Seite 1 von 1
Hartz4 und Arbeiter- Freundin
Verfasst: 06.03.2006 23:56
von na-ich
Hallo...
Habe da mal eine komische Frage, bzw eine Bitte um Hilfe...
Ich werde ab April 06 Hartz _empfänger sein.
Bin im Moment noch bei meinen Eltern (Hartz 4 Empfänger und Rentner) gemeldet, nun wurde mir gesagt, das es meinen Eltern noch schlechter gehen würde wenn ich weiterhin im Haushalt "wohne" und Hartz4 empfange.
Nun meine Frage:
Was ist nun besser?
Wenn ich zu meiner Freundin ziehe? Die fest arbeitet und Netto ca 850-900€, hat aber 400€ miete zahlt und täglich an die Arbeit fahren muss?
Habe gelsen, das man erst nach 3 Jahren "eheliche Gemeinschaft" führt
und nach einem jahr erst das Partnereinkommen mit berechnet wird!
Oder:
Wenn ich weiterhin bei meinen Eltern "wohne"?
Verfasst: 07.03.2006 00:16
von Gast
Wie denn nun?
Stellt das weitere Zusammenleben mit den Eltern für diese nun eine besondere soziale Härte dar, oder nicht?
Wenn ja, hast Du die Möglichkeit entweder einen eigenen Haushalt zu gründen oder z.B. mit Deiner Freundin in einer Wohngemeinschaft zusammen zu leben.
Verfasst: 07.03.2006 08:37
von DjTermi
Habe gelsen, das man erst nach 3 Jahren "eheliche Gemeinschaft" führt
und nach einem jahr erst das Partnereinkommen mit berechnet wird!
Aus welchen Bundesland kommst Du denn ?
Verfasst: 07.03.2006 17:30
von Gast
DjTermi hat geschrieben:Aus welchen Bundesland kommst Du denn ?
Diese Frage halte ich für unerheblich, weil dies durch das Urteil des BVG geklärt ist.
Verfasst: 07.03.2006 18:25
von DjTermi
Du willst damit sagen was dieses Urteil nicht nur für NRW ist ?
Verfasst: 07.03.2006 19:06
von Gast
Das Urteil aus NRW bezieht sich auf das Urteil des BVG.
Daher diese Entscheidung. Andere Gerichte können das anders sehen.
Verfasst: 08.03.2006 20:13
von na-ich
wohnen in thüringen.... wissen echt nichz weiter... ich gab ihr ja jetzt schon monatl. die hälfte der miete! und wenn ich dann nur noch die 330€ bekomm kann ich es nicht mehr.... was können wir tun? bringt es was mich zu ihr zu melden und zu sagen, das wir nicht lang zusammen sind?
will meinen eltern auch keine finanz. probleme machen...
Verfasst: 10.03.2006 21:59
von na-ich
hallo.... kann uns denn keine helfen? es ist doch nicht schwer zu verstehen. bze eine alltags situation oder nicht????
Verfasst: 11.03.2006 00:52
von Gast
Die möglichen Antworten sind doch gegeben. Lesen und verstehen.
Verfasst: 11.03.2006 02:19
von submarin
Ich versuche das dennoch mal allgemein verständlich auszudrücken:
Es geht um zwei verschiedene Themen.
1. Dürfen Sie einfach mit Ihrer Freundin zusammenziehen und erhalten dann Leistungen?
Sie dürfen nur ausziehen, wenn die ArGe vor dem Umzug zustimmt( das gilt für unter 25-Jährige, Ältere sollen nur die Zustimmung einholen, müssen das aber nicht!!), ansonsten erhalten Sie keine Leistungen für die Unterkunft und nur den Regelsatz für einen Angehörigen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn Sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können. Schwerwiegend wäre z.B. wenn Ihre Eltern Sie rauswerfen oder ein Zusammenleben unerträglich ist, wie Sie das beweisen können, ist noch offen, das Gesetz ist in dieser verschärften Form taufrisch.
2. Wann wird das Einkommen Ihrer Partnerin für Ihren Lebensunterhalt herangezogen? Da kann ich nur Ralf Hagelstein zustimmen, das BVG geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass ein Zusammenleben von mindestens 3 Jahren eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden dürfen. Sie sollten aber auf jeden Fall getrennte Konten haben und Ihre Freundin sollte eindeutig erklären, dass sie Sie nicht wirtschaftlich unterstützt und keinesfalls Angaben zu ihrem Einkommen bei der ArGe machen, da sie ja keine Leistungen beantragt hat. Ein gemeinsames Konto wäre in dem Zusammenhang auch eher schädlich.
Verfasst: 12.03.2006 12:34
von na-ich
na das nenn ich doch mal eine super auskunft. danke. sie will klar nicht für mich aufkommen. verdient ja selber nicht viel (850€)...
vielen lieben dank. aber das mit meinen ellis ist noch ein prob (ich 30Jahre alt) bin ja nur noch bei ihnen gemeldet!
sie wohnen 15km entfernt, und da wo meine freundin wohnt habe ich 100m weiter eine chance nen job zu bekommen... muss nur nen führerschein machen.

Verfasst: 13.03.2006 03:05
von submarin
Als erwachsener Mensch über 25 kann die ArGe Sie nicht auf die Wohnung der Eltern verweisen. Sie haben das Recht, Ihr Leben dort zu verbringen, wo Sie leben möchten.
Sie benötigen auch keine Zustimmung der ArGe für den Umzug, wenn Sie die Kosten für Umzug, Courtage und Kaution alleine aufbringen.
vielen dank
Verfasst: 13.03.2006 23:31
von na-ich
danke schön, so eine antwort bekommt man nur hier. die sagt einem ja sonst keiner! vielen lieben dank! dann kann ich mich ja nun zu ihr melden.... bzw wohnen....
IHR SEID SPITZE!!!!!!!!!!!