ALG2 + Job ablehnen ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ALG2 + Job ablehnen ?
Meine Schwägerin (60) bezieht ALG 2 und nun wurde Ihr vom ihrem Fall Mgr. eine Arbeit angeboten ( €1.25/Std ). Nach Nachprüfen beim dem potentiellen Arbeitgeber ergab sich, dass es sich hauptsächlich um Putz- und Reinigungsarbeite handelt.
Nun hat meine Schwägerin ziemlich Probleme mit dem Rücken und eigentlich ist ihr diese Art von Arbeit aus gesundheilicher Sicht nicht zuzumuten.
Sie hat aber Angst abzulehnen da man ja wohl das ALG2 bei Ablehnung kürzen kann, oder ?? Oder gilt das nur bei den € 1.00 Jobs.
Nun hat meine Schwägerin ziemlich Probleme mit dem Rücken und eigentlich ist ihr diese Art von Arbeit aus gesundheilicher Sicht nicht zuzumuten.
Sie hat aber Angst abzulehnen da man ja wohl das ALG2 bei Ablehnung kürzen kann, oder ?? Oder gilt das nur bei den € 1.00 Jobs.
Eine Arbeit ist nur dann nicht zumutbar, wenn sie sittenwidrig ist, der Lohn also 30 Prozent oder mehr unter dem Branchenniveau liegt, wenn der Bedürftige zu der Arbeit geistig, seelisch und körperlich nicht in der Lage ist oder wenn durch die Arbeit die Erziehung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen gefährdet wäre.
Wer eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildungs- oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das ALG II für die Dauer von drei Monaten um 30 Prozent (rund 100 Euro bei einem Alleinstehenden) gekürzt.
Beim zweiten Mal wird die Leistung um 60 Prozent (rund 200 Euro) gesenkt. Bei mehrfacher Ablehnung kann sie gänzlich wegfallen.
Wer eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildungs- oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das ALG II für die Dauer von drei Monaten um 30 Prozent (rund 100 Euro bei einem Alleinstehenden) gekürzt.
Beim zweiten Mal wird die Leistung um 60 Prozent (rund 200 Euro) gesenkt. Bei mehrfacher Ablehnung kann sie gänzlich wegfallen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Es handelt sich um eine Tätigkeit als 1 EUR Job, u.a. Samstag, Sonntag, Montag zu je 7 Std.Flunk hat geschrieben:€1.25/Std ist sicherlich mehr als 30 % unter dem Brachenniveau.
Handelt es sich hier überhaupt um ein sozialversicherungspflichtiges Stellenangebot?
Oder ist es ein so genannter 1 EURO Job.
Grüße Flunk
Meine Schwägerin hat wohl eine Aussage vom Amtsarzt ( nach Beantwortung eines Fragebogens, keine Untersuchung), dass sie bis zu 3Std arbeiten kann. Auf der anderen Seite ist sie wegen Rückenschmerzen bereits bei verschiedenen Ärzten gewesen ( von der AOK angestossen ) um eine notwendige Operation vornehmen zu lassen.
moin !
das ist einfach zu handhaben , sie muss sich vom amtsarzt schwere rückenprobleme attestieren lassen , damit geht man zum zuständigen sachbearbeiter klärt mit dem die lage , wenn er sich querstellt , wovon auszugehen ist , kurzerhand gerichtliche schritte ankündigen (nicht drohen) .... und abwarten wie sich die situation zu eurem wohlgefallen löst in meinem bekanntenkreis oft erlebt , klappt immer.
gruss
edit: ich lese grade das der amtsarzt ihr abrit zugestanden hat --> es ist der falsche arzt , sucht euch einen "vernünftigen". und sie möge doch bitte etwas mehr butter aufs brot streichen wenn sie bei ihm vorstellig wird , wenn man bei reinen wahrheit bleibt wird man meist angeschissen.
das ist einfach zu handhaben , sie muss sich vom amtsarzt schwere rückenprobleme attestieren lassen , damit geht man zum zuständigen sachbearbeiter klärt mit dem die lage , wenn er sich querstellt , wovon auszugehen ist , kurzerhand gerichtliche schritte ankündigen (nicht drohen) .... und abwarten wie sich die situation zu eurem wohlgefallen löst in meinem bekanntenkreis oft erlebt , klappt immer.
gruss
edit: ich lese grade das der amtsarzt ihr abrit zugestanden hat --> es ist der falsche arzt , sucht euch einen "vernünftigen". und sie möge doch bitte etwas mehr butter aufs brot streichen wenn sie bei ihm vorstellig wird , wenn man bei reinen wahrheit bleibt wird man meist angeschissen.
Ich glaube nicht das es hier um eine Anstiftung zur Übertreibung geht denn die wirklichen Schmerzen kann nur der Patient selbst einschätzen wenn man sich aber vor dem Arzt damit nicht gut verkauft ist ja klar das man als arbeitsfähig eingestuft wird auch wenn der eigene Körper was anders sagt.Eine Frechheit das hier Leute noch dazu aufgefordert werdn zu übertreiben und zu simulieren!
Es gibt doch schon genug Arbeitsfaule Menschen
Leben und leben lassen.