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Hartz4 und eBay

Verfasst: 10.03.2006 18:26
von Andy1968
Hallo, ich habe nun ja schon viel über eBay während Hartz4 gelesen,
immer geht es darum das jemand "seine" Sachen verkauft.

Was wäre denn in einem solchen Fall:

Eltern, Verwandte oder ein Freund wie auch immer - hat kein Internet.
Er kommt zu mir und möchte das ich das für ihn über eBay oder sonstige seiten Verkaufe.

Natürlich kommt das Geld zunächst (betone > ZUNÄCHST) auf mein Konto. Nach erfolgreichen Verkauf gebe ich Ihm das Geld dann was der Verkauf erbracht hat. Ich selbst erhalte dafür kein Geld.

Desweiteren muß ich erwähnen das ich selbst kein konto habe sondern nur verfügungsberechtigter bin.

Wäre das auch ein Grund für die Leute vom Amt mir Geld zu kürzen obwohl es nicht meins ist ???

Im übrigen glaube ich wohl kaum das ich einen Kontoauszug vorlegen muß wenn es nicht mal mein eigenes ist.

Grüße
Andy

Re: Hartz4 und eBay

Verfasst: 10.03.2006 19:06
von Gast
Andy1968 hat geschrieben: Natürlich kommt das Geld zunächst (betone > ZUNÄCHST) auf mein Konto.

Desweiteren muß ich erwähnen das ich selbst kein konto habe sondern nur verfügungsberechtigter bin.
Was denn nun?

re: Was denn nun ?

Verfasst: 10.03.2006 19:24
von Andy1968
Na was denn nun ?

Konto gehört nicht mir, bin nur berechtigter.

Ok, mit "mein" Konto habe ich ich etwas falsch ausgedrückt.
Müsste man aber beim genauen Lesen selber drauf kommen.

Verfasst: 10.03.2006 20:03
von Gast
Die Behörde hat keinen Zugriff auf ein Konto, welches nicht Deines ist.

Sie kann bei einer Überprüfung nur feststellen, daß Du eine Verfügungsberechtigung für ein fremdes Konto hast.

Sie wird dann fragen, was der Sinn dahinter ist.

Verfasst: 10.03.2006 20:30
von DjTermi
Erst wird die ganze sache nicht auffallen, aber wenn ende des jahres die Steuerrückzahlung gemacht wird dannn wird es auffalen oder die Prüfung bei der Bank ( stichprobe) gemacht wird.

Verfasst: 11.03.2006 11:03
von ballsport
@ DjTermi

Ich hätt dazu auch nochmal ne Frage:
Wenn ich nun privat meine Sachen, die beispielsweise meinen Kindern zu klein geworden sind, verkaufen möchte, um ihnen dann für den Erlös neue Bekleidung zu kaufen gilt das dann auch als Zugewinn?

Ich habe die Sachen ja irgendwann einmal gekauft, und statt nun nur weil sie nicht mehr passen sie weg zu werfen, würde ich ja für den Erlös neues anschaffen.

Dann würde ich ja nicht eventuelle Beihilfen oder Einmalleistungen beantragen.

Ist also solch ein Verkauf möglich? Und wie sieht es damit aus, wenn Oma,Opa,Onkel etc andauernd irgendwelche Sachen anschleppen, weil sie der Meinung sind, dqas ich diese ja brauchen kann. Ich würde dann diese Sachen auch verkaufen, aber mit dem Hintergedanken, das ich dann für meine Kids neue Bekleidung kaufen würde oder aber dann vom Erlös beispielsweise eine Schulreise, welche normalerweise ja die Arge übernehmen würde, bezahlen würde.
Welche Regelungen gibt es genau da?

Wohne in der Hansestadt Bremen.


Liebe Grüße
Carmen

Verfasst: 11.03.2006 11:43
von Gast
ballsport hat geschrieben: Wenn ich nun privat meine Sachen, die beispielsweise meinen Kindern zu klein geworden sind, verkaufen möchte, um ihnen dann für den Erlös neue Bekleidung zu kaufen gilt das dann auch als Zugewinn?
Das beurteilen die Gerichte bisher unterschiedlich.
Die einen sehen es als Einnahme nach dem Zuflussprinzip,
die anderen als Umschichtung von geschütztem Vermögen.

Das Sozialgesetzbuch II enhält viele Regelungslücken, die erst nach und nach bei entsprechenden Klagen von Betroffen "geschlossen" werden.

