alle Kosten. Was muss man dann aber in so einem Antrag angeben? ODer sollten wir den Mietvertrag auf uns beide umschreiben lassen? Steht mir überhaupt Geld zu, mein Freund verdient ca 1300€ netto. Tut mir leid mit den vielen Fragen,aber ich fühle mich zur Zeit etwas orientierungslos. Hätte auch nie gedacht,dass ich mal soweit komme :(
Gast

Beitrag von Gast »

Wovon lebst Du denn bisher?
mausiinlove
Beiträge: 4
Registriert: 17.03.2006 14:14

Beitrag von mausiinlove »

Bisher ALG 1 mit 453 €/Monat aber ab Mitte April würd ich zu HArtz 4 wechseln...Hoffe zwar,dass eine meiner vielen Bwerbungen endlich mal klappt aber naja :(
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Bei dem Einkommen Ihres Freundes ist anzunehmen, dass die ArGe Ihnen einen eheähnliche Gemeinschaft unterstellen wird und je nach Höhe der Miete, nicht zahlen will.
Da ist aber nun die Rechtssprechung davor:

http://www.alg-2.info/artikel/art_eheaehnliche/

Wenn Ihr Partner nicht bereit ist, für Sie den Lebensunterhalt zu bezahlen, sollte er auch keine Angaben zu seinem Einkommen in IHREM Antrag auf Alg II machen. Und der sollte schriftlich erklären, dass er Sie nicht finanzieren wird. Stellen Sie möglichst bald IHren Antrag, wer unter 25 Jahre alt ist, dem drohen erhebliche Gesetzesverschärfungen. Stichtag soll der der 31.03.06 sein. Nachzulesen unter erwerbslos.de.
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