Einfach aus Bedarfsgemeinschaft gestrichen!
Verfasst: 14.03.2006 20:43
Hallo,
habe da mal eine Frage an alle von euch die sich richtig gut auskennen.
Also erst schildere ich euch mal den Fall:
Mein Freund und ich wohnen zusammen in einer gemeinsamen Wohnung und sind seit knapp 5 Jahren ein Paar!
Seit August 2004 bin ich in Ausbildung zur Kauffrau f. Bürokommunikation und verdiene nicht grad schlecht als Azubi (ca. 525,00€ Netto) habe jedoch Monatlich Fahrtkosten zwischen 35-65 € (je nachdem wie oft ich zur Berufsschule muss)
Die kosten für die Wohnung belaufen sich monatlich auf rund 396 € Warm!
Nun geschah folgendes:
Wir haben Mitte Oktober/ Anfang November 2005 einen den neuen
Verlängerungsantrag abgegeben.
Anschließend kam ein Brief der ARGE in dem diese meinten mein Freund solle vorlegen das ich als Azubi keine Berufsausbildungsbeihilfe bekomme sonst könne der Antrag nicht bearbeitet werden! (Sie verlangten diese Bescheinigung zum ersten Mal-obwohl ich ja bereits seit 1 Jahr in Ausbildung war!) na gut wir dachten uns nix weiter dabei und brachten den Ablehnungsbescheid (mit Datum von ca. September 2004) zur ARGE und die machten sich eine Kopie!
Als der neue Bewilligungsbescheid kam traf uns fast der Schlag, die Leistungen wurden um rund 150 € gekürzt! Ich wurde komplett aus dem Berechnungsbogen entfernt, als wenn es mich nicht geben würde!
Wir legten Widerspruch bei der örtlichen ARGE ein und fragten nach an was das liegt! Die Sachbearbeiterin sagte uns dazu nur das der Ablehnungsbescheid vom BAB noch nicht im PC eingetragen wäre und sie das neu bearbeiten würde, wir würden dann einen neuen Bescheid bekommen!
Okay also haben wir abgewartet!
Der neue Bescheid ließ auch nicht sehr lange auf sich warten und besagte uns:
"Sehr geehrter Herr.... nach Überprüfung Ihrer daten wurde nun festgestellt, dass Frau....(Ich) nicht zu unrecht aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft rausgenommen wurde.
Frau... hat lt. Bescheid keinen Anspruch auf BAB, da Ihre Ausbildungsvergütung zu hoch ist. Aus diesem grund hat sie auch keinen Anspruch auf ALG II in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, da bei Ihr durch zu hohes Einkommen, der Bedarf überstiegen wird und Sie damit nicht hilfebedürftig ist."
Also ich sehe das nun so ich habe keinen Anspruch auf geld von denen, da mein Bedarf gedeckt ist also sehe ich auch nicht ein das ich nochmal eine Einkommensbescheinigung vorlege (so wie ich es bisher immer tat!)
Oder sehe ich das falsch?
und was ist bei einer NK Abrechnung?
Letztes Jahr (als ich noch zur Bedarfsgemeinschaft zählte!) betrug die Abrechnung rund 350 € (wegen Einzug im Winter! Und daher hoher Heizkosten! ) Wir gaben diese auf der ARGE ab und die haben doch tatsächlich geschrieben das Sie einen Teil übernehmen würden - Sagenhafte 21 €
Und unser Vermieter hat die Abschlagszahlung vom Wasser um 10 € erhöht gehabt so dass wir nun monatlich 30 € wasser zahlen!
das Amt schrieb dazu: Die Erhöhung der Nebenkosten ab 01.08.05 wegen höherer Wasser-/Abwasserkosten kann ncht übernommen werden, da Unangemessenheit vorliegt.
Nun ich finde das 30 € wasser nicht viel ist, oder?
Muss man nun schon stinkend rumlaufen nur weil das Amt es so will?
