Schulanfang und seine Kosten!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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ballsport
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Schulanfang und seine Kosten!

Beitrag von ballsport »

Hallo!

Meine Tochter wird in diesem Jahr eingeschult. Nun dazu folgende Frage:

Kann Man einen Antrag stellen zur Übernahme der anfallenden Kosten wie Schulranzen, Griffelmappe, Schultüte aber auch Schreibtisch und Stuhl. Oder eben auch die kleinen Dinge wie Sportbeutel und Sportbekleidung?

Durch Hartz4 hat sich ja einiges geändert, und irgendwie reicht es eben halt nur für das Nötigste und nicht noch für Extras.

Wie sieht es aus, wenn Tagesfahrten in der Schule sind, Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten? Was genau wird alles eventuell übernommen?

Wäre super, wenn hier einer ne Antwort drauf wüßte, denn sonst wird es wahscheinlich ein gebrauchter Ranzen werden müssen, und das will ja keiner seinem Kind zumuten. (Kinder sind untereinander Grausam und hänseln ja leider sehr oft und viel)

Bei meinem Sohn vor vier Jahren hat das Amt für Soziale Dienste damals übernommen. Das gibt es hier in Bremen nicht mehr in dem Sinne, denn wer hier HArtz4 bekommt, kann nicht mehr zum anderen Amt gehen und beantragen. Das dürfen leider nur noch diejenigen, die nicht mehr arbeitsfähig sind oder aber die, die zwar arbeiten aber nicht genug verdienen.

Danke schon mal im voraus.

Liebe Grüße
Carmen
submarin
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Beitrag von submarin »

Leider gibt es keine Möglichkeiten mehr, für den Schulbedarf Unterstützung durch die ArGe zu erhalten. Aber wenigstens mehrtäge Klassenfahrten werden finanziert:

olaf-nensel.de:
SGBII
§ 23 - Abweichende Erbringung von Leistungen
...
(3) 1Leistungen für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

sind nicht von der Regelleistung umfasst. 2Sie werden gesondert erbracht.
...
-us-
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Einschulung

Beitrag von -us- »

Hallo Ballsport !

Ich würde einfach einen formlosen Antrag auf Einschulungsbeihilfe stellen !!

Mach nen Kostenvoranschlag für Bücher / Schultasche / Hefte / Stifte und was sonst noch auf und leg den einfach bei. (bitte nicht gerade Gucci Klamotten sondern eher unteres mittelmaß)

Sollten die ablehnen gehst du vor Sozialgericht und läßt klären ob auch solche Kosten mit in den """Bedarf"""" von Hartz 4 Empfängern eingerechnet wurden.

(Kostet dich nix nur den diesen Staat und dass ERHEBLICH mehr als dein Gesammter Bedarf an Einschulungsbeihilfe)

Ich denke da hast du eine sehr sehr gute Chance.
(auch gerade im Bezug auf die Bildung sozial schwächer gestellter Kinder)

siehe EU Studie..... :cry:

und unser lieber

--------------------------------------------------------------------------------------
"Perverse . Heilige Armut Rinnt Trotz Zahlung "

(aus verständlichen Gründen hat er seine Frau hier gelassen und ist nach Tschetchenien zu den billigeren Arbeitskräften...
--------------------------------------------------------------------------------------



hat ja nicht an alles gedacht.

und du kannst dein Kind / Kinder ja nicht einfach ohne alles einschulen !!!!




--------------------------------------------------------------------------------------
(oder hättest du da schon vor Jahren entsprechende Rücklagen bilden sollen ??????

DAS KANN DIR KEIN WIRKLICHES SOZIALGERICHT ERZÄHLEN

siehe dazu folgenden Link wegen Schwangerschaftkleidung:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
--------------------------------------------------------------------------------------

LG aus Aachen

-US-
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ballsport
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Beitrag von ballsport »

@ -us-

HAb grad deinen Beitrag gelesen und mußte, ehrlich gesagt, mir etwas das Lachen verkneifen. (in Bezug auf den netten Herrn :wink: )

Das mit den Rücklagen werd ich bestimmt zu hören bekommen. In unserem Stadtteil ist es fast schon Standart, das eine so genannte Schikane kommt. Das ist schon seit Zuzug gewesen. Maql kommt das Geld mal nicht. Mal ist angeblich ein Rückläufer der Post aber der Einstellungsbescheid der Leistungen erreicht uns dann.

