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Maxi Verdienst bei Festanstellung und Auszug aus BG

Verfasst: 09.03.2006 19:19
von Aqua23
Hallo an Alle.
Ich hab ein großer Problem...
Kann mir einer sagen,...
1. Wieviel eine Person einer Bedarfgemeinschaft bei erfolgter Festanstellung auf Vollzeit verdienen darf, bevor der nicht verheiratete Partner aus Hartz4 fliegt und nicht mehr krankenversichert ist ???

2. Was ich für Leistungen bezüglich eines Auszugs wegen Trennung beantragen könnte und welche Bedingungen erfüllt werden müssen.

Ich bin da total ratlos, da ich erst seit 1 Monat H4 bekomme und wäre unheimlich dankbar für eine schnelle und möglichst umfangreiche Hilfe.

Danke.
LG Aqua23

Verfasst: 09.03.2006 23:51
von Melinde
Hallo Aqua23
Hier im Forum findest Du unter Hartz V Links den Weg zu einem online Rechner. Da kannst Du das passende ausrechnen.
Ob es Leistungen für Auszug wegen Trennung gibt bezweifel ich.
Gruß

Re: Maxi Verdienst bei Festanstellung und Auszug aus BG

Verfasst: 10.03.2006 17:01
von Gast
Aqua23 hat geschrieben: 2. Was ich für Leistungen bezüglich eines Auszugs wegen Trennung beantragen könnte und welche Bedingungen erfüllt werden müssen.
Man kann alle Kosten die für den Umzug erforderlich sind beantragen, wie z.B. Umzugsfirma, wenn man den Umzug nicht selbst organisieren kann, Renovierungskosten, evtl. anfallende doppelte Miete,
soweit nicht oder nur teilweise vorhanden Erstausstattung für die neue Wohnung, also z.B. fehlende nötige Möbel/Lampen etc.

Dies wird sowohl vom Umfang als auch im Detail von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Die entsprechenden kommunalen Regelungen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Arge.

Verfasst: 11.03.2006 00:15
von submarin