Kosten der unterkunft
Verfasst: 14.03.2006 17:14
Hallo Liebe mitleidenden
Ich habe heute ein Schreiben von der BAGIS bekommen in dem mir erklärt wird das ich mir ne neue Wohnung suchen soll, da meine jetzige Wohnung den angemessene Satz von § 22 Abs. 1 SGB 2 um 36,92 % übersteigt.
Meine Frage ist nun ob es auch für die über 25 Jährigen einen Satz gibt den sie als Wohngeld bekommen? Da ich am Ende der Frist ja 25 lenzen alt werde müsste ich mich dann mit dem Thema nicht mehr beschäftigen
Aber mal ne ganz andere frage noch dazu ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir teilen uns ja die kosten der Wohnung und mir wird der ganze Teil der Wohnung aufgelistet, ist das Ok? Den sonst komm ich nicht über dem mir erlaubten Satz!
Ort: Bremen
Alter: 01.10.81
mfg Liby
Ich habe heute ein Schreiben von der BAGIS bekommen in dem mir erklärt wird das ich mir ne neue Wohnung suchen soll, da meine jetzige Wohnung den angemessene Satz von § 22 Abs. 1 SGB 2 um 36,92 % übersteigt.
Meine Frage ist nun ob es auch für die über 25 Jährigen einen Satz gibt den sie als Wohngeld bekommen? Da ich am Ende der Frist ja 25 lenzen alt werde müsste ich mich dann mit dem Thema nicht mehr beschäftigen

Aber mal ne ganz andere frage noch dazu ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir teilen uns ja die kosten der Wohnung und mir wird der ganze Teil der Wohnung aufgelistet, ist das Ok? Den sonst komm ich nicht über dem mir erlaubten Satz!
Ort: Bremen
Alter: 01.10.81
mfg Liby