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Kosten bei Zwangsumzug???

Verfasst: 09.03.2006 22:54
von Hullehulle
Hallo erst mal!!!

Habe da mal ne frage, vielleicht kann mir jemand Helfen.
Ich wohne zurzeit noch in einer 3 Raumwohnung mit ca. 60m2 da sie für eine Person laut ARGE zu groß ist, muss ich leider in eine kleinere Wohnung umziehen.
Und da meine frage, werden mir auch Renovierungskosten oder so gesagt was für kosten muss die Arge bezahlen?

Bin Dankbar für jede Hilfe, Info oder Tip.

Verfasst: 09.03.2006 23:39
von Melinde
Hallo Hullehulle
Wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst gilt:
SGB ll § 22 (3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Wenn Du beim Auszug aus Deiner alten Wohnung renovieren musst (und das auch so im Mietvertrag steht) gehört das zu den Pflichten aus dem Mietvertrag. Stell dafür einen Antrag auf einmalige Beihilfe weil die Vermieter vertraglich meist eine fachmännische Renovierung festgelegt haben und diese Kosten nicht vom Regelbedarf bezahlt werden können.
Wenn Du umziehst, bevor Du die Aufforderung schriflich in der Hand hast kann passieren, das keinerlei Kosten übernommen werden.
Alles Gute