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ALG2 + Job ablehnen ?
Verfasst: 07.03.2006 19:32
von igel69
Meine Schwägerin (60) bezieht ALG 2 und nun wurde Ihr vom ihrem Fall Mgr. eine Arbeit angeboten ( €1.25/Std ). Nach Nachprüfen beim dem potentiellen Arbeitgeber ergab sich, dass es sich hauptsächlich um Putz- und Reinigungsarbeite handelt.
Nun hat meine Schwägerin ziemlich Probleme mit dem Rücken und eigentlich ist ihr diese Art von Arbeit aus gesundheilicher Sicht nicht zuzumuten.
Sie hat aber Angst abzulehnen da man ja wohl das ALG2 bei Ablehnung kürzen kann, oder ?? Oder gilt das nur bei den € 1.00 Jobs.
Verfasst: 08.03.2006 01:02
von submarin
Einfach ablehnen ist ganz schlecht und kann zu einer Sperre des Alg führen.
Ihre Schwägerin sollte sich von einem Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass sie diese Tätigkeit nicht ausüben kann.
Dann einen Termin bei dem Sachbearbeiter in der ArGe vereinbaren und das Problem mit ihm besprechen.
Verfasst: 08.03.2006 08:44
von DjTermi
Eine Arbeit ist nur dann nicht zumutbar, wenn sie sittenwidrig ist, der Lohn also 30 Prozent oder mehr unter dem Branchenniveau liegt, wenn der Bedürftige zu der Arbeit geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage ist oder wenn durch die Arbeit die Erziehung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen gefährdet wäre.
Wer eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildungs- oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das ALG II für die Dauer von drei Monaten um 30 Prozent (rund 100 Euro bei einem Alleinstehenden) gekürzt.
Beim zweiten Mal wird die Leistung um 60 Prozent (rund 200 Euro) gesenkt. Bei mehrfacher Ablehnung kann sie gänzlich wegfallen.
Verfasst: 08.03.2006 11:49
von Flunk
€1.25/Std ist sicherlich mehr als 30 % unter dem Brachenniveau.
Handelt es sich hier überhaupt um ein sozialversicherungspflichtiges Stellenangebot?
Oder ist es ein so genannter 1 EURO Job.
Grüße Flunk
Verfasst: 08.03.2006 13:22
von igel69
Flunk hat geschrieben:€1.25/Std ist sicherlich mehr als 30 % unter dem Brachenniveau.
Handelt es sich hier überhaupt um ein sozialversicherungspflichtiges Stellenangebot?
Oder ist es ein so genannter 1 EURO Job.
Grüße Flunk
Es handelt sich um eine Tätigkeit als 1 EUR Job, u.a. Samstag, Sonntag, Montag zu je 7 Std.
Meine Schwägerin hat wohl eine Aussage vom Amtsarzt ( nach Beantwortung eines Fragebogens, keine Untersuchung), dass sie bis zu 3Std arbeiten kann. Auf der anderen Seite ist sie wegen Rückenschmerzen bereits bei verschiedenen Ärzten gewesen ( von der AOK angestossen ) um eine notwendige Operation vornehmen zu lassen.
Verfasst: 10.03.2006 17:07
von Gast
moin !
das ist einfach zu handhaben , sie muss sich vom amtsarzt schwere rückenprobleme attestieren lassen , damit geht man zum zuständigen sachbearbeiter klärt mit dem die lage , wenn er sich querstellt , wovon auszugehen ist , kurzerhand gerichtliche schritte ankündigen (nicht drohen) .... und abwarten wie sich die situation zu eurem wohlgefallen löst

in meinem bekanntenkreis oft erlebt , klappt immer.
gruss
edit: ich lese grade das der amtsarzt ihr abrit zugestanden hat --> es ist der falsche arzt , sucht euch einen "vernünftigen". und sie möge doch bitte etwas mehr butter aufs brot streichen wenn sie bei ihm vorstellig wird , wenn man bei reinen wahrheit bleibt wird man meist angeschissen.
XXX
Verfasst: 15.03.2006 19:07
von Gast
Eine Frechheit das hier Leute noch dazu aufgefordert werdn zu übertreiben und zu simulieren!
Es gibt doch schon genug Arbeitsfaule Menschen
Verfasst: 18.03.2006 14:54
von meskalin
Eine Frechheit das hier Leute noch dazu aufgefordert werdn zu übertreiben und zu simulieren!
Es gibt doch schon genug Arbeitsfaule Menschen
Ich glaube nicht das es hier um eine Anstiftung zur Übertreibung geht denn die wirklichen Schmerzen kann nur der Patient selbst einschätzen wenn man sich aber vor dem Arzt damit nicht gut verkauft ist ja klar das man als arbeitsfähig eingestuft wird auch wenn der eigene Körper was anders sagt.
