Folgekosten Mietvertrag !!!! (eine echte Geschichte)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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-us-
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Folgekosten Mietvertrag !!!! (eine echte Geschichte)

Beitrag von -us- »

hallo ihrs ,
tut mir leid das ich mich so lange nicht gemeldet hab, hatte aber wenig Zeit ,denn ich hab mich da einem etwas bescheuertem Projekt hingegeben:

Kurzform:

Kumpel
47 Jahre alt:
wohnt seit 14 Jahren in ner Bude die keine
aber auch wirklich keine Pflege
oder auch nur was annäherndes gesehen hat.

Mit anderen Worten:
Eigendlich:

(fast) Messi

(in den letzten acht Tagen haben wir nur Müll geschleppt und es geschafft die Bude nur halb zu streichen , in acht Tagen .... ,mit 28 qm
und ner Raumhöhe von über 4 Metern....Dachbude.... :cry: :cry:

(Der Müllberg sieht so ungefähr wie nen mega dicker Laster aus....:((((()

Wir haben das ganze über eine unserer Freundin (-IMK-) .......
(mega lieben Dank an die arbeitende Bevölkerung und vor allem an sie als Person, denn ohne sie wär alles nicht möglich gewesen !!!!!!!!)zwischenfinanziert.

Nach Durchsicht aller möglichen Situationen haben wir keine wirkliche Möglichkeit jenseits der ARGE Aachen gefunden.

(und die gehen von Verkauf von äusserst seltener Rolling Stones Singles bis hin zu .....da sind noch n´paar Briefmarkenalben aus den deutschen Kolonien .ö..,.....ihr wisst genau was ich meine............ also ... verstanden !!!!!!)

Eiegentlich nur um den scheiss wirklich abgesichert zu finanzieren.......??!!!!!!!!


Natürlich bekommt mein Kumpel Hartz 4 und der Mietvertrag ist anerkannt....

und von der ARGE Aachen mit dem Segen beschüttet ...

(227,00 € )



Wir haben also folgendes Schreiben an die ARGE Aachen geschickt:

--------------------------------------------------------------------------------------


Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung
Arbeitssuchender in Aachen
(ARGE in der Stadt Aachen)
Roermonder Straße 51

52072 Aachen

Aachen, den 05.03.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Vermieterin Frau XXXXXXXXXX hat mich wiederholt aufgefordert , die von mir angemieteten Räume in der Mauerstraße 46 zu renovieren.(siehe Anhang)
Die Renovierungsarbeiten für die verschiedenen Räume sind laut meinem Einheitsmietvertrag (liegt in Kopie vor) in regelmäßigen Abständen durchzuführen und eine Verpflichtung aus dem Mietvertrag.


Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Schönheitsreparaturen ihrer Wohnung. Die Kosten mietvertraglich geschuldeter Reparaturen sind zu übernehmen, sie werden als Beihilfe zu den Regelleistungen gewährt.
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 2. August 2005 – S 63 AS 1311/05)



Hiermit beantrage ich eine Vorauszahlung der Renovierungskosten für notwendiges Material zur Durchführung dieser Arbeiten in Höhe von ca. 635 €.

Die Kosten setzen sich, nach dem Besuch mehrerer Baumärkte und einer vorläufigen Kalkulation , wie folgt zusammen :
(hierbei habe ich Durchschnittspreise zu Grunde gelegt)
Transportkosten = 35,00 €
PVC Küchenbereich ca. 16 qm a 10 € = 160,00 €
Wand und Deckenfarbe ca. 45 l a 1,59 € = 71,95 €
Teppichboden Schlaf und Wohnbereich ca. 28 qm a. 11 € = 308,00 €
Diverses Kleinmaterial / Werkzeug (Klebeband ; Abdeckfolie ;
Farbrollen ; Pinsel ; Gips ; Spachteln etc.) ca. = 60,00 €



Ich bewohne diese Räumlichkeiten seit September 1992. Seither ist von mir nie eine Renovierung durchgeführt worden, und die Wohnung befindet sich in einem entsprechend schlechtem Zustand.

Die Forderung meiner Vermieterin, dem Anspruch aus dem Mietvertrag nachzukommen, begrüße ich.

Ich möchte darauf hinweisen , dass ich in einer Dachetagenwohnung lebe. Die nutzbare Fläche beträgt, wie im Mietvertrag angegeben ca. 28 qm, der Mehrbedarf an Bodenbelag ergibt sich aus vielen tiefen Dachschrägen.

Mit der Renovierung habe ich, soweit es meine finanziellen Möglichkeiten derzeit erlauben, schon im Küchenbereich begonnen.

Gerne sind Sie eingeladen, die Notwendigkeit der durchzuführenden Maßnahmen bei mir vor Ort zu prüfen.


Mit freundlichen Grüßen

XXX


-------------------------------------------------------------------------------------



NUN WAS SAGT IHR DAZU ?????

