Kosten der unterkunft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Liby
Beiträge: 2
Registriert: 14.03.2006 17:00

Kosten der unterkunft

Beitrag von Liby »

Hallo Liebe mitleidenden

Ich habe heute ein Schreiben von der BAGIS bekommen in dem mir erklärt wird das ich mir ne neue Wohnung suchen soll, da meine jetzige Wohnung den angemessene Satz von § 22 Abs. 1 SGB 2 um 36,92 % übersteigt.

Meine Frage ist nun ob es auch für die über 25 Jährigen einen Satz gibt den sie als Wohngeld bekommen? Da ich am Ende der Frist ja 25 lenzen alt werde müsste ich mich dann mit dem Thema nicht mehr beschäftigen ;)

Aber mal ne ganz andere frage noch dazu ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir teilen uns ja die kosten der Wohnung und mir wird der ganze Teil der Wohnung aufgelistet, ist das Ok? Den sonst komm ich nicht über dem mir erlaubten Satz!

Ort: Bremen
Alter: 01.10.81

mfg Liby
Gast

Beitrag von Gast »

Hier kann ich nur auf die ausführlichen Hilfestellungen von Arbeitslos in Bremen verweisen.

Auszug:
Die Bremer Mietobergrenzen für ALG II-Bezieher richten sich wie bei der bisherigen Sozialhilfe an § 8 Wohngeldgesetz aus. Ab 1.01.2006 ist die Wohnungsgröße kein Kriterium mehr für die "Angemessenheit" einer Wohnung.

Aber Obacht, für die Gewährung der Heizkostenpauschale gibt es noch "angemessene" Wohnflächen: Alleinstehende bis zu 50 Quadratmeter, zwei Personen bis zu 60, drei Personen bis zu 70 und vier Personen bis zu 80 Quadratmeter.

Die Obergrenzen für die „angemessene“ Bruttokaltmiete (Miete incl. Betriebs- und Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) sehen so aus:

Für 1 Person:
245 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
265 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 2 Personen:
325 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
365 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 3 Personen:
390 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
420 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 4 Personen:
455 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
490 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 5 Personen:
515 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
560 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für jede weitere Person erhöht sich die Mietobergrenze um 65 bzw. 70 Euro.
meskalin
Beiträge: 14
Registriert: 13.03.2006 17:17
Wohnort: Berlin

Beitrag von meskalin »

Für 2 Personen:
325 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
365 Euro für Häuser ab Baujahr 1966
echt sooooooo wenig??? Na nur jut das ich in Berlin wohne derzeitig ab1966 444,-
Leben und leben lassen.
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