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ALG2 & Umzug wegen Trennung
Verfasst: 14.03.2006 17:33
von Aqua23
Hallo Ihr alle...
Ich hab da ein mehr oder weniger großes Problem

.
Vielleicht hat einer von euch dafür eine Lösung:
Darf das Amt von mir eigentlich eine Auskunft verlangen, warum ich mich von meinem Partner trenne...meine Gründe sind nähmlich privater Natur und ich weiß nicht, ob diese Gründe auch für das Amt einen Auszug rechtfertigen.(Mein Ex und ich hatten zusammen eine 1,5 Zimmer Wohnung.)
Die neue W. hat eine angemessene Größe und die Kosten liegen auch weit unter dem erlaubten.
Welche Gründe ausser meinen Gefühlen

(bzw. das nicht mehr Vorhandensein derer)könnte ich denn zulässigerweise noch nennen...
Bitte schreibt mir möglichst bald, was ihr erlebt habt !!!
Hab am 16.03. meinen Amtstermin.
Liebe Grüße
Aqua
Verfasst: 15.03.2006 14:55
von DjTermi
Hallo Aqua23!
Es würde zu einer Rechtsberatung führen wenn ich Dir erklären würde was Du genau sagen sollst.
Am einfachsten ist es Du sagst es so wie es ist, wenn Du dir was ausdenkst oder erfahrungswerte von anderen sagen läst. Und dein Ex wird dazu auch gefragt und sich in Widersprüche verwickelt, dann habt ihr ein Problem. Am besten wie gesagt: Die Wahrheit !!!
PS: Ich habe viele Leute auch bei mir aufn Amt sitzen, und Lügen bringt nichts !!!
Private Gründe.
Verfasst: 15.03.2006 15:02
von Aqua23
Danke für den Rat, das hatte ich auch vor, wenns nicht anderes geht, ich fragte mich halt nur, ob die solche persönlichen Dinge überhaupt fragen dürfen, weil die Zettelübergabe für die Erklärung so merkwürdig war, als wenn das nicht der Regelfall wäre, also unüblich.
Ich wollt nur nicht unbedingt meine Gefühlswelt vor dem Sachbearbeitern ausbreiten.
Also du meinst mein Grund, das ich den Mann nicht mehr liebe und wir uns auseinandergelebt haben, ist auch für das Amt Grund genug. Das wage ich zu bezweifeln, aber auf der Basis in einer 1,5 Zimmer Wohnung zusammen zu leben, das geht einfach nicht!!!
???
Liebe Grüße
Aqua23
Verfasst: 15.03.2006 15:09
von submarin
Die Gründe, warum sich ein Paar trennt, gehen doch den Sachbearbeiter beim besten Willen nichts an. Wenn sich ein Paar trennt und nicht mehr zusammenleben will, kann ja der Sachbearbeiter beim besten Willen nicht fordern, dass man weiter zusammenlebt. Egal, weshalb man sich trennt.
Dann ist ein Umzug erforderlich, sollte das von der ArGe abgelehnt werden, Widerspruch einlegen.
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet,
WENN DER UMZUG ERFORDERLICH IST
und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Verfasst: 15.03.2006 15:11
von DjTermi
Sage einfach so wie Du es gesagt hast. Du hast dich getrennt und PUNKT !
Wie grottenolm schon sagte, das geht denen nichts an, wo kommen wir denn da hin wenn wir uns nun auch noch rechtfertigen müssen warum wieso weshalb. Es ist ein Lebenspartner wenn ihr Verheiratet sein würdet da sieht das schon anders aus. Ich würde nie auf die Idee kommen ein Kunden fragen warum Sie nicht mehr zusammen sind.
Formular / Wisch
Verfasst: 15.03.2006 15:29
von Aqua23
Wie schon geschrieben gab mir mein zuständiger Sachbearbeiter ien Schreiben zum Ausfüllen, wo ich meine Gründe nennen Sollte...deshalb fragte ich...kam mir áuch so merkwürdig vor.
Danke für eure Hilfe.
War wie ihr hörtet doch recht verunsichert.
Danke.
Eure Aqua23
Re: Formular / Wisch
Verfasst: 15.03.2006 20:04
von Gast
Aqua23 hat geschrieben:Wie schon geschrieben gab mir mein zuständiger Sachbearbeiter ien Schreiben zum Ausfüllen, wo ich meine Gründe nennen Sollte...
Schicke bitte dieses Schreiben dem für Deinen Wohnort zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit.
Wo...
Verfasst: 16.03.2006 14:00
von Aqua23
Ich würde das Schreiben gerne an den Landesdatenschutzbeauftragten senden, aber ich weiß nicht, wie und wo ich diesen finden kann.
Mein Auszug und damit die Genehmigung zur Anmietung einer eigenen Wohnung ist soeben von dem zuständigen Sachbearbeiter genehmigt worden.
Ich habe nur 1 Grund für die Trennung genannt, dieser wurde anerkannt.
Aber, ich denke der Landesdatenschutzbeauftragte sollte trotzdem die allgemeine Rechtmäßigkeit des Schreiben überprüfen, damit so ein Verlangen von Seiten des Job Centers eingeschränkt werden können, falls sie unrechtmäßig sind.
Ich bitte um einen Tip, wo ich den Beauftragten evtl. finden kann.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichsten Dank an Alle.
Aqua23
Hinweis wegen Datenschutzbeauftragte
Verfasst: 16.03.2006 14:22
von Melinde
Hallo Aqua23
Liste der Datenschutzbeauftragten sortiert nach Bundesländern findest Du hier:
http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_5315 ... ragte.html
Gruß und alles Gute
Verfasst: 16.03.2006 17:53
von Gast
@Aqua23
Ich würde mich freuen, wenn Du mir diesen Fragebogen mailen könntest.
ralf.hagelstein@peng-ev.de
Was so manche Behörde sich erlaubt, ist manchmal einfach unglaublich.
Viel Spaß in der neuen Wohnung.
OK
Verfasst: 16.03.2006 21:02
von Aqua23
Gut, dann werde ich den Bogen mal einscannen und hoffen das er lesbar wird. Ich könnte den Bogen aber auch in Kopy zusenden per Post

.
Melde mich wenn scannen nicht funktioniert.
Gruß
Aqua23
PS.:Danke für die wünsche und so.