Hartz4 und eBay
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Hartz4 und eBay
Hallo, ich habe nun ja schon viel über eBay während Hartz4 gelesen,
immer geht es darum das jemand "seine" Sachen verkauft.
Was wäre denn in einem solchen Fall:
Eltern, Verwandte oder ein Freund wie auch immer - hat kein Internet.
Er kommt zu mir und möchte das ich das für ihn über eBay oder sonstige seiten Verkaufe.
Natürlich kommt das Geld zunächst (betone > ZUNÄCHST) auf mein Konto. Nach erfolgreichen Verkauf gebe ich Ihm das Geld dann was der Verkauf erbracht hat. Ich selbst erhalte dafür kein Geld.
Desweiteren muß ich erwähnen das ich selbst kein konto habe sondern nur verfügungsberechtigter bin.
Wäre das auch ein Grund für die Leute vom Amt mir Geld zu kürzen obwohl es nicht meins ist ???
Im übrigen glaube ich wohl kaum das ich einen Kontoauszug vorlegen muß wenn es nicht mal mein eigenes ist.
Grüße
Andy
immer geht es darum das jemand "seine" Sachen verkauft.
Was wäre denn in einem solchen Fall:
Eltern, Verwandte oder ein Freund wie auch immer - hat kein Internet.
Er kommt zu mir und möchte das ich das für ihn über eBay oder sonstige seiten Verkaufe.
Natürlich kommt das Geld zunächst (betone > ZUNÄCHST) auf mein Konto. Nach erfolgreichen Verkauf gebe ich Ihm das Geld dann was der Verkauf erbracht hat. Ich selbst erhalte dafür kein Geld.
Desweiteren muß ich erwähnen das ich selbst kein konto habe sondern nur verfügungsberechtigter bin.
Wäre das auch ein Grund für die Leute vom Amt mir Geld zu kürzen obwohl es nicht meins ist ???
Im übrigen glaube ich wohl kaum das ich einen Kontoauszug vorlegen muß wenn es nicht mal mein eigenes ist.
Grüße
Andy
Re: Hartz4 und eBay
Was denn nun?Andy1968 hat geschrieben: Natürlich kommt das Geld zunächst (betone > ZUNÄCHST) auf mein Konto.
Desweiteren muß ich erwähnen das ich selbst kein konto habe sondern nur verfügungsberechtigter bin.
re: Was denn nun ?
Na was denn nun ?
Konto gehört nicht mir, bin nur berechtigter.
Ok, mit "mein" Konto habe ich ich etwas falsch ausgedrückt.
Müsste man aber beim genauen Lesen selber drauf kommen.
Konto gehört nicht mir, bin nur berechtigter.
Ok, mit "mein" Konto habe ich ich etwas falsch ausgedrückt.
Müsste man aber beim genauen Lesen selber drauf kommen.
Erst wird die ganze sache nicht auffallen, aber wenn ende des jahres die Steuerrückzahlung gemacht wird dannn wird es auffalen oder die Prüfung bei der Bank ( stichprobe) gemacht wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
@ DjTermi
Ich hätt dazu auch nochmal ne Frage:
Wenn ich nun privat meine Sachen, die beispielsweise meinen Kindern zu klein geworden sind, verkaufen möchte, um ihnen dann für den Erlös neue Bekleidung zu kaufen gilt das dann auch als Zugewinn?
Ich habe die Sachen ja irgendwann einmal gekauft, und statt nun nur weil sie nicht mehr passen sie weg zu werfen, würde ich ja für den Erlös neues anschaffen.
Dann würde ich ja nicht eventuelle Beihilfen oder Einmalleistungen beantragen.
Ist also solch ein Verkauf möglich? Und wie sieht es damit aus, wenn Oma,Opa,Onkel etc andauernd irgendwelche Sachen anschleppen, weil sie der Meinung sind, dqas ich diese ja brauchen kann. Ich würde dann diese Sachen auch verkaufen, aber mit dem Hintergedanken, das ich dann für meine Kids neue Bekleidung kaufen würde oder aber dann vom Erlös beispielsweise eine Schulreise, welche normalerweise ja die Arge übernehmen würde, bezahlen würde.
Welche Regelungen gibt es genau da?
Wohne in der Hansestadt Bremen.
Liebe Grüße
Carmen
Ich hätt dazu auch nochmal ne Frage:
Wenn ich nun privat meine Sachen, die beispielsweise meinen Kindern zu klein geworden sind, verkaufen möchte, um ihnen dann für den Erlös neue Bekleidung zu kaufen gilt das dann auch als Zugewinn?
Ich habe die Sachen ja irgendwann einmal gekauft, und statt nun nur weil sie nicht mehr passen sie weg zu werfen, würde ich ja für den Erlös neues anschaffen.
Dann würde ich ja nicht eventuelle Beihilfen oder Einmalleistungen beantragen.
Ist also solch ein Verkauf möglich? Und wie sieht es damit aus, wenn Oma,Opa,Onkel etc andauernd irgendwelche Sachen anschleppen, weil sie der Meinung sind, dqas ich diese ja brauchen kann. Ich würde dann diese Sachen auch verkaufen, aber mit dem Hintergedanken, das ich dann für meine Kids neue Bekleidung kaufen würde oder aber dann vom Erlös beispielsweise eine Schulreise, welche normalerweise ja die Arge übernehmen würde, bezahlen würde.
