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Jobkündigung von selbst und dann?????

Verfasst: 08.03.2006 00:08
von peggy
Liebe Mitglieder,
mein Bruder war 2 Jahre arbeitslos und hätte seit Februar 2006 Anspruch auf Hartz 4. Um dem zu entgehen hat er einen Job angenommen, in dem er etwas genausoviel verdient, wie er von der Arge erhalten würde.
Nun sagt ihm dieser Job aber nach 5 Wochen überhaupt nicht mehr zu, vor allen muss er dafür auch sehr weit fahren (1,5 Stunden pro Weg) und er würde gerne kündigen.
Geht das einfach so oder könnten ihm dadurch Nachteile entstehen?
Leider kann man ihm bei der Arge keine genaue Auskunft geben. Da wurde gesagt, daß wird individuell je nach Fall entschieden.
Kann mir hier jemand sagen, was für Konsequenzen bei einer selbst inddie Wege geleiteten Kündigung entstehen könnten?
Vielen Dank im voraus für Eure Tips und Anregungen.
Peggy

Verfasst: 08.03.2006 00:43
von submarin
Einfach so geht das mit der Kündigung keinesfalls und zu erwarten ist, dass eine Sperre des Arbeitslosengelds verhängt wird.
Anerkannte Gründe für eine Eigenkündigung wäre z.B. ein Umzug, weil der Ehepartner woanders eine Arbeit aufnimmt.

Verfasst: 08.03.2006 09:57
von peggy
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es geht hier ja um Hartz 4, kann das genauso gesperrt werden wie
früher das Arbeitslosengeld?
Damals war es ja so, daß eine Sperre von 3 Monaten verhängt wurde, wenn man selbst zur Kündigung beigetragen oder auch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.

Vielen Dank für schnelle Hilfe.
Gruß
Peggy

Verfasst: 10.03.2006 00:45
von submarin
Auch beim AlgII sind 3 Monate Sperre vorgesehen bei Eigenkündigung.