Umzug ohne Erlaubnis, was sind die Folgen?
Verfasst: 08.03.2006 16:17
Hallo zusammen,
ich hab vor im Sommer aus NRW nach BaWü zu ziehen.
Soweit ich weiß, muss vor der Unterschrift auf einem neuen Mietvertrag erst mal beim Arbeitsamt quasi die Erlaubnis eingeholt werden, dass man diese Wohnung auch beziehen darf - bzw das Amt die Miete zahlt (oder?)
Wie muss ich mir das vorstellen, Bescheinigung des Vermieters in spe besorgen mit Kaltmiete + Nebenkosten, damit (ohne Termin?) zum Amt, da bewilligen lassen und mit der Bescheinigung vom Amt wieder zum Vermieter?
Da das Arbeitsamt in BaWü ähnlich wie das Amt hier ist (auch nach widerholtem Nachfragen bin ich Antwortlos), kann mir vielleicht einer von euch sagen, was passiert eigentlich wenn ich einfach einen Mietvertrag unterschreibe und erst dann einen neuen ALG 2 Antrag stelle?
Lieben Gruß
DC
ich hab vor im Sommer aus NRW nach BaWü zu ziehen.
Soweit ich weiß, muss vor der Unterschrift auf einem neuen Mietvertrag erst mal beim Arbeitsamt quasi die Erlaubnis eingeholt werden, dass man diese Wohnung auch beziehen darf - bzw das Amt die Miete zahlt (oder?)
Wie muss ich mir das vorstellen, Bescheinigung des Vermieters in spe besorgen mit Kaltmiete + Nebenkosten, damit (ohne Termin?) zum Amt, da bewilligen lassen und mit der Bescheinigung vom Amt wieder zum Vermieter?
Da das Arbeitsamt in BaWü ähnlich wie das Amt hier ist (auch nach widerholtem Nachfragen bin ich Antwortlos), kann mir vielleicht einer von euch sagen, was passiert eigentlich wenn ich einfach einen Mietvertrag unterschreibe und erst dann einen neuen ALG 2 Antrag stelle?
Lieben Gruß
DC