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Einfach aus Bedarfsgemeinschaft gestrichen!

Verfasst: 14.03.2006 20:43
von Gast
Hallo,
habe da mal eine Frage an alle von euch die sich richtig gut auskennen.
Also erst schildere ich euch mal den Fall:
Mein Freund und ich wohnen zusammen in einer gemeinsamen Wohnung und sind seit knapp 5 Jahren ein Paar!
Seit August 2004 bin ich in Ausbildung zur Kauffrau f. Bürokommunikation und verdiene nicht grad schlecht als Azubi (ca. 525,00€ Netto) habe jedoch Monatlich Fahrtkosten zwischen 35-65 € (je nachdem wie oft ich zur Berufsschule muss)
Die kosten für die Wohnung belaufen sich monatlich auf rund 396 € Warm!

Nun geschah folgendes:
Wir haben Mitte Oktober/ Anfang November 2005 einen den neuen
Verlängerungsantrag abgegeben.
Anschließend kam ein Brief der ARGE in dem diese meinten mein Freund solle vorlegen das ich als Azubi keine Berufsausbildungsbeihilfe bekomme sonst könne der Antrag nicht bearbeitet werden! (Sie verlangten diese Bescheinigung zum ersten Mal-obwohl ich ja bereits seit 1 Jahr in Ausbildung war!) na gut wir dachten uns nix weiter dabei und brachten den Ablehnungsbescheid (mit Datum von ca. September 2004) zur ARGE und die machten sich eine Kopie!
Als der neue Bewilligungsbescheid kam traf uns fast der Schlag, die Leistungen wurden um rund 150 € gekürzt! Ich wurde komplett aus dem Berechnungsbogen entfernt, als wenn es mich nicht geben würde!
Wir legten Widerspruch bei der örtlichen ARGE ein und fragten nach an was das liegt! Die Sachbearbeiterin sagte uns dazu nur das der Ablehnungsbescheid vom BAB noch nicht im PC eingetragen wäre und sie das neu bearbeiten würde, wir würden dann einen neuen Bescheid bekommen!
Okay also haben wir abgewartet!
Der neue Bescheid ließ auch nicht sehr lange auf sich warten und besagte uns:
"Sehr geehrter Herr.... nach Überprüfung Ihrer daten wurde nun festgestellt, dass Frau....(Ich) nicht zu unrecht aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft rausgenommen wurde.
Frau... hat lt. Bescheid keinen Anspruch auf BAB, da Ihre Ausbildungsvergütung zu hoch ist. Aus diesem grund hat sie auch keinen Anspruch auf ALG II in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, da bei Ihr durch zu hohes Einkommen, der Bedarf überstiegen wird und Sie damit nicht hilfebedürftig ist."

Also ich sehe das nun so ich habe keinen Anspruch auf geld von denen, da mein Bedarf gedeckt ist also sehe ich auch nicht ein das ich nochmal eine Einkommensbescheinigung vorlege (so wie ich es bisher immer tat!)
Oder sehe ich das falsch?
und was ist bei einer NK Abrechnung?
Letztes Jahr (als ich noch zur Bedarfsgemeinschaft zählte!) betrug die Abrechnung rund 350 € (wegen Einzug im Winter! Und daher hoher Heizkosten! ) Wir gaben diese auf der ARGE ab und die haben doch tatsächlich geschrieben das Sie einen Teil übernehmen würden - Sagenhafte 21 €
Und unser Vermieter hat die Abschlagszahlung vom Wasser um 10 € erhöht gehabt so dass wir nun monatlich 30 € wasser zahlen!
das Amt schrieb dazu: Die Erhöhung der Nebenkosten ab 01.08.05 wegen höherer Wasser-/Abwasserkosten kann ncht übernommen werden, da Unangemessenheit vorliegt.

Nun ich finde das 30 € wasser nicht viel ist, oder?
Muss man nun schon stinkend rumlaufen nur weil das Amt es so will?
Kein wunder wenn es dann heißt ALG II empfänger seien Asozial!

nun würde ich gerne wissen was Ihr davon haltet????? [/b]

Sauerrei,aber wer hat denn schon je das Jobcenter verstanden

Verfasst: 14.03.2006 21:53
von Aqua23
Hallo.
Ich find das eine Sauerei, aber ich weiß auch nur, das wenn man ein eigenes Einkommen verdient, das dann eigentlich nur die Zahlung an die Bedarfsgemeinschaft gesamt gekürzt wird...bei mir war das der fall während meiner Umschulung...mein Unterhaltsgeld wurde meinem Partner automatisch hinzugerechnet und er bekam entsprechend weniger Geld ...wir mußten, da wir zusammen lebten eine Bedarfgemeinschaft sein, ob das nun der Realität entsprach oder nicht.

Bedarf einer BG = Miete + Nebenkosten kalt + Heizkosten + 2x 331€

Rechne mal alles zusammen, und ziehe dein Gehalt davon ab, dann sollteset du eigentlich den Betrag heraus haben, der eurer BG vom Amt zusteht...wenn die Ausbildungsförderung abgeleht wurde, dann kann die euch doch nicht zum Nachteil angerechent werden Also, da versteh´ich aber nun auch nicht das verhalten deines Job Centers.

Also, ich würde aus Erfahrungswert auf jeden fall raten:
Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, oder noch besser, mit allen Bescheiden zu eurer BG zum Amt und verlangtm, wenn die es euch nicht zu eurer Zufriedenheit erklären kann, von eurer Sachbearbeiterin, daß Ihr den Teamleiter sprechen wollt, damit die Sache gleich geklärt werden kann.

Ich wünsche Euch vier Erfolg...hatte im letzten Jahr auch sehr oft mit dem Amt zu kämpfen gehabt.
Gruß
Aqua23

Verfasst: 15.03.2006 14:25
von submarin
Vom Gesetz her ist die Rechnung der ArGe leider korrekt, denn in §7 SGB II steht:

(5) 1Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

Verfasst: 15.03.2006 14:43
von Aqua23
Hallo Ihr...
Ich hab da auch die eine oder andere Frage im Forum eingestellt. Also, ich wäre euch für eure Meinung dazu auch sehr dankbar.

Es grüßt Euch
Aqua23