Seite 1 von 1

Was bekomme ich?

Verfasst: 16.03.2006 12:08
von mazeh
Hallo,
ich bin 22 Jahre, habe nach Gymnasium und Zivildienst vor 2 jahren eine Lehre begonnen, nun muss ich diese wegen gesundheitlicher Gründe abbrechen. Meine Frage ist nun was bekomme ich vom Staat, wovon soll ich leben? ALG 2? Sozialgeld Sozialhilfe?

Verfasst: 16.03.2006 12:19
von DjTermi
Hallo,
ALG I beantragen.
Was Du beachten muss kannst du hier lesen:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum5.html

Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.

Arbeitslosengeld wird nicht sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn zu diesem Zeitpunkt die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Es wird dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Der Anspruch auf Leistung ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens jedoch ein Jahr. Der Leistungsanspruch lebt in dem Moment wieder auf, in dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% derAbfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Sinken kann dieser Betrag bis zu 25%. Das hängt von Alter, der Betriebszugehörigkeit und weiteren Punkten ab. Gut ist, dass die Dauer des Anspruchs insgesamt nicht verkürzt wird.