Wir warten ja auf ne Reaktion der ARGE Aachen und werden die hier natürlich posten...

:lol:

LG aus Aachen

-US-
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michael73
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Beitrag von michael73 »

das würde mich auch mal interessieren. Bei mir im Mietvertrag steht, dass die Räume nach fünf Jahren neu zu tünchen sind - fachmännisch eh klar. Nur hab ich 120qm zu renovieren. Gibts das als Darlehen oder zum Bedarf dazu???
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo us
Ich finde nicht, das das Projekt für das Du Deine Zeit gebraucht hast bescheuert war. Es war eine äusserst sinnvolle Tätigkeit jemanden zu unterstützen seine Bude wieder auf Wohnqualität zu bringen. Mir ist soetwas nicht fremd und ich kenne die Mühen die daran hängen.
:) Also ich möchte Dir sagen, das ich das sehr gut von Dir und der Freundin finde was ihr gemacht habt. :D
Leider weiß ich auch nicht wie und ob das dafür nötige Geld bewilligt wird.
In dem Brief ist ja alles gesagt und dann sollte das klappen.
Ich drück´die Daumen das das Geld bewilligt wird.
Gruß
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-us-
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Beitrag von -us- »

Hallo miachel73 !

warten wir es ab ... und laut Mietvertrag muss man oder frau...
und die Arge ist verpflichtet Folgekosten aus solchen Verträgen zu übernehmen.

Um ganz ernst zu bleiben haben wir alles erstmal mit nen Mittelwert durchkalkuliert...

.abwenden können die nicht wirklich ....-.

..................nur noch billiger machen

ob die auch die Mistfarbe für fünf € verwenden und vier statt zweimal streichen .....

ob das sinnvoller ist sei mal dahin gestellt.

(wahrscheinlich brauchen wir dann auch noch neue Tapette und Kleister)

Oder ganz genial :

seit neusten kann doch jeder Handwerkerrechneungen bis 700 € pro Jahr absetzen.....auch wir als Hartzler ?
(verstanden ....?)


Tut mir leid ich hab et´was schwarzen Humor und ich such eigentlich ne Partei die mich nicht will.... :oops:

LG aus Aachen

-US-
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-us-
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Beitrag von -us- »

Hallo Melinde , danke für deine Unterstüzung !
Wir zwei also meine Freundin und ich
haben uns ja auch schon gefragt warum wir das angefangen haben
.... wir waren ja erstmal alleine .......


mittlerweile haben wir ne supernette Truppe (fünf mann / frau) zusammen und warten TÄGLICH AUF DEN BESUCH DER ARGE AACHEN
besser noch wir haben Spass dabei .........................................und gammeln nicht in der Gegend rum und trinken Bier.
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

LG aus Aachen

-US-
Zuletzt geändert von -us- am 28.03.2006 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
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-us-
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wir warten immer noch

Beitrag von -us- »

Hallo ihrs , wir haben heute also den sage und schreibe den 10ten Tag hinter uns und das "Messi-Chaos" beläuft sich nur noch auf knapp 10qm3.

Dreiviertel der Bude ist also fertig und das Schreiben an die ARGE Aachen nun schon 6 Tage her ....

Bisher keinerlei Reaktion weder vor Ort noch schriftlich !!!!!!

Aber wir haben alles via Digicam festgehalten
(Tag für Tag vesteht sich... :lol: )
und alle Quittungen und Rechnungen auf unseren Kumpel !

Wir warten mal weiter :cry: :cry: :cry:
(was aber wirklich nicht so erbaulich ist)

Kennt denn keiner einen ähnlichen Fall ????


LG aus Aachen

-US-
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-us-
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Wir warten immer noch.....

Beitrag von -us- »

Hallo ihrs !!!

Wir haben heute Tag Nr. 13 hingelegt und nun ist die Bude wirklich wieder bewohnbar.

Wir haben immer noch keine Antwort der Arge Aachen, noch läßt sich einer von denen blicken.

Und nochmal die >Frage : hat keiner von euch Erfahrungen ?>

LG aus Aachen

-US-
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Wir warten immer noch

Beitrag von -us- »

Hallo ihrs , nun sind seit unserem Schreiben an die Arge Aachen schon 3 Wochen ins Land gezogen und wir haben uns entschlossen ein weiteres Schreiben zu verfassen:

--------------------------------------------------------------------------------------

Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung
Arbeitssuchender in Aachen
(ARGE in der Stadt Aachen)
Roermonder Straße 51

52072 Aachen

Aachen, den 27.03.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf mein Schreiben vom 05.03.2006 an Sie habe ich von Ihnen noch keinerlei Reaktion erhalten.

Ich fordere Sie hiermit nachdrücklich auf zu den in meinem Schreiben vom 05.03.2006 an Sie gestellten Ansprüchen zu reagieren.

Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Schönheitsreparaturen ihrer Wohnung. Die Kosten mietvertraglich geschuldeter Reparaturen sind zu übernehmen, sie werden als Beihilfe zu den Regelleistungen gewährt.
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 2. August 2005 – S 63 AS 1311/05)



Die Renovierung meiner Wohnung ist nun schon fast abgeschlossen und die Kosten belaufen sich wie geschätzt auf ca. 635 €.

Für alle benötigten Materialien kann ich entsprechende Belege vorweisen.

Die bisherigen Kosten konnte ich bisher privat vorfinanzieren , muss diese aber natürlich zurück erstatten.

Die komplette ehemalige Situation sowie alle durchgeführten Arbeiten wurden von mir anhand einer Digitalkamera dokumentiert.

Ebenso kann ich vier Zeugen (Helfer) benennen, die die Sanierung meiner Wohnung nach den mietvertraglichen Verpflichtungen bestätigen können.


Mit freundlichen Grüßen
--------------------------------------------------------------------------------------

Nun warten wir erstmal weiter.

Aber hat denn wirklich keiner von euch Erfahrung mit so einer Geschichte ?

LG aus Aachen

-US-
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-us-
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Die Antwort der Arge Aachen !!!!!

Beitrag von -us- »

Hallo ihrs , endlich haben wir ne Antwort der Arge Aachen , scheint eher nen Standardschreiben zu sein da die auf keinerlei Urteil oder Argumente eingehen. Natürlich haben wir direkt einen Widerspruch verfasst.

Aber lest erstmal ich tippe das Schreiben mal ab:

Aachen ,den 31.03.2006

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten sozial Gestezbuch (SGBII) heir: Ihr Antrag vom 05.03.2006 auf abweichende Erbringung von Leistung (Übernahme von Sonderleistungen)

Sehr geehrter Herr XXXX
Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden.

Begründung:

Der bei allen Hilfesuchenden etwa gleiche Bedarf an Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf und kleineren persönlcihen Bedürfnissen des täglichen Lebens wird anhand von Bedarfuntersuchungen durch die Gewährung eines pauschalierten Regelsatzes berücksichtigt.
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst insbsondere Ernähung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie im vertretbaren Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme an kulturellen Leben.

Kann in Einzelfall ein von der genannten Regelleistung umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht gedeckt werden, kann dem Hilfebedürftigen nach §23 Abs. 1 SGB II bei entsprechendem Nachweis der Bedarf als Sach- oder Geldleistung in Form eines entprechenden Darlehens gewährt werden.

Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch die gewährte Regelleistung in Höhe von 345,00 EUR abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass einen Übernahme der Kosten nicht möglich ist.
Der Ablehnungsbescheid beruht auf §§23 Abs. 1 i.V.m. 20 SGB II

Gegen diesen bescheid .....etc etc.....

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

HxUxLxK

-----------------------------------------------------------------------------------
Ich jedenfalls finde: :cry: :cry: :cry:
Zuletzt geändert von -us- am 12.04.2006 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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-us-
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Der Wiederspruch !!!!!

Beitrag von -us- »

Jou getrennt sonst wird es zu lang

(is es eh schon .... bin ma gespannt wer das nochl liest :lol:

Also der Widerspruch:

--------------------------------------------------------------------------------------
Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung
Arbeitssuchender in Aachen
(ARGE in der Stadt Aachen)
z. Hd.: Herrn HxUxLxK
Roermonder Straße 51

52072 Aachen

Aachen, den 12.04.2006

Sehr geehrter Herr HxUxLxK,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung der Übernahme meiner notwendigen Renovierungskosten ein.
Wie ich Ihnen schon im meinem Schreiben vom 05.03.2006 und 27.03.2006 mitgeteilt habe, sind laut dem Urteil vom Sozialgericht Berlin, 2. August 2005 – S 63 AS 1311/05 mietvertraglich geschuldeter Reparaturen zu übernehmen, und werden als Beihilfe zu den Regelleistungen gewährt.

Da die Renovierung / Instandhaltung der von mir bewohnten Räume mietvertraglich in regelmäßigen Abständen (siehe meinen vorliegenden Mietvertrag) durchgeführt werden muss, also zu den mietvertraglich geschuldeten Reparaturen zuzurechnen sind, kann ich Ihrer Begründung für eine Ablehnung nicht Folge leisten.

Wie sie selber beschreiben umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbaren Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am Kulturellen Leben.

Und dabei ist bei allen Hilfesuchenden etwa der gleiche Bedarf an Ernährung, hauswirtschaftlichem Bedarf und kleineren persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens anhand von Bedarfuntersuchungen durch die Gewährung eines pauschalierten Regelsatz berücksichtigt.
Folgekosten aus einem Mietvertrag (z. B.: mietvertraglich geschuldeten Reparaturen) werden hier sowie im SGB II oder den mir bekannten Bedarfsuntersuchungen nicht aufgeführt oder berücksichtigt.

