Welche Leistungen werden von der Regelleistung umfasst?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Welche Leistungen werden von der Regelleistung umfasst?
Da diese Frage auch öfter kommt, habe ich mal eine Zusammenstellung gemacht: Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Auszug aus:
Fragen und Antworten
Der Sozialhilferegelsatz
und die
Regelleistungen
des ALG II/Sozialgeldes
Juni 2005
Gisela Tripp, Arbeitslosenzentrum Dortmund,
Jonny Bruhn-Tripp, Evangelisches Bildungswerk der
Vereinigten Kirchenkreise Dortmund, Fachbereich
Erwachsenenbildung
Fragen und Antworten
Der Sozialhilferegelsatz
und die
Regelleistungen
des ALG II/Sozialgeldes
Juni 2005
Gisela Tripp, Arbeitslosenzentrum Dortmund,
Jonny Bruhn-Tripp, Evangelisches Bildungswerk der
Vereinigten Kirchenkreise Dortmund, Fachbereich
Erwachsenenbildung
Mit dem Eckregelsatz ist für einen Haushaltsvorstand/
Alleinstehenden der gesamte Bedarf des
notwendigen Lebensunterhalts mit Ausnahme der
Unterkunfts- und Heizkosten abgedeckt.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Geldbeträge
im Eckregelsatz von 345/331* Euro für einzelne
Verbrauchspositionen vorgesehen sind.
Nahrungsmittel, Getränke, 38,46 % 132.71 Euro
Tabakwaren
Bekleidung und Schuhe 9,9 % 34.26 Euro
Wohnung, Wasser, Strom, 7,5 % 25.93 Euro
Gas, Brennstoffe
Möbel, Haushaltsgroßgeräte 8 % 27.70 Euro
Instandhaltung des Haushalts
Gesundheitspflege 3,8 % 13.17 Euro
Verkehr (ÖPNV, Fahrrad…) 5,7 % 19.20 Euro
Nachrichtenübermittlung 6,5 % 22.37 Euro
Freizeit, Kultur, Unterhaltung 11,4 % 39.48 Euro
Beherbergungs- / 2,9 % 10.06 Euro
Gaststättenleistungen
Andere Waren und 5,8 % 20.13 Euro
Dienstleistungen,
Bildung 0 %