Den Antrag werde ich auf jeden Fall stellen. Ich möchte lediglich eine einfache Ausstattung für meine Tochter haben. Klar, im Moment gibt es hier in Bremen einen Schein, den man im Kindergarten bekommt, wenn das Kind schulpflichtig ist. Aber ich hab mich dann ja natürlich auch einmal schlau gemacht und mir den Ranzen, den man dann "geschenkt" bekommt, angesehen.

1. Jeder, der nicht Hartz4 erhällt, erkennt das Kind sofort am Ranzen und es wird sofort als Armutskind aus der absoluten sozialen Unterschicht abgestempelt.
2. Der Ranzen erfüllt sämliche Voraussetzungen für den Besuch eines Orthopäden.

Vielleicht magst Du ihn dir mal ansehen. Ist ein Ranzen von Scout und wird unter Marke DerDieDas geführt.
Dieser Ranzen wird von Toys geliefert, aber selbst die Verkäufer haben gesagt, das dieser Ranzen jedesmal zurück kommt bzw. dieser Ranzen die schlechteste Ausführung ist die es je gab.

Nicht das ich damit jetzt sagen will, das ich die Ansprüche extrem hoch ansetze, aber meine Tochter muß dieses Ding ja jeden Tag auf dem Rücken haben und da sollte es schon etwas sein, was nicht grad gesundheitsschädlich oder gar deklassifizierend ist. Denn durch das ausgewählte Design, welches die netten Sponsoren ausgesucht haben, ist für jeden klar erkennbar, das der Ranzen gesponsort wurde, weil die Eltern ja vom Amt ihr Geld bekommen. Diesen bekommt man nämlich nur dann. :(

Ups.... Sorry hört sich wahrscheinlich jetzt nach totalem Frustabbau an. Sollte es eigentlich gar nicht sein.

Sollte eher eine Art "Hilferuf" sein, welcher die betreffenden Herren und Damen der oberen 10.000 wach rüttelt. Bin ein wenig gefrustet, das gerade Leistungen, die für Kinder sind, gestrichen worden sind.
Vielleicht wird dieses ja doch noch wieder geändert und zumindest die Kinder bekommen wieder ihre benötigten Leistungen.


Liebe Grüße
Carmen
-us-
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Beitrag von -us- »

hallo ballsport !


Ich denke du hast sehr deutlich verstanden was ich sagen wollte.
:lol: :lol: :oops:


Halte dir ganz dick die Daumen und bitte berichte uns !!!

(siehe "mein Projekt" :
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1259.html )

LG aus Aachen

-US-
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ballsport
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Beitrag von ballsport »

Hi zusammen!

Wollte mich ja wieder melden, wenn ich mich bei der Bagis gemeldet hab.

Also : Es wird, wie schon vermutet, keine Pauschale/Beihilfe für die Einschulung gezahlt. Dieses hat der liebe Gesetzgeber mit Einsatz des SGB2 am 01.01.2005 abgeschafft. :(

Da man jetzt ja durch Hartz4 einen etwas höheren Betrag erhält, kann man ja die so genannten Ansparungen machen. Von denen kann man dann ja auch Dinge wie Ranzen etc. zur Einschulung kaufen.

Naja, kann man nichts machen. Werde wohl abert trotzdem mal beim Gericht nachhaken um vielleicht doch noch was zu erreichen. Kann ja nicht sein, das die KIddies drunter leiden müssen, nur weil die Gesetze zum Nachteil gemacht werden.

Ich werde dann hier weiter berichten...

