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kündigungsgründe

Verfasst: 15.03.2006 11:34
von buddha_04xxx
hallo erstmal liebe community

also folgendes wir sind 4 personen in einer bedarfsgemeinschaft/eheähnliche meine freundin, ihr 1. kind (7) und unser 2. (5monate) und ich, unser mietvertrag galt 1jahr und würde ohne fristgerechte kündigung verlängert, nun haben wir lange rumdisskutiert und beschlossen umzuziehen gleich in eine größere wohnung da wir momentan in einer 70 m² wohnung leben mit gasetagenheizung

wir gingen auf die suche und fanden die perfekte 4 raumwhg mit 89m² für 500€, das amt segnete die whg ab und alles geht seinen gang.

nun zum problem, die bearbeiterin sagte uns nun noch wir sollen anträge stellen, bzgl einer abtrittserklärung/kaution/umzugskosten und warum wir gekündigt haben sollten wir auch schriftlich nachreichen, vorige woche war auch alles noch ok.

nun gehe ich heute hin mit allen anträgen in der tasche, auf wegen einem herd und einer spüle, da taten sich vor mir abgründe auf, nun sagte plötzlich die bearbeiterin zu mir das unsere gründe nicht ausreichen um die kaution zu übernehmen und die umzugskosten.
- Undichte Wohnungstür und Fenster sowie Fensterbänke
- Warmwasser und Heizung wird mit Gas erwärmt, dadurch erhöhte Nebenkosten bei den Stadtwerken
- Wohnung unter uns ist nass, durch Auszug der Mieterin, ist es sehr wahrscheinlich dass die Nässe hoch steigt.
Außerdem ist unsere Wohnung seitdem sehr stark Fußkalt

nun zu dem allgemeinen anliegen ich meine unser kleiner hat neurodermitis und ist 5 monate und das ist auch kein grund fürs amt da ihm erst mit 6 jahren ein eigenes zimmer zusteht, ähm hallo bin ich falsch oder was soll er dann die ganze zeit bei uns im zimmer schlafen und leben, oder bei dem anderen, der schon 7 ist dem ein eigenes zimmer zusteht laut amt?

also ich habe lange genug auf dem bau gearbeitet um zu wissen das solche baulichen mängel nicht so einfach zu beheben sind ohne den wohnraum extrem einzuschränken, ich meine ich mache viel mit aber was soll ich denen denn als grund nennen warum wir kündigen

der größte grund ist ja das mit der etagenheizung denn dieses geld ist nicht in den nebenkosten sondern wird gesondert bezahlt und laut den anderen bewohnern hier im haus liegt es auf der hand das wir zu einer extremen nachzahlung geraten, denn diese haben im letzten jahr trotz einer monatlichen abschlagszahlung an die stadtwerke von 90€ eine nachzahlung von 800-1200€ gehabt, ich meine in dem sinne kommen wir doch dem amt entgegen, denn wir können es nicht von hartz4 abführen vorallem nicht mit einem säugling.

also was ratet ihr mir welche gründe sind denn triftig genug oder wie kann ich mit der unterstützung des amtes zählen, denn freunde kann ich bei diesem problem nicht fragen, es geht hier immerhin um 700€ kaution und ca 300€ umzugskosten und mängelbeseitigung

dank schon im vorraus an alle die mir hier unterstützung geben

Verfasst: 15.03.2006 13:32
von buddha_04xxx
also was ratet ihr mir welche gründe sind denn triftig genug oder wie kann ich mit der unterstützung des amtes zählen, denn freunde kann ich bei diesem problem nicht fragen, es geht hier immerhin um 700€ kaution und ca 300€ umzugskosten und mängelbeseitigung
also ich wollte mich mal für meine formulierung entschuldigen ich möchte hier keine gründe genannt haben die für uns fadenscheinig sind, ich möchte an erster stelle erstmal wissen was denn für das amt gründe sind, denn ich denke die meinen sind auch driftig genug, ich will hier nicht erst ausziehen wenn mein kleiner dann asthma hat oder extreme neuro, denn er ist durch unsere familien extrem vorbelastet.

mich ärgert es einfach nur das man dann so abgeschmiert wird weil man ja doch keinen grund hat und ganz zu schweigen von meiner freundin die iss fertig, wir rechnen jetzt schon hin und her wie wir die kaution zusammenbekommen

Gründe:

Verfasst: 15.03.2006 14:56
von Aqua23
Hallo...
also, 2 gründe kann ich dir nennen, die das Amt anerkennt:
1. Wegen Kostenersparnis (Miete, denn das wäre im Sinne des Amtes
2. wenn das kind geboren ist...aber da gibs sone sonder Regelung...wie z.B....aber spätestens bei Anrecht im Alter von 5-6Jahren.
3. Wegen Arbeitsaufnahme + Fahrkostenersparnis

Das ist mein neuster Stand.
Wenn also eure alte Wohnungs dem Amt mehr oder zumindest gleich viel kosten würde wie die neue, dann stehen die Chancen nicht schlecht, doch recht zu bekommen.

