ALG2 + Job ablehnen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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igel69
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ALG2 + Job ablehnen ?

Beitrag von igel69 »

Meine Schwägerin (60) bezieht ALG 2 und nun wurde Ihr vom ihrem Fall Mgr. eine Arbeit angeboten ( €1.25/Std ). Nach Nachprüfen beim dem potentiellen Arbeitgeber ergab sich, dass es sich hauptsächlich um Putz- und Reinigungsarbeite handelt.
Nun hat meine Schwägerin ziemlich Probleme mit dem Rücken und eigentlich ist ihr diese Art von Arbeit aus gesundheilicher Sicht nicht zuzumuten.
Sie hat aber Angst abzulehnen da man ja wohl das ALG2 bei Ablehnung kürzen kann, oder ?? Oder gilt das nur bei den € 1.00 Jobs.
submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

Einfach ablehnen ist ganz schlecht und kann zu einer Sperre des Alg führen.
Ihre Schwägerin sollte sich von einem Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass sie diese Tätigkeit nicht ausüben kann.
Dann einen Termin bei dem Sachbearbeiter in der ArGe vereinbaren und das Problem mit ihm besprechen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Eine Arbeit ist nur dann nicht zumutbar, wenn sie sittenwidrig ist, der Lohn also 30 Prozent oder mehr unter dem Branchenniveau liegt, wenn der Bedürftige zu der Arbeit geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage ist oder wenn durch die Arbeit die Erziehung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen gefährdet wäre.

Wer eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildungs- oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das ALG II für die Dauer von drei Monaten um 30 Prozent (rund 100 Euro bei einem Alleinstehenden) gekürzt.
Beim zweiten Mal wird die Leistung um 60 Prozent (rund 200 Euro) gesenkt. Bei mehrfacher Ablehnung kann sie gänzlich wegfallen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

€1.25/Std ist sicherlich mehr als 30 % unter dem Brachenniveau.

Handelt es sich hier überhaupt um ein sozialversicherungspflichtiges Stellenangebot?
Oder ist es ein so genannter 1 EURO Job.

Grüße Flunk
igel69
Beiträge: 23
Registriert: 26.01.2006 11:35

Beitrag von igel69 »

Flunk hat geschrieben:€1.25/Std ist sicherlich mehr als 30 % unter dem Brachenniveau.
Handelt es sich hier überhaupt um ein sozialversicherungspflichtiges Stellenangebot?
Oder ist es ein so genannter 1 EURO Job.
Grüße Flunk
Es handelt sich um eine Tätigkeit als 1 EUR Job, u.a. Samstag, Sonntag, Montag zu je 7 Std.

Meine Schwägerin hat wohl eine Aussage vom Amtsarzt ( nach Beantwortung eines Fragebogens, keine Untersuchung), dass sie bis zu 3Std arbeiten kann. Auf der anderen Seite ist sie wegen Rückenschmerzen bereits bei verschiedenen Ärzten gewesen ( von der AOK angestossen ) um eine notwendige Operation vornehmen zu lassen.
Gast

Beitrag von Gast »

moin !

das ist einfach zu handhaben , sie muss sich vom amtsarzt schwere rückenprobleme attestieren lassen , damit geht man zum zuständigen sachbearbeiter klärt mit dem die lage , wenn er sich querstellt , wovon auszugehen ist , kurzerhand gerichtliche schritte ankündigen (nicht drohen) .... und abwarten wie sich die situation zu eurem wohlgefallen löst :-) in meinem bekanntenkreis oft erlebt , klappt immer.


gruss

edit: ich lese grade das der amtsarzt ihr abrit zugestanden hat --> es ist der falsche arzt , sucht euch einen "vernünftigen". und sie möge doch bitte etwas mehr butter aufs brot streichen wenn sie bei ihm vorstellig wird , wenn man bei reinen wahrheit bleibt wird man meist angeschissen.
Gast

XXX

Beitrag von Gast »

Eine Frechheit das hier Leute noch dazu aufgefordert werdn zu übertreiben und zu simulieren!
Es gibt doch schon genug Arbeitsfaule Menschen
meskalin
Beiträge: 14
Registriert: 13.03.2006 17:17
Wohnort: Berlin

Beitrag von meskalin »

Eine Frechheit das hier Leute noch dazu aufgefordert werdn zu übertreiben und zu simulieren!
Es gibt doch schon genug Arbeitsfaule Menschen
Ich glaube nicht das es hier um eine Anstiftung zur Übertreibung geht denn die wirklichen Schmerzen kann nur der Patient selbst einschätzen wenn man sich aber vor dem Arzt damit nicht gut verkauft ist ja klar das man als arbeitsfähig eingestuft wird auch wenn der eigene Körper was anders sagt. :(
Leben und leben lassen.
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