Wünsche allen noch einen angenehmen Abend.

lg
Carmen
Gast

Beitrag von Gast »

Nicht vergessen: Im Regelsatz sind nur € 2,21 monatlich für Schreibwaren vorgesehen. Dies aber nur bei € 345,- Regelsatz, bei Kindern entsprechend weniger.
Der Gesetzgeber geht bei dem einem Haushaltsvorstand zugebilligten Regelsatz davon aus, dass der Erwerbslose vom Regelsatz pro Monat
- 1,58 Euro spart, um Kühl- oder Gefriermöbel nach 13 Jahren im Wert von 246,46 Euro zu kaufen.
- 2,25 Euro spart, um Waschmaschinen etc. nach 12 Jahren im Wert von 324,00 Euro zu kaufen.
- 0,71 Euro spart, um Rundfunkgeräte nach zehn Jahren im Wert von 85,20 Euro zu kaufen.
- 1,77 Euro spart, um Fernsehgeräte nach zehn Jahren im Wert von 212,40 Euro zu kaufen.
Wie hoch ist denn der Ansparbetrag für die Erstausstattung eines Schulkindes? Das sollte der Sachbearbeiter, der einen solchen Antrag ablehnt benennen können.
ballsport
Beiträge: 250
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Beitrag von ballsport »

@ Ralf Hagelstein

Das so wenig im Regelsatz enthalten ist, hat uns unser Sachbearbeiter auch erklärt. Aber auf die Frage hin, wie man dann von so wenig (Hartz4 ist ja erst seit 01/2005! ) hätte rechtzeitig Ansparungen machen sollen, wußte er auch keine Antwort.

Wir haben für unseren Stadtteil leider nur eine kleine Randstelle, die unsere Anliegen bearbeitet. Eine genaue Höhe konnte er auch nicht sagen, da er auch nur nach Pauschalen gehen muss! Leider!!!

Aber selbst der Sachbearbeiter war nicht erbaut davon.

Die Ansparungshöhe richtet sich, nach einer Pauschaltabelle, auf alle Dinge, die eventuell angeschafft oder repariert werden müssen. Nach unserer Rechnung, wenn ich von genau 200€ ausgehe, müßte sich dann ja auf unserem Konto ein Betrag vonn 3000,-€! angesammelt haben.

Wie ja schon oben geschrieben, der Sachbearbeiter selbst kann, obwohl er NICHT von Hartz4 lebt, diese Höhe des Betrages monatlich sparen. Da aber ja seit ca. 15 Monaten das SGB2 gilt, wo ja drin steht, das es für solche Sachen KEINE Beihilfen mehr gibt, kann man dann eben an das Angesparte gehen und davon die notwendigen Anschaffungen machen.

Wenn man dann bedenkt, das ein einfacher Schulfüller schon fast 5,-€ kostet, ist das mit den monatlichen 2,21€, die im Regelsatz enthalten sind, auch nicht einfach. :shock:
Und wie schnell geht bei einem Schulanfänger oder einem Viertklässler mal was kaputt oder muß, weil es fehlt, neu angeschafft werden. Da hilft dann wirklich nur noch :

Mama und Papa essen nur noch ein Viertel der Portion und können so dann auch mehr einkaufen für die Kids!

Oder wie siehst Du das?


lg
Carmen
Gast

Beitrag von Gast »

Ich schließe mich den folgenden Ausführungen an:
Herbert Masslau

Schulkosten und SGB II / SGB XII

(1. Januar 2005)

Vorbemerkung

Grundsätzlich gilt, daß der Schulbesuch die ersten neun Schuljahre, in der Regel also bis zum 15./16. Lebensjahr, in Deutschland Pflicht ist. Die in Artikel 7 Grundgesetz (GG) festgeschriebene Schulpflicht bricht in gewissem Rahmen sogar das verfassungsmäßige Elternrecht des Art. 6 GG.

Damit handelt es sich aber auch bei dem durch die Schulpflicht begründeten Schulbesuch der Kinder nicht um irgendein Privatvergnügen, das diejenigen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen irgendwie selber zu finanzieren hätten.

Schon zu Zeiten der alten Sozialhilfe (BSHG) mußten die Behörden/Leistungsträger bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gezwungen werden, Sozialhilfe beziehenden Eltern die notwendigen Kosten des Schulbesuches ihrer Kinder zu erstatten [beispielhaft: Urteil vom 29.10.1997 – Az.: BVerwG 5 C 34.95 und Urteil vom 28.3.1996 – Az.: BVerwG 5 C 33.95 hinsichtlich der „kleinen Lernmittel“ und des Einschulungsbedarfs].

