ALG II Betriebskosten Rückzahlung Hilfe!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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charlene.miller
Beiträge: 1
Registriert: 14.03.2006 18:54

ALG II Betriebskosten Rückzahlung Hilfe!

Beitrag von charlene.miller »

Hallo,

ich bin 27 Jahre alt und bekomme seit zwei Jahren Sozialhilfe bzw. ALG II. Da ich vom Gesundheitsamt krank geschrieben bin kann ich vorerst nicht arbeiten.

Ich möchte mit meiner Frage, keinesfalls wissen, wie ich Geld hinterziehen kann, sondern wissen wem was und wieviel zusteht, wenn die ARGE Geld bekommt, dann ist das besser als mein früherer Vermieter

Es geht um die Betriebskosten von 2004, damals überwies noch das Sozialamt die Miete und Nebenkosten. Bis Januar 2006 bekam ich keine Nebenkostenabrechnung, bis ich diese anforderte und daraus ergibt sich nun, dass mir eine Rückzahlung von ca. 300 € zusteht. Der frühere Vermieter (bin letztes Jahr umgezogen) wollte erst gar nicht zahlen und nach Einschalten des Mietervereins zahlt er nun doch, aber: er hat die Rückzahlung der Leistungsabteilung der ARGE gemeldet noch bevor ich das Geld überhaupt habe, und nun bekam ich einen bösen Brief. Wenn ich der ARGE nicht mitteile, dass ich Einkommen habe und Nachweise über diese Rückzahlung gar kein Geld mehr ab nächsten Monat bekommen soll! Aber wie kann ich denn Einkommen melden, das ich noch nicht habe und wenn die Höhe noch unklar ist, da sie noch vom Mieterschutzbund geprüft wird?

Ich will ja kein Geld behalten, dass mir nicht zusteht! Aber wie ist das nun, wer bekommt die Rückzahlung und wie (wenn) wird das angerechnet? Meine Mitwirkungspflicht habe ich meines Errachtens nicht verletzt, da ich mich bei der ARGE erst melden wollte wenn fest steht, wieviel ich denn überhaupt wiederbekomme.
Natürlich wäre ich über "einen Euro" mehr in der Kasse dankbar :-)

Vielen Dank für eure Hilfe!
charlene
Gast

Beitrag von Gast »

Die Rückzahlung steht der Behörde zu, die damals bezahlt hat.
Also nicht der Arge, die es da noch nicht gab, sondern dem Sozialamt.
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