vermögen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Auf Grund vieler Nachfragen die ich bekomme, mache ich dies mal Öffentlich:
Langzeitarbeitslosen und deren Partnern steht jeweils ein Vermögensfreibetrag von 750 Euro plus 200 Euro pro Lebensjahr zu (für vor 1948 Geborene 520 Euro) - mindestens 4100 Euro, maximal 13000 Euro (für vor 1948 Geborene 33800 Euro).

Ein 40-jähriger Mann und seine gleichaltrige Partnerin haben also trotz eigenen Vermögens von bis zu 17500 Euro Anspruch auf ALG II (Regelleistung = 345 Euro je Erwachsenen).

Angerechnet werden Guthaben aus Sparbüchern, Tages- oder Festgeldkonten. Langzeitarbeitslose müssen so lange davon leben, bis das Vermögen auf den Freibetrag abgeschmolzen ist.

Vermögen von Kindern, die im Haushalt leben, kann nicht angerechnet werden, denn anders als bei der noch geltenden Sozialhilferegelung sind diese ab 2005 den Eltern gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig.
Übersteigt der Besitz des Nachwuchses allerdings bestimmte Grenzen, erhalten die Eltern kein Sozialgeld mehr für das Kind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Danke DJTermi,

ich habe Deinen Beitrag auch noch in Hartz 4 Links eingebunden.
Wenn der Beitrag durchgereicht ist, kann er dort immer noch leicht wieder gefunden werden .

Hartz 4 Links

Grüße Flunk
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