Zwar dürfte es mittlerweile kaum noch eine Schule geben, die nicht einen sogenannten Sozialfonds unterhält, aus dem eben finanzschwache Eltern Unterstützung für Kosten des Schulbesuchs ihrer Kinder erhalten sollen. Diese Mittel sind aber in der Regel begrenzt. Außerdem wird auf diese Weise nur der Sozialstaat aus seiner Pflicht entlassen. Und noch haben wir neben einem Kunstmäzenatentum der Reichen noch kein Bildungsmäzenatentum. [Über die geplante zukünftige Entwicklung siehe meinen Artikel „Bildungsterrorismus“ – http://www.HerbertMasslau.de/pageID_1266366.html ].

Da aufgrund der seit 1. Januar 2005 geltenden neuen Rechtslage (SGB II/SGB XII) fast alle bisherigen Einmaligen Leistungen pauschaliert und im Regelsatz enthalten sind, sind viele für die Betroffenen positiven obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen zum alten Sozialhilferecht (BSHG) obsolet geworden.
Das heißt, die Klagerei geht von vorne los. Die Chancen stehen allerdings nicht schlecht. Denn wie nachfolgend ersichtlich wird die im Regelsatz enthaltene Pauschale für Einmalige Leistungen allein zu mehr als einem Drittel durch die Schulkosten aufgefressen. Deshalb sollten Eltern insbesondere bei Einschulungen, aber auch hinsichtlich der abgeschafften Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchüberlassung) diese zusätzlichen Belastungen einklagen.
Nur muß klar sein, daß es seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr nur gegen gegen das Gesetz verstoßende Sachbearbeiter/Behörden geht, sondern gegen das Gesetz (SGB II/SGB XII) selber.
Weiterlesen bei: Herbert Masslau
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Echt KRASS!!!!

DANKE!!! Soweit wußte ich es noch nicht einmal.

Dachte eigentlich, das es mehr nur ein Versuch ist diesen Weg zu gehen. Wie aber ja im Artikel steht : Die Beihilfen gab es damals und diese konnte ich damals (2002) für meinen Sohn beantragen.
War eine sehr große Hilfe, denn er war in seiner Klasse der einzige! der einen neuen Ranzen hatte. Viele andere haben sich dazu nicht getraut oder hatten keine Lust, den Gang zur Behörde zu machen.

Aber ich werd mich auf jeden Fall den gesamten Text ausdrucken und mitnehmen. Vielleicht klappt es ja bei der Bagis doch ohne vorher zum Gericht zu rennen. Werd es einfach nochmal versuchen!

Werde dann auf jeden Fall berichten....


lg
Carmen
Gast

Beitrag von Gast »

Noch etwas, tschuldigung, manchmal brauche ich etwas Zeit...
Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial

Schulpflichtige Kinder von Alg-II-Beziehenden haben laut SGB II keinen Anspruch auf einmalige Beihilfen für Schulbedarf (Schulmaterial, Lehrmittel). Dabei sind Bedarfe für Bildung in der Regelleistung gar nicht enthalten. Bei der "alten" Sozialhilfe konnten solche Leistungen noch als Beihilfen beantragt werden. Nun entsteht bei Schulkindern im Sozialgeld-/Alg-II- und Sozialhilfebezug zwangsläufig eine Bedarfsunterdeckung. Wir sehen gute Chancen Beihilfen für Schulmaterial notfalls vor Gericht durchzusetzen und damit auch öffentlich auf diesen Missstand aufmerksam zu machen („Pisa“ lässt grüßen!). Der erste Schritt ist der Antrag auf die Schulbeihilfe (s.u.). Wird dieser abgelehnt, muss mit der gleichen Begründung Widerspruch eingelegt werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Alg-II-Behörde kann vor dem zuständigen Sozialgericht Klage eingereicht werden. Hoffentlich beteiligen sich viele am Projekt „Schulbeihilfe“.
Hier gehts lang: http://www.alg-2.info/hilfe/widerspruec ... chulbedarf
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Supi!

Ich glaub, wenn alle mitmachen, dann werden die Richter wahnsinnig und die Arbeitsagenturen drehen durch :lol:

Danke Dir, das Du solch hilfreiches eingestellt hast. Bist eine super-große Hilfe!
DICKES LOB!!!!

lg
Carmen
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