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Kautionsübernahme?

Verfasst: 18.07.2005 12:53
von ICH
Hallo,

kann mir jemand sagen ob bebi einem Hartz 4 Empfänger die Kaution für eine neue Wohnung übernommen wird vom AA?

Und wenn ja wie man das anstellen muss?

Okay ich danke euch schon jetzt für eine rasche Antwort!

Verfasst: 18.07.2005 16:31
von Bianca
Hi,

Soviel ich weiss, gibt es einen Kautionsübernahmeschein nicht mehr. Es kann in äussersten Notfällen passieren das man ihn bewilligt bekommt wenn z.b. eine Obdachlosigkeit besteht und man ansonsten auf der strasse sitzen würde. Es muss sich also um einen in deren Augen Härtefall handeln sonst bekommste nix.

Bei bekannten von mir wurde er nicht mehr bewilligt, sie mussten umziehen weil das dritte kind kommt, und ihre drei zimmer wohnung zu klein geworden ist. Aber sie standen da ohne hilfe vom Amt oder Arge.

Hoffe konnte helfen

Gruss
Bianca

Verfasst: 27.07.2005 09:53
von Jonny2
Mußt Antrag mit Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma stellen. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen und mit Klage drohen. Dann wird überwiegend eine Pauschale gewährt.

Kaution

Verfasst: 04.08.2005 18:34
von Diana77
Leistungen Arbeitslosengeld II

Wohnen

Zusätzlich werden angemessene Wohnungs- und Heizkosten erstattet; als "angemessene Wohnungsgröße" gilt i. d. R. eine Fläche bis ca. 45 m² mit einer Warmmiete von ca. 300 EUR (eine Person), bis 60 m² (zwei Personen), für jedes weitere Familienmitglied werden 15 m² zugebilligt. Der Abschluss eines neuen Mietvertrags und der Umzug muss durch die Kommune genehmigt werden, dabei sollen unnötige Umzüge vermieden werden. Notwendige Mietkautionen können übernommen werden. Als Obergrenze für die Fläche eines Einfamilienhauses gelten ca. 130 m² Wohnfläche.

Das habe ich im Internet über das Thema gefunden.

FG,
Diana

Verfasst: 04.08.2005 22:43
von Diana77
Nochwas: Wer in einer unangemessen großen oder teuren Wohnung lebt, dessen Wohnkosten werden noch für ein halbes Jahr gezahlt. Danach ist der Umzug in eine preisgünstigere Wohnung fällig. Umzugskosten und Mietkaution werden übernommen.

FG,
Diana

[color=red]Die Leistung ist bei der ARGE zu beantragen![/col

Verfasst: 23.08.2005 22:40
von Gast
:D Hallo,
also die Kautionsübernahme gibt es im übrigen noch wie eh und jeh.

Dazu muss ich sagen, dass es nicht unbedingt leicht ist, an dieses Geld zu kommen.

Den Antrag musst du bei deiner ARGE stellen, also bei deiner Sachbearbeiterin.

Dazu rate ich dir, falls du bis jetzt schwierigkeiten mit deinen Sachbearbeitern hattest, wird es mit Sicherheit ein harter Knochen für dich werden, diese Leistung zu empfangen.

Für diese Leistung brauchst du erst mal ein Mietbeispiel.
Mit der Mietkostenaufstellung z.B.: Kaltmiete, Nebenkosten Quadratmeteranzahl Sammel- oder Zentralheizung usw....

Als nächstes wird im Mietspiegel der ARGE geprüft ob der Mietbetrag für deine Stadt akzeptabel ist.

Dann erst wenn sie sagen, dass alles in Ordnung ist kriegst du einen schriftlichen Bescheid über die Zusicherung der Leistung.

Kleiner Tipp: Unterschreibe diesen Mietvertrag nicht bevor du die Zusage hast.
Sonst zahlen sie es dir nicht.