Diese entstehen, wie schon oben beschrieben, durch „mietvertragliche geschuldete Reparaturen“ also Renovierungen / Instandhaltungen etc..

Diese Kosten sind NICHT in der Regelleistung von 345 € abgedeckt und stellen einen unabweisbaren Bedarf zur Sicherung der Wohnung, und damit auch des Lebensunterhaltes, dar.

Einen weiteren Aufschub der Instandhaltungsmaßnahmen meiner Wohnung hätte eine drohende Wohnungslosigkeit zur Folge gehabt.

Wie Ihnen bereits schriftlich vorliegt, gibt es schon wiederholte Abmahnungen meiner Vermieterin, mündlich wie schriftlich, an mich. Diese sind begründet und berechtigt, da bisher nachweislich eine Verwahrlosung der von mir angemieteten Räume durch mich stattgefunden hat.

Bei den von mir, und meinen Bekannten, durchgeführten Arbeiten habe ich lediglich dem mietvertraglichen Anspruch meiner Vermieterin auf Instandhaltung der an mich vermieteten Räume entsprochen. Dies kann ich durch Zeugen, Digitale Bilder und Rechnungen belegen.

Leider haben Sie meiner Einladung zur Prüfung der Notwendigkeit der Maßnahmen vor Ort nicht entsprochen und ich sehe deshalb einer erneuten Entscheidung eines Sozialgerichts zu dem
Thema: „mietvertraglich geschuldeten Reparaturen“ gerne entgegen.

Ich wünsche mir keine pauschalen Antworten Ihrer Behörde, sondern vielmehr möchte ich Sie auffordern auf die Problematik des Einzelnen einzugehen!

Im Sinne der ALG II Empfänger, mit Recht auf Menschlichkeit, vor allem mit Blick auf die Wirklichkeit, kooperativ und weiterhelfend !!!

Dies haben sie in Ihrem Schreiben vom 31.03.2006 an mich nicht getan.

Gerne verfolge ich Ihre Antwort in Bezug auf die aktuelle Gesetzgebung des SGB II sowie den Urteilen der Sozialgerichte in Deutschland.

Sie versagen Sie mir die Folgeleistungen eines Vertrages, dem Sie Ihre Zustimmung, DURCH ANERKENNUNG DER VERTRAGLICHEN KOSTEN UND DESSEN ÜBERNAHME , erteilt haben; und drängen mich durch die „Nichtübernahme“ der Folgekosten unter Rand der Existenz.

Mietvertraglichen Verpflichtungen (bzw. Folgekosten aus diesem) kann ich somit nicht erfüllen und Wohnungslosigkeit wäre die zwangsläufige Dauerfolge.

Mit freundlichen Grüßen

--------------------------------------------------------------------------------------

Nun warten wir mal weiter !!!! 8) 8) 8)
Editiert wegen diverser Umformulierungen nochmals DANKE an Melinde !!!
Zuletzt geändert von -us- am 12.04.2006 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Melinde »

Guten Abend -us-
Das hat ja gedauert bis die sich gemeldet haben. Und dann so eine schwachsinnige Ablehnung nachdem sie noch nicht einmal dort waren.
Der Widerspruch muss einfach Erfolg haben.
Zur Renovierung ist man als Mieter verpflichtet. Zumindest beim Auszug muß die Bude ok sein.
Vor Jahren hatte sich die Wohnungsbaugesellschaft im Rahmen einer Wohnungsbegehung bei einem Kumpel von mir angesagt um die damals noch mit genauen Fristen festgelegten Renovierungen zu kontrollieren.
Hätten die die Wohnung im ursprünglichen Zustand gesehen (vor einer gemeinsamen Aktion unserer Truppe) er wäre gekündigt worden. Wegen nicht einhalten vertragsgemäßer Pflichten als Mieter, Verwahrlosung und sonstwas. Schon zur Vermeidung von Obdachlosigkeit müssen die unterstützen.
Du siehst, es liest auch jemand mitten in der Nacht. :wink:
Ich drücke weiter alle verfügbaren Daumen, wünsche Alles Gute und sage Gute Nacht.
Gruß
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-us-
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An Melinde

Beitrag von -us- »

Danke :lol:
aber das war auch langsam zum verzweifeln ... 8)
Deine Formulierung hat mich auf neue Ideeen gebracht !!!!
(Belegen kann ichs ja .... :lol: :lol: :lol: :lol: )

Danke !!!

super super LG aus Aachen

-US-
Zuletzt geändert von -us- am 11.04.2006 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Melinde »

Hallo -us-
Verrat mir mal welche das war.
Gruß
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-us-
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gerne

Beitrag von -us- »

Hallo Melinde wegen:

Wegen nicht einhalten vertragsgemäßer Pflichten als Mieter !!!!!