Welche Regelungen gibt es genau da?
Wohne in der Hansestadt Bremen.
Liebe Grüße
Carmen
Das beurteilen die Gerichte bisher unterschiedlich.ballsport hat geschrieben: Wenn ich nun privat meine Sachen, die beispielsweise meinen Kindern zu klein geworden sind, verkaufen möchte, um ihnen dann für den Erlös neue Bekleidung zu kaufen gilt das dann auch als Zugewinn?
Die einen sehen es als Einnahme nach dem Zuflussprinzip,
die anderen als Umschichtung von geschütztem Vermögen.
Das Sozialgesetzbuch II enhält viele Regelungslücken, die erst nach und nach bei entsprechenden Klagen von Betroffen "geschlossen" werden.
Tip: Infos über die Bagis gibt es bei: Arbeitslos in Bremen
Rechtsberatung erhälst Du bei: Arbeitnehmerkammer Bremen
Um das kurz zu sagen: Gebe die sachen doch jemand der nicht ALG II bezieht und er verkauft Sie dann halt für dich. Ich denke das ist das einfachste, und Du bist auf der Sicheren seite !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Re DjTermi
Ok, stichprüfung bei der Bank leuchtet ein, Steuerrückzahlung weniger, ebay wird ja nich beim Finanzamt angegeben - ist doch Privat.Erst wird die ganze sache nicht auffallen, aber wenn ende des jahres die Steuerrückzahlung gemacht wird dannn wird es auffalen oder die Prüfung bei der Bank ( stichprobe) gemacht wird.
Also Fazit: Neues Konto bei dem ich zugriff habe und Inhaber ist jemand anderes. Somit dürfte dies wohl geklärt sein.
Das kommt unter dem Strich aber auf das Gleiche raus, denn Einnahmen sind das doch dann so oder so? Oder gilt etwas, das nicht auf dem Konto erscheint nicht als Einnahme?DjTermi hat geschrieben:Um das kurz zu sagen: Gebe die sachen doch jemand der nicht ALG II bezieht und er verkauft Sie dann halt für dich. Ich denke das ist das einfachste, und Du bist auf der Sicheren seite !
Ich sage nur freibetrag !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ja, verstehe.DjTermi hat geschrieben:Ich sage nur freibetrag !!!
Aber dann könnte ich die Sachen doch auch selbst verkaufen. Oder?
Wenn ich das richtig begreife, ist alles unter 100 Euro/Monat anrechnungsfrei, aber angeben muss ich jeden einzelnen Euro, den ich einnehme, stimmts?
Gruß
vom grauen Earl
Von wem willst Du wenn Du bei ebay was verkaufst eine Nebenverdienstbescheinigung ausstellen lassen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das ist es ja, eine endschiedung dafür wie es nun wirklich sein soll gibt es nicht. Ich , würde das melden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das Problem ist.......
Hallo alle !
Eiegntlich habt ihr schon alles eingekreist !
Weder bei Ebayverkauf noch bei Nebenkostenrückerstattungen ist sicher wie diese auf den Freibetrag von 100 € pro Monat seit dem 1.10 letzten Jahres gehandhabt werden.
Dazu gibt meines Wissen nach noch keinerlei spezifischen Urteile !!!!
Hat jemand da andere oder weitere Infos ????
LG aus Aachen
-US-
Eiegntlich habt ihr schon alles eingekreist !
Weder bei Ebayverkauf noch bei Nebenkostenrückerstattungen ist sicher wie diese auf den Freibetrag von 100 € pro Monat seit dem 1.10 letzten Jahres gehandhabt werden.
Dazu gibt meines Wissen nach noch keinerlei spezifischen Urteile !!!!
Hat jemand da andere oder weitere Infos ????
LG aus Aachen
-US-
Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen.
Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
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Wenn Du bei ebay ein längere Zeit regelmässig sachen vertickst zählt das als Erwerbseinkommen... Du musst dich bei ebay ja authen wie Du es nutzt !
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Fakt ist
Fakt ist: Hartz4 ist der letzte Dreck
Die nehmen wo sie nur können, aber wehe wenn man selbst was bekommen soll.
Beste Beispiel: Stromabrechnung.
Mein Bekannter hatte letztens eine Rückerstattung und diese wurde ihm glatt aufs Hartz4 angerechnet. Nachzahlen darf man aus eigener tasche aber wehe es gibt was zurück. Gleiches bei den Heizkosten.
Also: Im grunde wird man gezwungen Dinge zu verheimlichen, genauso eBay. Fazit: Haste Hartz4 und verkaufst du bei ebay lass dir ein Konto von jemanden eröffnen den du trauen kannst und gut ist. Am besten innerhalb der Familie.
Die nehmen wo sie nur können, aber wehe wenn man selbst was bekommen soll.
Beste Beispiel: Stromabrechnung.
Mein Bekannter hatte letztens eine Rückerstattung und diese wurde ihm glatt aufs Hartz4 angerechnet. Nachzahlen darf man aus eigener tasche aber wehe es gibt was zurück. Gleiches bei den Heizkosten.
Also: Im grunde wird man gezwungen Dinge zu verheimlichen, genauso eBay. Fazit: Haste Hartz4 und verkaufst du bei ebay lass dir ein Konto von jemanden eröffnen den du trauen kannst und gut ist. Am besten innerhalb der Familie.