Tip: Infos über die Bagis gibt es bei: Arbeitslos in Bremen
Rechtsberatung erhälst Du bei: Arbeitnehmerkammer Bremen

Verfasst: 11.03.2006 13:17
von DjTermi
Um das kurz zu sagen: Gebe die sachen doch jemand der nicht ALG II bezieht und er verkauft Sie dann halt für dich. Ich denke das ist das einfachste, und Du bist auf der Sicheren seite !

Re DjTermi

Verfasst: 30.03.2006 15:18
von Andy1968
Erst wird die ganze sache nicht auffallen, aber wenn ende des jahres die Steuerrückzahlung gemacht wird dannn wird es auffalen oder die Prüfung bei der Bank ( stichprobe) gemacht wird.
Ok, stichprüfung bei der Bank leuchtet ein, Steuerrückzahlung weniger, ebay wird ja nich beim Finanzamt angegeben - ist doch Privat.

Also Fazit: Neues Konto bei dem ich zugriff habe und Inhaber ist jemand anderes. Somit dürfte dies wohl geklärt sein.

Verfasst: 30.03.2006 19:56
von EarlGrey
DjTermi hat geschrieben:Um das kurz zu sagen: Gebe die sachen doch jemand der nicht ALG II bezieht und er verkauft Sie dann halt für dich. Ich denke das ist das einfachste, und Du bist auf der Sicheren seite !
Das kommt unter dem Strich aber auf das Gleiche raus, denn Einnahmen sind das doch dann so oder so? Oder gilt etwas, das nicht auf dem Konto erscheint nicht als Einnahme?

Verfasst: 30.03.2006 20:08
von DjTermi
Ich sage nur freibetrag !!!

Verfasst: 30.03.2006 20:33
von EarlGrey
DjTermi hat geschrieben:Ich sage nur freibetrag !!!
Ja, verstehe.

Aber dann könnte ich die Sachen doch auch selbst verkaufen. Oder?

Wenn ich das richtig begreife, ist alles unter 100 Euro/Monat anrechnungsfrei, aber angeben muss ich jeden einzelnen Euro, den ich einnehme, stimmts?

Gruß
vom grauen Earl

Verfasst: 30.03.2006 20:35
von DjTermi
Von wem willst Du wenn Du bei ebay was verkaufst eine Nebenverdienstbescheinigung ausstellen lassen ;)

Verfasst: 30.03.2006 21:09
von EarlGrey
Also wie denn nun?

Soll man nun ebay-Einnahmen angeben oder nicht? Ich war bisher der Meinung, daß man das MUSS, obwohl es unterschiedliche Gerichtsurteile dazu gibt.

Unwissend
Earl

Verfasst: 30.03.2006 21:16
von DjTermi
Das ist es ja, eine endschiedung dafür wie es nun wirklich sein soll gibt es nicht. Ich , würde das melden.

Das Problem ist.......

Verfasst: 30.03.2006 22:18
von -us-
Hallo alle !

Eiegntlich habt ihr schon alles eingekreist !

Weder bei Ebayverkauf noch bei Nebenkostenrückerstattungen ist sicher wie diese auf den Freibetrag von 100 € pro Monat seit dem 1.10 letzten Jahres gehandhabt werden.

Dazu gibt meines Wissen nach noch keinerlei spezifischen Urteile !!!!

Hat jemand da andere oder weitere Infos ????


LG aus Aachen

-US-

Verfasst: 30.03.2006 22:19
von Gast
Der Freibetrag gilt nur für Erwerbseinkommen.
Wo ist da die Frage?

Verfasst: 30.03.2006 22:22
von DjTermi
Wenn Du bei ebay ein längere Zeit regelmässig sachen vertickst zählt das als Erwerbseinkommen... Du musst dich bei ebay ja authen wie Du es nutzt !

Fakt ist

Verfasst: 03.04.2006 00:33
von Andy1968
Fakt ist: Hartz4 ist der letzte Dreck

Die nehmen wo sie nur können, aber wehe wenn man selbst was bekommen soll.

Beste Beispiel: Stromabrechnung.

Mein Bekannter hatte letztens eine Rückerstattung und diese wurde ihm glatt aufs Hartz4 angerechnet. Nachzahlen darf man aus eigener tasche aber wehe es gibt was zurück. Gleiches bei den Heizkosten.

Also: Im grunde wird man gezwungen Dinge zu verheimlichen, genauso eBay. Fazit: Haste Hartz4 und verkaufst du bei ebay lass dir ein Konto von jemanden eröffnen den du trauen kannst und gut ist. Am besten innerhalb der Familie.