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Welche Leistungen werden von der Regelleistung umfasst?

Verfasst: 08.03.2006 10:43
von DjTermi
Da diese Frage auch öfter kommt, habe ich mal eine Zusammenstellung gemacht: Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

Verfasst: 08.03.2006 20:27
von Gast
Auszug aus:

Fragen und Antworten
Der Sozialhilferegelsatz
und die
Regelleistungen
des ALG II/Sozialgeldes
Juni 2005


Gisela Tripp, Arbeitslosenzentrum Dortmund,
Jonny Bruhn-Tripp, Evangelisches Bildungswerk der
Vereinigten Kirchenkreise Dortmund, Fachbereich
Erwachsenenbildung

Mit dem Eckregelsatz ist für einen Haushaltsvorstand/
Alleinstehenden der gesamte Bedarf des
notwendigen Lebensunterhalts mit Ausnahme der
Unterkunfts- und Heizkosten abgedeckt.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Geldbeträge
im Eckregelsatz von 345/331* Euro für einzelne
Verbrauchspositionen vorgesehen sind.

Nahrungsmittel, Getränke, 38,46 % 132.71 Euro
Tabakwaren

Bekleidung und Schuhe 9,9 % 34.26 Euro

Wohnung, Wasser, Strom, 7,5 % 25.93 Euro
Gas, Brennstoffe

Möbel, Haushaltsgroßgeräte 8 % 27.70 Euro
Instandhaltung des Haushalts

Gesundheitspflege 3,8 % 13.17 Euro
Verkehr (ÖPNV, Fahrrad…) 5,7 % 19.20 Euro

Nachrichtenübermittlung 6,5 % 22.37 Euro

Freizeit, Kultur, Unterhaltung 11,4 % 39.48 Euro

Beherbergungs- / 2,9 % 10.06 Euro
Gaststättenleistungen

Andere Waren und 5,8 % 20.13 Euro

Dienstleistungen,
Bildung 0 %