Wohnung erst ab 25 Jahren????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
BabyEve
Beiträge: 1
Registriert: 07.03.2006 21:23

Wohnung erst ab 25 Jahren????

Beitrag von BabyEve »

Hallo zusammen ich blick nicht mehr durch ich möchte eine Wohnung mieten da ich mit Onkel und Oma in einer 2 Zimmer Wohnung wohne. Der Sachbearbeiter sagt ich bekomme erst eine Wohnung mit 25 Jahren soll ich jetzt noch 3 Jahre warten???
Er sagte das es Härtefälle gibt und das er denkt das ich nicht darunter falle.
Ab wann ist man denn ein Härtefall??
Ich muß sogar mit meiner Oma ein Bett teilen ist das nicht Härtefall genug???

Ich würde mich freuen wenn mir jemand einen Rat geben kann.
Danke schon mal.
schnuckel
Beiträge: 12
Registriert: 28.02.2006 00:56

Beitrag von schnuckel »

Hallo !
habe auch dieses Problem.Meine Tochter 18 ,noch eine 11 und Sohn 2,5.Der schläft bei uns im Schlafzimmer.Haben 4 Zimmer mit 65 qm.Meine Tochter hat Antrag gestellt.Abgelehnt,weil sie nicht wirtschaftlich selbstständig ist und wir als Eltern für die bereitzustellende Unterkunft Sorge tragen müssen.Platzmangel ist kein Grund.Dann musss man eben zusammenrücken und mit der Oma in einem Bett schlafen.So wollen die das.Mein Sohn muss jetzt auch bei uns im Schlafzimmer bleiben bis er 9 ist.
frage mich auch,was denn eigentlich ein Härtefall ist.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Im SGBII ist der Härtefall so definiert: "...wenn der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung seiner Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann."
Wenn man also bei Tante und Onkel auszieht, weil es da zu eng ist und nicht zu den Eltern ziehen kann halte ich die Chance für gegeben, dass ein Sozialgericht die Wohnsituation anders einschätzt als ein Sachbearbeiter.

Ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen und bei Ablehnung vor dem Sozialgericht klagen. Das kostet nichts. Was schwerwiegende soziale Gründe sind, muß erst noch von den Gerichten festgelegt werden. Erst wird die ArGe Durchführungsvorschriften dazu erlassen, dann werden diese von den Gerichten korrigiert.
Sie können sich auch Unterstützung durch eine Sozialberatungsstelle suchen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
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