:wink: :wink:

LG aus Aachen

-US-
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Beitrag von Melinde »

Hallo nochmal und danke für Antwort
Ja, das könnte ein gutes Argument sein.
Bau es in den Widerspruch ein. Viel Spaß beim umformulieren. :)
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Beitrag von -us- »

Jou Jou geht klar :lol: :lol:

werde posten...

LG aus Aachen

-US-
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Motorradfahrer
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Registriert: 12.04.2006 19:38

Schönheitsreparaturen ./. Alg2

Beitrag von Motorradfahrer »

Hi Leute!

Ich bin neu hier, weil ich über "Tante G" etwas zum Theme Schönheitsreparaturen und Alg2 gesucht habe.

Auch ich habe von dem Berliner Urteil gehört und deswegen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die laut Mietvertrag geschuldeten Schönheitsrep. gestellt.

Nach drei Wochen (doch: so schnell!) kam folgende Antwort:
Ihren Antrag... lehne ich hiermit ab.

Begründung:

Die Kosten für Schönheitsreparaturen und kleine Reparaturen in der Wohnung werden vom Leistungsträger nicht mehr gesondert neben den regelmäßigen Leitungen zum Lebensunterhalt erstattet.
Ich vermute an dieser Stelle: die haben mittlerweile die Regeln geändert, damit Urteile wie das, auf das wir uns hier berufen, keiner weiteren Kosten verursachen. Aber weiter geht's mit der Begründung:
Nach §20 Abs 2 SGB II sind Regelleistungen festgesetzt worden, die die laufenden Aufwendungen für den Lebensunterhalt abgelten
Bemerkung meinerseits: diese Regelleistungen stellen eine Verhöhnung da. Aber weiter im Text:
Die Regelleistungshöhe setzt sich aus der Summe der regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben zusammen. Sie finden Ihren Niederschlag in der Verordnung zur Durchführung des §20 SGB II (Regelsatzverordnung - RSV)
Wer den ersten Satz lesen kann, ohne schwindelig zu werden, hat wahrscheinlich Jura studiert. Aber jetzt kommt der eigentliche Hammer:
Gerichtsurteile (Einzelfallentscheidungen) sind keine Rechtsquellen. Was nicht aus einer Rechtsquelle kommt, ist keine Rechtsnorm und hat somit keinen verbindlichen Charakter.
Das bedeutet doch nichts anderes als: "Was das Gericht sagt, interessiert uns nicht die Bohne." Und das finde ich eine Frechheit, denn in dem Urteil steht eindeutig:
"...die Kosten sind zu übernehmen."
Das ist ein Imperativ, von Konjunktiv ist da keine Spur.

Ich werde auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Mal sehen, was dann kommt.

Übrigends gibt es ein weiteres Urteil zu dem Thema, schaut mal unter
http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/sh ... enovierung

Der Fall ist zwar etwas anders gelagert, aber auch das Gericht in Celle kommt zu dem Schluß, daß Schönh.-Rep. erstattet werden müssen.

Das Berliner Urteil zu dieser Sache soll, wie ich gehört habe, inzwischen in Berufung beim Landessozialgericht sein. Mal sehen, wie die dortigen Richter entscheiden werden.

Falls auch mein Widerspruch nichts bringt, werde ich klagen. Als Alg2-Empfänger steht mir Prozesshilfe zu, so daß mich das ganze nichts kosten wird. Der dann folgende Prozeß wird einer gewissen Ironie nicht entbehren, denn dann muß das Land NRW die Kosten für den Prozeß gegen die Kommune übernehmen. Das ist mir dann auch egal.

Gruß,
Wolfgang.
-us-
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Schönheitreparaturen

Beitrag von -us- »

Hallo Motorradfahrer ! Willkommen im Forum !

Wir werden in jedem Fall den Gang zum Aachnener Soizal Gericht nicht scheuen.
Uns ist auch klar das dies ein steiniger Weg werden wird, denn sollte die Widersprüche vor den Sozialgerichten erfolg haben rollt wohl eine Welle von Instandhaltungskosten auf die Argen in der BRD zu. 8) 8)

In unseren Fall hat sich die Arge Aachen nicht einmal die Mühe gemacht auf den Fall einzugehen sondern spricht von

"abweichende Erbringung von Leistung (Übernahme von Sonderleistungen)"

Unser Widerspruch ist raus und nun warten wir erstmal weiter.
Wäre nett wenn du auch weiter postet was bei dir rausgekommen ist.
Danke übrigens für den link mit dem 2ten Urteil dazu. :lol:

LG aus Aachen

-US-
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Motorradfahrer
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Beitrag von Motorradfahrer »

-US-: auch Dir viel Erfolg!

Wie gesagt: wenn der Widerspruch verpufft, werde ich auf alle Fälle klagen. Schon alleine aus dem Grunde, um zu zeigen, daß wir als Alg2-Empfänger immer noch Menschen sind und uns nicht alles gefallen lassen.

