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Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Verfasst: 07.03.2006 13:25
von DjTermi
Auch diese frage wird mir hier oft gestellt:
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt aufgrund von Hilfebedürftigkeit nicht selbst bestreiten können. Die Antragsteller müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Des Weiteren haben alle Bedürftigen und erwerbsfähigen Personen die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Da die Erwerbsfähigkeit erst mit dem 15. Lebensjahr vorliegen kann, wird für alle Kinder unter diesem Alter eine Pauschale als Sozialgeld gezahlt. In einer Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich nur eine im Haushalt lebende Person Antragsteller. In Ausnahmefällen werden auch von verschiedenen Personen die Anträge berückscihtigt.

Was bedeutet Erwerbsfähigkeit beim Arbeitslosengeld II ?
Ein Antragsteller ist erwerbsfähig, wenn er in absehbarer Zeit imstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hinderungsgründe sind Krankheit oder Behinderung. Für Ausländer gilt weiterhin das Prinzip der Arbeitserlaubnis. Nicht erwerbsfähige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten statt dem Arbeitslosengeld II das ähnliche Sozialgeld.