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Hilfe

Verfasst: 07.03.2006 18:34
von Guzzel
Hallo erst mal

Ich habe da eine brisante Frage

Ich würde noch bis zum 21.3.2006 ALG 1 beziehen und habe frühzeitig ALG 2 beantragt,damit die Zahlungen übergangslos weiter laufen.

Nun musste ich angeben,ob ich die Steuer schon gemacht habe,dieses ich mit Ja beantwortete.
Plötzlich bekomme ich einen Bescheid,das ich ALG 2 schon ab den 6.02.2006 bekomme obwohl mein ALG 1 noch bis 21.3.2006 läuft.Hatte auch kurz darauf die Zahlung am Konto.Heute bekam ich ein Schreiben das die meine Steuerrückerstattung komplett wollen,obwohl ich wie gesagt eigentlich noch ALG 1 bekommen würde.
Der Rückerstattungstermin wäre eindeutig vor Ablauf von ALG 1 gewesen!
1., ist das zulässig,das sie die ALG 2 vorverlegen dürfen um somit an die Steuererstattung ranzukommen?
Laut § 33 SGB 2 dürfen die das nur ,wenn man ALG 2 hat,aber normalerweise hab ich das ja erst ab 21.3.2006

Verfasst: 08.03.2006 09:53
von DjTermi
Da würde ich sagen da ist was falsch gelaufen, aber generell würde ich sagen kommt es drauf an ob du nicht dual zum ALG 1 als Aufstocker den Antrag eingereicht hast!

Verfasst: 08.03.2006 11:10
von Guzzel
Nein ich habe den Antrag nicht Dual zum ALG 1 gestellt zum aufstocken ,sondern extra weil mein ALG 1 ausläuft am 21.3.2006

Lg

Guzzel

Verfasst: 08.03.2006 11:16
von DjTermi
Habe Dir eine Nachricht geschickt !!

Dankeschön DJ Termi :-)

Verfasst: 08.03.2006 13:11
von Guzzel
Vielen Dank für die Hilfe DJ Termi:D

Muss mich echt mal so richtig hier durchlesen,damit ich mich wenigstens einigermassen besser auskenne :wink:

Verfasst: 08.03.2006 13:15
von DjTermi
och, das kommt noch. Und ich Helfe gern wo ich kann :)