Man muß sich das mal vorstellen: Menschen, die (meistens unfreiwillig) keine Arbeit haben, wird von Spitzenverdienern in der Wirtschaft, die ihren eigenen Betrieb betrogen haben, die mit Bestechungsgeldern um sich geworfen haben, die auf Firmenkosten Sexreisen veranstaltet haben, von denen wird uns vorgschrieben, was wir uns leisten dürfen, was uns zusteht, und was nicht.

Von Politikern werden wir darüber hinaus als "Parasiten" beleidigt.

Die Regierung ist dabei, ein Zwei-Klassen-System mit Getthobildung zu etablieren. Dazu muß man das neue Schulgesetz, die Streichung der Beihilfen für Schulbücher für Kinder von Alg2-Empfänger und die Einführung von Studiengebühren nur mal im Zusammenhang sehen.

Und wir sollen zu alle dem wie braves Stimmvieh die Schnauze halten?

Nie und nimmer!

Auch, wenn ich Gewalt verabscheue, aber wir sollten uns an den Franzosen ein Beispiel nehmen. Die wissen, wie sie für ihre Rechte zu kämpfen haben. Das war schon 1789 so.

Aber dafür sind die Deutschen anscheinend zu lasch.
-us-
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Es gibt mal wieder ne Antwort der Arge !

Beitrag von -us- »

Hallo ihrs , wir haben nun nach Wochen des Bangen und des Wartens ein neuerliches Schreiben der Arge Aachen erhalten !!!

Wir staunen immer noch ! :shock: :shock:

Also folgendes teilt uns die Arge Aachen nun mit:

--------------------------------------------------------------------------------------

Aachen den 20.04.2006


Widerspruchsverfahren

Sehr geehrter Herr DxAxVxIxD,

Ihr Widerspruch ist am 18.04.2006 eingegangen. Er wird unter dem oben genannten Zeichen geführt.

Ich werde mich bemühen, ihn so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Dies kann jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab.

Mit freundlichen Grüßen

HxUxLxK
--------------------------------------------------------------------------------------

:cry:

Ich glaubs nicht , hatten wir denen doch nicht geschrieben keine pauschalen Antworten dererseits mehr bekommen zu wollen ????

Gibt es da nicht gesetzlich festgegelegte Fristen in denen die eine Entscheidung fällen müssen ? :o

Fast unverschämt ist : sehen sie deshalb von Rückfragen ab..... und sowas von einer Widerspruchstelle
(also warum sind die denn unter anderem da... :shock: )

wir warten nun mal wieder weiter !!!! :cry:

LG aus Aachen

-US-
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Grüß´Dich -us- :D
Offensichtlich haben die schwierige Denkarbeit vor sich und brauchen viiiiel Zeit.
Man kann, parallel der Sätze in Arbeitszeugnissen das auch so verstehen:
Werde mich bemühen heißt dann:Gebe mir Mühe doch kommt nichts bei rauß.
Immerhin beschäftigen die sich mit der Angelegenheit und sie wird nicht unter den Aktenbergen erdrückt.
Ist schon reichlich unverschämt wenn gegenseitige Selbsthilfe der Bürger so im Regen stehen gelassen wird.
Von ehrenamtlichen Tätigkeiten wird doch alleweil gechwätzt, wie wichtig das ist und mit Urkunden belobigt usw.
Hoffe immer noch das nimmt ein gutes Ende.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
quasimodo
Beiträge: 38
Registriert: 20.04.2006 11:38

Auweia!

Beitrag von quasimodo »

Hallo US!

Von dem Ärger mit der Arge mal abgesehen, finde ich es klasse, daß Ihr Eurem Kumpel geholfen habt.
Meinst Du, er wird Ordnung halten können?
Du meintest, er wäre (fast) ein Messie, bei den Mengen an Müll, die Du beschreibst, scheint er aber doch ein richtiger Messie zu sein.
Er sollte sich dringend an einen Arzt und später einen Psychologen wenden, sonst sieht die Wohnung nächstes Jahr wieder so schlimm aus.
Wenn er als therapiebedürftig gilt, könnte es sogar sein, daß die Arge weitere Kosten übernimmt, damit er in Zukunft ein "geordnetes" Leben führen kann.
Der Müll in der Wohnung ist wahrscheinlich Ausdruck seines inneren Chaos, und Laien können eben nur diesen äußeren Müll beseitigen, nicht aber seine Psyche heilen.
Setzt Euch mal mit dem Kumpel hin und redet darüber.
Viel Erfolg!
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

Hallo Quasimodo,
danke für deine Antwort.

wir haben darüber natürlich auch nachgedacht und beobachten unseren Kumpel sehr gut.

