Jung, arm sucht.... ;)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Reni
Beiträge: 2
Registriert: 08.11.2005 15:24
Wohnort: Jeserig

Jung, arm sucht.... ;)

Beitrag von Reni »

liebe leser ich würde mich über eine hilfreiche antwort freuen..

ich bin 19 und noch schülerin..wohne mit meinen eltern auf ca. 38 m² wohnfläche, hab ekein eigenes zimmer..reicht das aus um Hartz 4 bzw Wohngeld zu bekommen?

wenn ja kann ich dann auch mit meinem verlobten zusammenziehen.. er würde seinen teil auch selber bezahlen..

ICH BITTE UM DRINGENDE UND SCHNELLE ANTWORT!!!!!!!

Gruß Ireen
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Nach den aktuellen Verschärfungen des SGBII kann ein Volljähriger unter 25 in Ihrer Situation nur dann finanziert ausziehen, wenn er aus schwerwiegenden Sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann.

Was das nun eigentlich praktisch heisst, weiss noch keiner. Aber:
Wenn Ihre Eltern Sie aus der Wohnung werfen und sich weigern, Sie wieder aufzunehmen, dann müßten Sie eine Chance haben.
Reni
Beiträge: 2
Registriert: 08.11.2005 15:24
Wohnort: Jeserig

ahja ;)

Beitrag von Reni »

das heißt? ich gehe zum amt sage denen meine eltern haben mich rausgeschmissen und weigern sich..das soll reichen.. oder muss ich denen das schriftlich geben ^^

die spinnen die ämter sag ich nur ^^
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Das wird kein Spaziergang

Beitrag von -us- »

Hallo Reni,

leider wirst du den Grund für deinen Auszug nachweisen müssen (z.b. anhand Jugendamt / Polizei / Ärtze / Soziale Dienste etc. oder was die Arge noch alles verlangen könnte ..........und leider ist noch nicht klar was die verlangen werden ....) :cry:

Wie unser Grottenholm schreibt :

"Nur wegen schwerwiegenden Sozialen Gründen"

und die müssen eben belegt werden !!! :cry:


LG aus Aachen

-US-
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