Auf Grund vieler Nachfragen die ich bekomme, mache ich dies mal Öffentlich:
Langzeitarbeitslosen und deren Partnern steht jeweils ein Vermögensfreibetrag von 750 Euro plus 200 Euro pro Lebensjahr zu (für vor 1948 Geborene 520 Euro) - mindestens 4100 Euro, maximal 13000 Euro (für vor 1948 Geborene 33800 Euro).
Ein 40-jähriger Mann und seine gleichaltrige Partnerin haben also trotz eigenen Vermögens von bis zu 17500 Euro Anspruch auf ALG II (Regelleistung = 345 Euro je Erwachsenen).
Angerechnet werden Guthaben aus Sparbüchern, Tages- oder Festgeldkonten. Langzeitarbeitslose müssen so lange davon leben, bis das Vermögen auf den Freibetrag abgeschmolzen ist.
Vermögen von Kindern, die im Haushalt leben, kann nicht angerechnet werden, denn anders als bei der noch geltenden Sozialhilferegelung sind diese ab 2005 den Eltern gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig.
Übersteigt der Besitz des Nachwuchses allerdings bestimmte Grenzen, erhalten die Eltern kein Sozialgeld mehr für das Kind.
vermögen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
vermögen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Danke DJTermi,
ich habe Deinen Beitrag auch noch in Hartz 4 Links eingebunden.
Wenn der Beitrag durchgereicht ist, kann er dort immer noch leicht wieder gefunden werden .
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Grüße Flunk
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