Seite 1 von 1

Verdiener müssen Patchwork-Familie unterstützen

Verfasst: 15.03.2006 08:00
von DjTermi
Wer über ausreichendes Einkommen verfügt, muss auch für die Kinder seines arbeitslosen Partners aufkommen, wenn er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf in erster Instanz entschieden. Ein Berufstätiger oder Vermögender müsse für seine Patchwork-Familie einstehen - dazu zählten auch die Kinder, die der Lebenspartner mit in die Beziehung gebracht habe. Dies gelte seit Einführung des Arbeitslosengeldes II, teilte das Gericht am Freitag mit. Sozialgericht Düsseldorf (Aktenz.: S 35 AS 146/05)