Es heißt mal wieder Widerspruch einlegen, kämpfen und durchhalten.

Viel Erfolg.

Gruß Aqua23

PS:Süddeutschen Zeitung vom 21.Februar 2006

Es gibt nicht nur Bedürftige, die nach den Maßstäben der Ämter in zu großen und teuren Wohnungen leben, sondern auch etliche, die in zu schlechten und kleinen Unterkünften wohnen. "Das ist beispielsweise häufig dann der Fall, wenn eine Familie weitere Kinder bekommt", erläutert Josef Ludwig, Geschäftsführer der ARGE in Köln. "In solchen Fällen reicht die bestehende Wohnung häufig nicht mehr. Unter Umständen merken die Familien das erst, wenn die Kinder größer werden", erläutert Ludwig.

Als Maßstäbe gelten dabei die Wohnungsmindestgrößen, die auch bei der Ausstellung von Wohnungsberechtigungsscheinen Berücksichtigung finden. Für drei Personen sind danach 70 bis 75 Quadratmeter angemessen. Wer weniger Wohnraum zur Verfügung hat, kann also mit Hilfe des Amtes eine größere Wohnung suchen und beziehen.

Verfasst: 15.03.2006 16:55
von meskalin
Seh das leider genauso wie Aqua23 hatte auch Gründe die durchaus plausibel waren, die hatten nicht mal was mit der Wohnsubstanz zu tun sonder eine für mich leichtere Eingliederung in den Arbeitsmarkt da eine bessere Betreuung meines Kindes durch die neue Wohnung gewährleistet sein würde, aber auch das wurde nicht akzeptiert. Hab nun so meinen Mietvertrag gemacht zieh in einem Monat um und melde nur noch die neue Wohnung dann beim Amt und fertig. Die würden es sogar ablehnen wenn du eine Abtretung deine Forderungen ( Kaution, Umzugskosten etc) vorher unterschreiben würdest. Denn bei einer Übernahme der neuen Wohnung , auch wenn vorher vereinbart wurde das auf Kaution etc. verzichtet wird, sind sie gesetzlich trotzdem verpflichtet diese Kosten zu tragen, deshalb wird das Amt sich hüten ne Zusage zu erteilen. Wie gesagt Mietvertrag machen Kaution versuchen zusammen zu bekommen ( war für mich auch nicht einfach) und einfach umziehen.

Verfasst: 16.03.2006 00:29
von buddha_04xxx
danke erstmal was mich daran ärgert ist wir brauchten für den vermieter ne abtrittserklärung, also liesen wir uns die wohnung bestätigen so wie sich das gehört, da sagte die beraterin wir brauchen noch anträge kaution und umzugskostenbeihilfe und für die abtrittserklärung brauchen wir den mietvertrag.

also hin zum vermieter vertrag unterzeichnet und anträge fertig gemacht und hingebracht und dann sowas wie die gründe sind nicht driftig, wasn das der vertrag ist jetzt bindend und wir sitzen da wie blöde und müssen zusehen wie wir die kaution zsammen bekommen selbst bei 3 raten (pflicht des vermieters) sind es immernoch 228€ im monat

Mein Fall

Verfasst: 16.03.2006 14:09
von Aqua23
Also, bei mir lief das heute so ab: Ich hab mir die Genehmigung vom Amt geholt, in dem ich das Wohnungsangebot vorgelegt habe...

die Genehmigung zur Übernahme der Miete etc. beinhaltet bei mir auch die Zusage, das die Kaution in Form eines zinslosen Darlehens vom Job Center übernommen werden kann.

Hast du dir die Genehmigung zur Anmietung der W. schrieftlich bestätigen lassen? Wenn ja, würde ich auf andere (mich) verweisen. So viel wie ich weiß ist das Amt zur Übernahme der Kautionszahlung mehr oder weniger verpflichtet, wenn sie die Anmeitung genehmigen und für die alte W. beim Vermieter keine Kaution eingezahlt wurde, welche für die neue W. verwendet werden könnte.

Das ist nur das, was ich so aus dem Kopf weiß.
Der beim Amt sagte mir auch so was in der Art.

Hoffe ich konnte helfen.
MfG
Aqua23

Verfasst: 16.03.2006 16:50
von buddha_04xxx
danke das hilft mir schon immens weiter ich glaube ich habe schon 2 seiten im kopf verfasst was die kaution etc betrifft und nun wirds immer mehr