Eigentlich kann man sagen das seitdem wir den Staus X erreicht haben nichts schlimmer aber auch nichts besser geworden ist. (liegt aber wahrscheinlich daran dass wir ihm ständig antreiben)

Das Thema haben wir mit ihm schon diskutiert und er wäre auch bereit dazu sein Inneres Chaos mit professioneller Hilfe (also Psychater) anzugehen.

Allerdings wollen wir erstmal die Reaktion der Widerspruchsstelle abwarten.

Sollten wir vors Sozialgericht gehen müssen bleibt uns auch keine andere Wahl als entsprechende Gutachten über die Psyche unseres Kumpels beizubringen und damit die Notwenidigkeit der Maßnahmen auf einer anderen Ebene nochmals zu unterlegen.

LG aus Aachen

-US-
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-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Und wir haben Antwort.

Beitrag von -us- »

Hallo Ihrs nach langen Tagen hat nun die Widerspruchsstelle der ARGE Aachen endlich reagiert.

Ich tippe den Senf wie immer erstmal ab:
(Sorry wird wieder was lang , aber so sind sie halt die Argen... :cry: )

--------------------------------------------------------------------------------------
1. Gegen Postzustellungsurkunde
an
Herrn DxAxVxIxD
Blümchenstraße Kasmirblau
52064 Aachen

Aachen den 22.05.2006


Widerspruchsbescheid

Wegen der Ablehnung des Antrages vom 05.03.2006 auf Erstattung der Kosten einer Schönheitsreparatur / Renovierung Ihrer Wohnung.
Ihr Widerspruch vom 12.04.2006 eingegangen am 18.04.2006.

Sehr geehrter Herr DxAxVxIxD,
auf Grund Ihres Widerspruchs vom 12.04.2006 wurde der Bescheid der AR.GE in der Stadt Achen vom 31.03.2006 noch einmal geprüft. Nach dem Ergebnis der Überprüfung kann Ihrem Widerspruch NICHT abgeholfen werden. Ihr Widerspruch wird als unbegründet zurück gewiesen.

Begründung

Sie beziehen laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII).

Mit Schreiben vom 05.03.2006 beantragen Sie die Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen und der Renovierung Ihrer seit 1992 angemieteten Wohnung in Höhe von 635,00 EUR.

Da es keine Möglichkeit der Erstattung solcher Aufwendungen durch die AR.GE in der Stadt Aachen gibt, konnte dem Antrag nicht entsprochen werden. Es erging der Ablehnungsbescheid vom 31.03.2006.

Hiergegen haben Sie im Schreiben vom 12.04.2006 Widerspruch erhoben.
Zur Begründung führen Sie aus, Sie seien durch Ihre Vermieterin zur Ausführung der Reparatur-und Renovierungsarbeiten aufgefordert worden.
Weiter verweisen Sie auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 02.08.2005 zum Az. S63 AS 1311/05, mit der in einem vergleichbaren Fall Kostenübernahme bestimmt worden sei.

Ihr Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Sie erhalten seit Januar 2005 Arbeitslosengeld II. Dabei wird eine Regelleistung des Lebensunterhaltes nach § 20 SGB II in Höhe von 345,00 EUR monatlich berücksichtigt. Daneben werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes soll für die Zeit ab dem Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 nunmehr fast vollständig durch eine pauschalierte laufende Leistung erfolgen, um einem effektivem Verwaltungsvollzug zu ermöglichen sowie die Dispositionsfreiheit und Selbstständigkeit der Hilfeemfänger zu stärken. Mit der Regelleistung soll das soziokultuelle Existenzminimum des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen außerhalb der Aufwendung für Unterkunft und Heizung weitestgehend durch eine pauschalierte Leistung gedeckt werden.

Die der Höhe der Regelleistung wurde so bestimmt, dass der finanzielle Rahmen für ein menschenwürdiges Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird. Mit der Regelleistung werden insbesondere auch Kosten der Ernährung, der Bekleidung, der Körperpflege, des Haustrates, der Bedarfe des täglichen Lebens und des sozialen Umgangs abgedeckt.
Ca. 8 % der Regelleistung sind für Aufwendungen der Wohnung ohne Mietkosten und Heizung bestimmt.
Sie müssenj die nunmehr geltend gemachten Aufwendungen aus der Regelleistung bestreiten.

Unabhängig davon sei herausgestellt, dass es keine Rechtsgrundlage zur gesonderten Erstattung der geltend gemachten "Sonderaufwendungen" für Schönheitsreparaturen und Renovierung gibt. Schon daher kann eine Erstattung keinesfalls in Betracht kommen. Das SGB II sieht Erstattungen einmaliger Aufwendungen, wie sie geltend gemacht wurden, nicht vor.

Soweit Sie auf eine Einzelfallentscheidung des Sozialgerichts Berlin verweisen, ist zu bemerken, dass diese (vermutlich nicht rechtskräftige) Entscheidung keinen solchen Anspruch "begründen" kann. Der Gesetzgeber hat die seperate, über die Regelleistung hinausgehende Abgeltung der geltend gemachten Aufwendungen ausdrücklich nicht zulassen wollen.

