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ALGII als Student?

Verfasst: 07.03.2006 15:17
von jannysdance
Hallo zusammen!

Kennt jemand eine Alg2-Regelung, die auf Studenten anwendbar ist?
Bin Student im 10. Semester, habe ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus elternunabhängiges BAFöG erhalten, zwei Semester hätte es nur unter bestimmten Bedingungen gegeben, z.B. rege Beteiligung an öffentlichen studentischen Ämtern (Fachschaftsrat etc.), trifft aber auf mich nicht zu. BAFöG ist also nun ausgeschöpft. Die Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit meinte heute bei Abgabe des Alg2-Antrags, daß dieser wohl abgelehnt wird. :-(
Macht ein Widerspruch Sinn? Es sind ja Vorlesungen zu besuchen, die eine regelmäßige Arbeit nur schwer möglich machen, geschweige denn die nun bald anstehende Diplomarbeit. Auf welcher Grundlage könnte man da argumentieren? Oder muß ich wirklich mein Studium ca. 3/4 Jahr vor dessen Ende ggf. wegen Aufnahme einer Beschäftigung abbrechen um Geld verdienen zu gehen?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder Erfahrungen-bin für jeden Hinweis dankbar.

Jan

Verfasst: 07.03.2006 15:39
von DjTermi
Wohngeld, Sozialhilfe oder ALG II für Studierende

Ganz grob: Kinderlose und nicht bei den Eltern wohnende ordentlich studierende BAföG-EmpfängerInnen haben keinen Anspruch auf Wohngeld, Sozialhilfe oder ALG II.

Kein BAföG-Anspruch mehr

Habt Ihr keinen BAföG-Anspruch mehr (das ist dann der Fall, wenn Ihr die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten habt oder bei Fachwechseln, die im Sinne des BAföG-Gesetzes nicht notwendig waren), so könnt Ihr Wohngeld erhalten. Wer nur der Höhe nach kein BAföG erhält (wegen Einkommen der Eltern oder eigenem Einkommen oder Vermögen), hat jedoch als StudierendeR kein Wohngeld-Anspruch.

Bei Eltern wohnende BAföG-EmpfängerInnen

Wer als BAföG-Empfänger noch bei den Eltern wohnt, dem wird (als Student) rechnerisch 44 Euro Mietbedarf gewährt, Schüler bekommen nichts für den Mietanteil, den faktisch ja die Eltern zahlen müssen. Sind die Eltern selbst Sozialhilfe/ALG II-Empfänger, so bekommen sie wiederum nur den Mietanteil "für sich" bezahlt. D.h. wenn ihr zu dritt wohnt (Mutter, Vater, BAföG-Empfänger) und die Eltern beide Sozialhilfe/ALG II bekommen, würde erstmal nur 2/3 der Miete über das Sozialamt getragen. Die 44 Euro des rechnerischen Mietanteils im BAföG dürften zu wenig sein. Daher kann für solche sogenannten "Mischhaushalte" ergänzend Wohngeld beantragt werden.

Im Rahmen von Hartz IV wäre dieser Notnagel fast herausgefallen. Im Oktober 2004 wurde noch ein Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften" nachgeschoben, der gewährleisten soll, dass dieser Ausweg auch bei ALG II-Eltern erhalten bleibt. Der Bundestag beschloss am 11.11. das Gesetz (siehe Drucksache 15/3943) mit kleinen Änderungen (siehe Drucksache 15/4152). Am 20.12.2004 wurde das Gesetz schließlich noch gerade rechtzeitig im Bundesgesetzblatt 2004 Teil I Nr. 69 verkündet.