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Anspruch 3 Personen

Verfasst: 11.03.2006 13:48
von lattenknecht
Hallo

Habe eine frage lebe mit mein vater und mutter in einen haushalt wollte mal gerne wissen wie hoch die Berechnungsgrenze von hartz4 liegt bei d 3 Personen

P.s Mutter Arbeitätig ( 600 euro netto)
Vater Hartz 4 (274 euro )
Sohn Hartz 4 (311) plus ausbildungvergütung ( 289 euro )

Danke für jede antwort :!: :!:

Verfasst: 11.03.2006 16:29
von DjTermi
Aus welchen Bundesland kommst DU ?

Verfasst: 11.03.2006 19:50
von lattenknecht
Komme aus Brandenburg!

Verfasst: 12.03.2006 01:48
von submarin
1. Weiß die ArGe, dass Ihr Sohn 289,-€ Ausbildungsvergütung erhält? Würde mich irgendwie wundern, denn wer eine Ausbildung macht, hat Anspruch auf BAB, aber nicht auf AlgII.
Ansonsten finden Sie einen Rechner für AlgII z.b. unter:

http://www.osnabrueck.de/php/online-rec ... ingabe.htm

Die Regelsätze in den neuen Bundesländern wurden denen im Westen rückwirkend zum 01.01.06 angeglichen.

Verfasst: 12.03.2006 13:15
von lattenknecht
jop wissen sie also bei uns haben das viel so weil wir kriegen nur dannn bab wenn war net mehr zuhause wohnen

Das kann nicht sein

Verfasst: 17.03.2006 13:43
von Gast
Jemand der Ausbildung macht hat normal keinen Anspruch auf ALG II!
Euer Bedarf setzt sich zusammen aus der kaltmiete + NK + 3*311 €! Denn rest der fehlt legt das Amt drauf!
Das war´s!
Bei mir ist es genauso gewesen!