Allerdings kann im Einzelfall gem. $ 23 Abs. 1 SGB II ein von der Regelleistung umfasster und nach den Umständen unabweisbarer zur Sicherung des Lebensunterhalts unter gewissen Umständen als Darlehen erbracht werden.
Nach dem Inhalt Ihrer Schreiben schließe ich, dass Sie ein Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollen. Sollte diese Einschätzung falsch sein und sollten Sie also doch ein Darlehen beantragen wollen, benachrichtigen sie mich bitte.

Aufgrund vorstehender Ausführungen ist der weitergehende Widerspruch als sachlich unbegründet zurückzuweisen.

Wegen der erfolglosen Ausgangs des Widerspruchverfahren, für das Verfahrenkosten nicht erhoben werden, scheidet die Erstattung von Ihnen zur Durchführung des Verfahrens entstandener Aufwendungen nach § 63 des zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz- (SGB X) aus.

Rechtsbehlfsbeglehrung
((((((((((((-------------------------------------------------------------------------------------------------....steht da wirklich so dat wort ---------------
Anmerkung des Autors: haben mit drei leuten zigmal gelesen und dat Wort nicht--------wirklich verstanden !!!!!!--------------------------))))))))))))


Gegen meinen Bescheid vom 31.03.2006 in der Fassung dieses Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Sozialgericht Aachen, Theaterstraße 35 - 39, 52062 Aachen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes erheben.Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würden dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Die Klage soll den Kläger, den Beklaten und den Streitgegenstand bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Sie soll die angefochtene Entscheidung bezeichnen, die zur Begründung dienende Tatsachen und Bewismittel angeben und vom Klärger oder einer zu seiner Vertretung befugten Person mit Ort und Tagesangabe unterzeichnet sein.
Der Klageschrift sind nach Möglichkeit Abschriften für die Beteiligten beizufügen.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

HxUxLxK
--------------------------------------------------------------------------------------

Ok soweit erstmal , bin nu etwas Tippmüde....und hab hoffentlich nicht viele Fehler gemacht.

Wir sammeln nu erstmal Argumente weiter zu machen !!!


LG aus Aachen

-US-
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wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Habe die Beiträge - zwischendurch mit einigem Schmunzeln - gelesen und bin sehr gespannt, wie dieses Problem gelöst wird. Soweit ich das SGB2 kenne, gibt es tatsächlich keine rechtliche Grundlage für die Übernahme der geschilderten Kosten für eine lfd. genutzte Wohnung (nur bei Auszug bzw. Einzug). Es stimmt wohl auch, daß sozialgerichtliche "Einzelfallentscheidungen" keine "rechtliche Grundlage" für andere Sachverhalte bieten - sonst gäbe es ja keine unterschiedlichen Entscheidungen einiger Sozialgerichte... Selbst die Entscheidung eines Landessozialgerichts muß die Behörde nicht zwingend als "allgemeinverbindlich" akzeptieren! Wenn das Sozialgericht aber meint, daß es hier um eine "grundsätzliche Entscheidung von übergeordneter Bedeutung" geht, kann es im Urteil auch die "Sprungrevision (zum BSG) zulassen... schau`n `mer `mal - die der "Kaiser" zu sagen pflegt...
Ich würde - bis zur Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung über die zuschußweise Zahlung - vorsichtshalber ein Darlehen beantragen, wie das schon angeklungen ist.

M.f.G.
wuschel04
Gast

Beitrag von Gast »

Leute, nur weil etwas nicht im Gesetz zu stehen scheint, heißt es nicht, daß es nicht doch drin steht. Nur vielleicht woanders als erwartet.

Die 1. Frage ist, ist die mietvertraglich geschuldete Renovierung rechtens?
Fachanwalt für Mietrecht fragen. (evtl. Mieterverein)

Falls die Antwort auf Frage 1 Ja ist, ist die Renovierung also den "Kosten der Unterkunft" zuzuordnen.
Und diese müssen lt. Gesetz "angemessen" sein.

Die 2. Frage, die ein Gericht zu klären hätte, wäre ob der Ansparbetrag nach 17 Monaten, der für Renovierungsarbeiten im Regelsatz vorgesehen ist, denn nun schon ausreicht, um die notwendige Renovierung zum Erhalt der Unterkunft zu finanzieren.

Die Summen hieraus ergibt € 88,23.

Aus meiner Sicht ist die Differenz den Kosten der Unterkunft zuzurechnen.

Man sieht hier wieder deutlich, wieweit die Regelleistung an der Realität vorbeigeht.

Das Ergebnis der Überlegungen für aus meiner Sicht nur zu einer Klage vor dem Sozialgericht.
Antworten