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"Ein-Euro-Jobs" steuerfrei

Verfasst: 14.03.2006 12:16
von DjTermi
Zur Info:
Mit den unter Hartz IV bekannt gewordenen "Ein-Euro-Jobs" sollen Arbeitslose ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen. Hierfür richten die Kommunen Arbeitsgelegenheiten ein oder lassen Tätigkeiten auch bei gemeinnützigen Trägern zu. Die Stellen werden regelmäßig bei der Arbeitsgemeinschaft aus den Kommunen und der Arbeitsagentur beantragt. Die Fördergelder erhält der Anbieter der Arbeitsgelegenheit, welcher damit den Arbeitslosengeld II-Beziehern die Mehraufwandsentschädigung auszahlt.
Die wöchentliche Arbeitszeit soll bis zu 30 Stunden betragen. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt ein bis zwei Euro pro Stunde und wird neben dem Arbeitslosengeld II gezahlt.

Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt nicht. Sie ist laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz (Az: S-2342 A - St 3 - 072/04) nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei. Sie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der Aufzählung des Paragrafen 32b EStG nicht enthalten ist.