Übernahme kompletter Miete und Heizkosten
Verfasst: 14.03.2006 10:50
Guten Morgen habe nun meinen Fortsetzungbescheid Hartz 4 bekommen darin wird nur nach die Mietobergrenze von 255.99 übernommen. Meine Kaltmiete beträgt 288.48.
Habe nun folgenden Widerspruch geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom .01.04.2006 bis 30.09.2006 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Sie haben für Unterkunft und Heizung für o.g. Zeitraum zu geringe Leistungen bewilligt. Die Kosten meiner Wohnung liegen mit nur 32,29 Euro geringfügig über der von Ihnen genannten Mietobergrenze. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg befürwortet hingegen einen Zuschlag von 10 Prozent zur Mietobergrenze, um die „jeweiligen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes ... realitätsnah abzubilden" (Aktenzeichen 4 MB 1798/01 vom 25.10.2001).
Zudem kann ich beim derzeitigen Wohnungsmarkt in ???????
keine Senkung meiner Mietkosten erreichen, die die entstehenden Umzugskosten rechtfertigen würden.
Ich beantrage daher, die tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Heizung weiter vollständig zu übernehmen und einen rechtmittelfähigen Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Wer kann mir helfen ob das Erfolg haben könnte und wie denn weiter wenn er abgelehnt wird.
Meine Wohnung ist 44.04 qm groß Nebenkosten rund 45 Euro und lebe allein und in NRW
Habe nun folgenden Widerspruch geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen o.g. Bescheid über Leistungen nach dem SGB II bewilligt für den Zeitraum vom .01.04.2006 bis 30.09.2006 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Sie haben für Unterkunft und Heizung für o.g. Zeitraum zu geringe Leistungen bewilligt. Die Kosten meiner Wohnung liegen mit nur 32,29 Euro geringfügig über der von Ihnen genannten Mietobergrenze. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg befürwortet hingegen einen Zuschlag von 10 Prozent zur Mietobergrenze, um die „jeweiligen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes ... realitätsnah abzubilden" (Aktenzeichen 4 MB 1798/01 vom 25.10.2001).
Zudem kann ich beim derzeitigen Wohnungsmarkt in ???????
keine Senkung meiner Mietkosten erreichen, die die entstehenden Umzugskosten rechtfertigen würden.
Ich beantrage daher, die tatsächlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Heizung weiter vollständig zu übernehmen und einen rechtmittelfähigen Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Wer kann mir helfen ob das Erfolg haben könnte und wie denn weiter wenn er abgelehnt wird.
Meine Wohnung ist 44.04 qm groß Nebenkosten rund 45 Euro und lebe allein und in NRW