Hilfe
Verfasst: 07.03.2006 18:34
Hallo erst mal
Ich habe da eine brisante Frage
Ich würde noch bis zum 21.3.2006 ALG 1 beziehen und habe frühzeitig ALG 2 beantragt,damit die Zahlungen übergangslos weiter laufen.
Nun musste ich angeben,ob ich die Steuer schon gemacht habe,dieses ich mit Ja beantwortete.
Plötzlich bekomme ich einen Bescheid,das ich ALG 2 schon ab den 6.02.2006 bekomme obwohl mein ALG 1 noch bis 21.3.2006 läuft.Hatte auch kurz darauf die Zahlung am Konto.Heute bekam ich ein Schreiben das die meine Steuerrückerstattung komplett wollen,obwohl ich wie gesagt eigentlich noch ALG 1 bekommen würde.
Der Rückerstattungstermin wäre eindeutig vor Ablauf von ALG 1 gewesen!
1., ist das zulässig,das sie die ALG 2 vorverlegen dürfen um somit an die Steuererstattung ranzukommen?
Laut § 33 SGB 2 dürfen die das nur ,wenn man ALG 2 hat,aber normalerweise hab ich das ja erst ab 21.3.2006
Ich habe da eine brisante Frage
Ich würde noch bis zum 21.3.2006 ALG 1 beziehen und habe frühzeitig ALG 2 beantragt,damit die Zahlungen übergangslos weiter laufen.
Nun musste ich angeben,ob ich die Steuer schon gemacht habe,dieses ich mit Ja beantwortete.
Plötzlich bekomme ich einen Bescheid,das ich ALG 2 schon ab den 6.02.2006 bekomme obwohl mein ALG 1 noch bis 21.3.2006 läuft.Hatte auch kurz darauf die Zahlung am Konto.Heute bekam ich ein Schreiben das die meine Steuerrückerstattung komplett wollen,obwohl ich wie gesagt eigentlich noch ALG 1 bekommen würde.
Der Rückerstattungstermin wäre eindeutig vor Ablauf von ALG 1 gewesen!
1., ist das zulässig,das sie die ALG 2 vorverlegen dürfen um somit an die Steuererstattung ranzukommen?
Laut § 33 SGB 2 dürfen die das nur ,wenn man ALG 2 hat,aber normalerweise hab ich das ja erst ab 21.3.2006