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Wohnung suchen, ohne den Antrag abgegeben zu haben?

Verfasst: 11.03.2006 20:43
von debbie1109
Hallo,

ich war vor 2 Tagen beim Arbeitsamt um den ALG2 Antrag abyuholen. Ich habe einen Terminin fuer den 30.03.2006 gekriegt. Also in 3 Wochen kann ich den Antrag erst abgeben, aber Tag der Antragstellung war der Tag.

Ich, 29 wohne mit meinem 2 jaehrigen Kind bei meinem Eltern und will auch ausziehen. Die Person am Schalter, hat mir die Wohnungsmieten Richtlienien mitgegeben und hat gesagt, ich solle vorbeikommen, und das Angebot zeigen, wenn ich was passendes gefunden haette.

Meine Frage ist, wie die eine Wohnung genehmigen koennen, ohne vorher den Antrag genehmight zu haben??

wisst ihr wie das ablauft?

DjTermi, hilfe bitte

Verfasst: 12.03.2006 20:46
von debbie1109
Hallo, hat denn keiner eine Ahnung. DJTermi, Du weisst doch bestimmt bescheid, bitte um Antwort.

Verfasst: 12.03.2006 21:06
von Gast
Ich verstehe das Problem bei der Fragestellung nicht.

"Genehmigen" muß und kann die Behörde einen Umzug nicht.
Sie kann nur beurteilen, ob die Miete nach den kommunalen Richtwerten als angemessen zu sehen ist.

Lediglich um die Kosten für den Umzug erstattet zu bekommen, benötigt man das o.k. der Behörde.

Die Bearbeitung der Anträge sollte ja wohl auch in 2 - 4 Wochen erledigt sein.

Und natürlich wird sie zuerst den Leistungsantrag bearbeiten, danach den für die Übernahme der Umzugskosten, sofern Du ihn gestellt hast.

Verfasst: 12.03.2006 22:12
von debbie1109
Hallo,

ich will ja garnicht den Umzug bezahlt bekommen, zumal ich nichts zum Umziehen habe. Ich habe erst letze Woche den Antraag geholt und habe einen Termin erhalten um ihn 2 Wochen abzugeben.
Meine Frage ist, ob ich schon nach einer Wohnung suchen und diesen genehmigt bekommen kann, bevor ich ueberhaupt den Antrag abgegeben habe.
Ich muss so schnell wie moeglich eine Wohnugn finden. Die Person am Empfang hat mir einen Zettel gegeben, woe die angemessenen Miethoehen drinstehen und hat gesagt ich kann kommen, wenn ich Angebote haette, um diese genehmigen zu lassen.

Verfasst: 13.03.2006 02:11
von submarin
Ihre Frage wurde doch nun genau beantwortet:

Ihre Frage:
Meine Frage ist, ob ich schon nach einer Wohnung suchen und diesen genehmigt bekommen kann, bevor ich ueberhaupt den Antrag abgegeben habe.

Ralf Hagelstein:
"Genehmigen" muß und kann die Behörde einen Umzug nicht.

Sie kann nur beurteilen, ob die Miete nach den kommunalen Richtwerten als angemessen zu sehen ist.