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Hartz 4 nichtempfenger

Verfasst: 17.03.2006 10:42
von Watto
ich lese in den foren immer nur was mit leuten ist, die hartz 4 empfänger sind.
aber was ist mit denjenigen die durch hartz 4 keine leistungen mehr bekommen. weil der ehepartner über den festgelegten regelsatz verdient. die nun von dem einen einkommen den gesamten lebensunterhalt bestreiten müssen ( miete, heizkosten, usw.)

man kommt so gut wie karnicht mehr an eine arbeitsstelle, weil es immer nur heist : bekommen sie eine förderung durch´s arbeitsamt und haben sie einen vermitlungsgutschein.?
oder es wird für eine vermittlung von sogenannten privaten arbeitsvermittlern eine vermittlungsgebühr zw. 800-1200 euro verlangt und das auch noch auf stellen, die von vornherein befristet sind.

ja, ich bin so ein betroffener, der durch alle maschen des sogenannten sozialen netzes auf „staatswunsch“ gefallen ist.
ich frage mich nun langsam, wann wird sich mal solchen betroffenen angenommen.
es wäre schon hilfreich, wenn auch wir diesen vermittlungsgutschein bekommen würden, geld wird ja eh in mengen sinnlos ausgegeben.

Re: Hartz 4 nichtempfenger

Verfasst: 17.03.2006 11:55
von paragraphensucherin
Watto hat geschrieben:ich lese in den foren immer nur was mit leuten ist, die hartz 4 empfänger sind.
aber was ist mit denjenigen die durch hartz 4 keine leistungen mehr bekommen. weil der ehepartner über den festgelegten regelsatz verdient. die nun von dem einen einkommen den gesamten lebensunterhalt bestreiten müssen ( miete, heizkosten, usw.)

man kommt so gut wie karnicht mehr an eine arbeitsstelle, weil es immer nur heist : bekommen sie eine förderung durch´s arbeitsamt und haben sie einen vermitlungsgutschein.?oder es wird für eine vermittlung von sogenannten privaten arbeitsvermittlern eine vermittlungsgebühr zw. 800-1200 euro verlangt und das auch noch auf stellen, die von vornherein befristet sind. und nicht vorhanden

ja, ich bin so ein betroffener, der durch alle maschen des sogenannten sozialen netzes auf „staatswunsch“ gefallen ist.
ich frage mich nun langsam, wann wird sich mal solchen betroffenen angenommen.
es wäre schon hilfreich, wenn auch wir diesen vermittlungsgutschein bekommen würden, geld wird ja eh in mengen sinnlos ausgegeben.

Hallo watto!

Sicherlich ist auch dein Problem ein großes, aber es geht bei euch nicht ums Überleben. Denn sobald ihr von dem einen Gehalt nicht mehr in der Lage seid, die laufenenden Kosten und euer Leben zu bestreiten, greifen andere Unterstützungen.

Daß du keinen Job mehr findest liegt nicht an der fehlenden Vermittlung des AA sondern am System. Die Frage nach irgendwelchen *Scheinen* sind nur vorgeschoben und helfen denen, die sie haben, auch nicht. Das gleiche gilt für die privaten Arbeitsvermittler. Wo keine Arbeit ist, kann sie auch nicht vermittelt werden....

Zu dem sinnlosen Ausgeben kann ich dir nur meinen Beitrag über den erzwungenen Umzug empfehlen, wo mir grad demonstriert wird, daß es egal ist, wieviel es kostet, hauptsache es ist alles belegt. Und daß Kostenvoranschläge nicht von Privatleuten erstellt werden können, wissen wir alle.....

Verfasst: 17.03.2006 18:28
von Watto
aha, du bist also der meinung, das es bei uns nicht ums überleben geht.
da geb ich dir in soweit recht, wenn das monatliche einkommen entsprechend hoch wär.

bei uns worde ein gesamtbedarf von 883,24 euro festgestellt (verheiratet ohne kinder in zweiraumwohnung)
meine frau verdient im monat nun aber nur ein paar euro mehr , also...... aus die maus.

sämtliche widersprüche gegen den bescheid sind abgelehnt worden.
das heist für mich, keine krankenversicherung und keine beiträge für rentenversicherung (bin nun zum glück wenigstens familienversichert über frau)
desweiteren müssen nun von dem einen einkommen sämtliche ausgaben bestritten werden (miete, heizung u.s.w.) und das ohne zuzahlung oder zuschüsse durch eine behörde oder ein amt.

wenn ich noch auf dem laufenden bin, bekommen hartz 4 empfänger in etwa das:

Arbeitslosengeld II – wie viel gibt es?
Erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Familien erhalten so genannte pauschalierte Regelleistungen. Das sind für
 Paare: 622 Euro
 allein Stehende, allein Erziehende, Personen mit minderjährigem Partner: 345 Euro
 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 207 Euro
 Haushaltsangehörige zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr: 276 Euro
Außerdem übernimmt das Sozialamt die Kosten für Unterkunft und Heizung – sofern sie angemessen sind. Ob sie angemessen sind, wird im Einzelfall entschieden.
Das Sozialamt übernimmt zudem die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung und zahlt den Mindestbeitrag in die Rentenversicherung ein.

und ich/wir werden mit sicherheit nicht die einzigen sind, die so ange.... sind.

Verfasst: 17.03.2006 18:38
von Gast
Watto hat geschrieben: bei uns worde ein gesamtbedarf von 883,24 euro festgestellt (verheiratet ohne kinder in zweiraumwohnung)
Dann weißt Du ja, wie hoch Euer ALG-II wäre.

Hartz-IV bedeutet eben für alle unteren Lohngruppen eine Verschlechterung der Bedingungen.

Das ist von der Politik so gewollt, nicht von den 12.000.000 Erwerbslosen.