Kein wunder wenn es dann heißt ALG II empfänger seien Asozial!
nun würde ich gerne wissen was Ihr davon haltet????? [/b]
habe da mal eine Frage an alle von euch die sich richtig gut auskennen.
Also erst schildere ich euch mal den Fall:
Mein Freund und ich wohnen zusammen in einer gemeinsamen Wohnung und sind seit knapp 5 Jahren ein Paar!
Seit August 2004 bin ich in Ausbildung zur Kauffrau f. Bürokommunikation und verdiene nicht grad schlecht als Azubi (ca. 525,00€ Netto) habe jedoch Monatlich Fahrtkosten zwischen 35-65 € (je nachdem wie oft ich zur Berufsschule muss)
Die kosten für die Wohnung belaufen sich monatlich auf rund 396 € Warm!
Nun geschah folgendes:
Wir haben Mitte Oktober/ Anfang November 2005 einen den neuen
Verlängerungsantrag abgegeben.
Anschließend kam ein Brief der ARGE in dem diese meinten mein Freund solle vorlegen das ich als Azubi keine Berufsausbildungsbeihilfe bekomme sonst könne der Antrag nicht bearbeitet werden! (Sie verlangten diese Bescheinigung zum ersten Mal-obwohl ich ja bereits seit 1 Jahr in Ausbildung war!) na gut wir dachten uns nix weiter dabei und brachten den Ablehnungsbescheid (mit Datum von ca. September 2004) zur ARGE und die machten sich eine Kopie!
Als der neue Bewilligungsbescheid kam traf uns fast der Schlag, die Leistungen wurden um rund 150 € gekürzt! Ich wurde komplett aus dem Berechnungsbogen entfernt, als wenn es mich nicht geben würde!
Wir legten Widerspruch bei der örtlichen ARGE ein und fragten nach an was das liegt! Die Sachbearbeiterin sagte uns dazu nur das der Ablehnungsbescheid vom BAB noch nicht im PC eingetragen wäre und sie das neu bearbeiten würde, wir würden dann einen neuen Bescheid bekommen!
Okay also haben wir abgewartet!
Der neue Bescheid ließ auch nicht sehr lange auf sich warten und besagte uns:
"Sehr geehrter Herr.... nach Überprüfung Ihrer daten wurde nun festgestellt, dass Frau....(Ich) nicht zu unrecht aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft rausgenommen wurde.
Frau... hat lt. Bescheid keinen Anspruch auf BAB, da Ihre Ausbildungsvergütung zu hoch ist. Aus diesem grund hat sie auch keinen Anspruch auf ALG II in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, da bei Ihr durch zu hohes Einkommen, der Bedarf überstiegen wird und Sie damit nicht hilfebedürftig ist."
Also ich sehe das nun so ich habe keinen Anspruch auf geld von denen, da mein Bedarf gedeckt ist also sehe ich auch nicht ein das ich nochmal eine Einkommensbescheinigung vorlege (so wie ich es bisher immer tat!)
Oder sehe ich das falsch?
und was ist bei einer NK Abrechnung?
Letztes Jahr (als ich noch zur Bedarfsgemeinschaft zählte!) betrug die Abrechnung rund 350 € (wegen Einzug im Winter! Und daher hoher Heizkosten! ) Wir gaben diese auf der ARGE ab und die haben doch tatsächlich geschrieben das Sie einen Teil übernehmen würden - Sagenhafte 21 €
Und unser Vermieter hat die Abschlagszahlung vom Wasser um 10 € erhöht gehabt so dass wir nun monatlich 30 € wasser zahlen!
das Amt schrieb dazu: Die Erhöhung der Nebenkosten ab 01.08.05 wegen höherer Wasser-/Abwasserkosten kann ncht übernommen werden, da Unangemessenheit vorliegt.
Nun ich finde das 30 € wasser nicht viel ist, oder?
Muss man nun schon stinkend rumlaufen nur weil das Amt es so will?
Kein wunder wenn es dann heißt ALG II empfänger seien Asozial!
nun würde ich gerne wissen was Ihr davon haltet????? [/b]