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bedarfsgemeinschaft
Verfasst: 10.03.2006 16:35
von matziberlin
hallo, ich habe folgende frage, ich wohne mit meiner freundin zusammen, und wir möchten jetzt umziehen, in eine andere wohnung, da der alte mietvertrag nur auf den namen meiner freundin läuft. desweiteren, wäre die neue whg ein wenig größer, allerdings auch etwas billiger. würde das amt uns erlauben um zu ziehen? zur zeit erhalten wir beide hartz IV, und die miete wird auch aufgeteilt, da wir eine badarfsgemeinschaft angemeldet haben.
Verfasst: 10.03.2006 16:50
von Gast
Sofern die neuen Wohnung nach den Berliner Richtlinien angemessen ist und ihr den Umzug selbst bezahlt, sollte dies möglich sein, sofern ihr einen wichtigen Grund dafür habt.
Verfasst: 10.03.2006 16:58
von matziberlin
darf ich nachfragen, wie die richtlienen für berlin sind?
Verfasst: 10.03.2006 17:12
von Gast
Mein google Ergebnis für "Kdu SGB II Berlin" ergab folgendes:
Verfasst: 10.03.2006 17:31
von matziberlin
vielen lieben dank für die mühe und die antworten.