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Zwangsumzug wegen neuer Stelle in einem anderen Bundesland.

Verfasst: 12.03.2006 15:57
von Losdonos
Hallo zusammen.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.Ich bekam nach langem vom "JobCenter" 2 Arbeitsangebote,einmal in München und einmal in Innsbruck.Nicht nur das der Lohn miserabel wäre,schlimmer noch,ich müsste umziehen und meine gewohnte Umgebung verlassen.Bisher konnte ich hier in Berlin seit langem keinen Job mehr finden :cry: .Kann das "JobCenter" von mir verlangen umzuziehen um die ungewisse Stelle antreten zukönnen?Bin ich nach ein paar monaten Arbeitslos,bekomme ich nicht nur eine Sperre,sondern kann nicht mehr mal zurück nach Berlin.Ich bin seit Monaten über 25 Jahre und habe da mal von einem § gehört gehabt,daß man ab 25 Jahren seine gewohnte Umgebung nicht verlassen zubraucht?

Besonders der Satz:Vereinbaren Sie umgehend einen Vorstellungstermin lässt sich bei Harz 4 nun wirklich nicht vereinbaren.Alleine die Fahrtkosten + Unterkunft für die Vorstellung würden mit dem mir zur Verfügung stehenden Geld nicht möglich sein.

Würde mich auf Antworten oder Links die zu § führen sehr freuen.

Verschneite Grüße aus Berlin.

Verfasst: 12.03.2006 16:44
von Gast
Im ersten Schritt benötigst Du keine §§.

Du vereinbarst mit dem Arbeitgeber einen Vorstellungstermin.
Dann suchst Du die günstigste Bahnverbindung raus,
gehtst zur Arge und beantragst die Übernahme der Fahrtkosten.
Lehnen die dieses ab, kannst Du nicht hinfahren. Also werden die zahlen.

Solltest Du einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, gehts wieder ab zur Arge. Für die Dauer der Probezeit beantragst Du die Übernahme der Kosten einer Unterkunft am Arbeitsort und die Fahrtkosten.

Erst ab hier wird es interessant.