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Harz 4 und Nebenerwerbselbständigkeit

Verfasst: 19.04.2005 11:57
von Jörg
Hallo
Ich bin bei Harz4, und habe mich nebenbei Selbständig gemacht( Nebenerwerb).
Wann soll ich an die Arbeitsamt mein Einkommen nachweissen?
Jede Monatsende, 3Monatlich oder?
Vielen Dank

Verfasst: 26.05.2005 06:28
von Hans
Hallo Jörg ,
weißt Du schon wie Du es machen musst. Ich möchte mich nämlich auch selbstständig machen und damit neben Hartz 4 etwas hinzuverdienen.

Gruß Hans

Verfasst: 02.06.2005 15:56
von loli
Monatlich nachweisen!!!!
Und vor Beginn per Veränderungsmitteilung oder schriftlicher Erklärung bekannt geben (evtl mit Gewerbeanmeldung)!!!!!!!!! :!:

Alg II und Selbständigkeit

Verfasst: 16.06.2005 12:53
von Bo Rado
Hallo,

zu dem Thema hat Ver.di (nicht der Opernkomponist) vor kurzem einen Fragenkatalog an eine offizielle Stelle des Arbeitsamtes geschickt und dazu interessante Antworten bekommen :shock:. Zu finden als PDF-Datei unter:

http://www.mediafon.net/download/hartz_verdi_aa.pdf

Gruß
Bo Rado

Verfasst: 28.06.2005 21:42
von kalle
was für kosten kommen auf einen zu wenn man sich den gewerbeschein holt? setzt man da im alg2 nicht zu , ich meine die ausgaben bekommt man ja nicht wieder und welchen verdienst muss man monatlich haben das sich so ein gewerbeschein lohnt. langen da zum beispiel einnahmen bei ebay in höhe von 200-500euro im monat?