Kontoüberzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sandsonne
Beiträge: 4
Registriert: 06.03.2006 12:29

Kontoüberzug

Beitrag von sandsonne »

Hi,

ganz faktisch: Mein Girokonto ist schon lange überzogen. Schon lange. Aber nicht durch besondere oder gar unnötige Gedausgaben, lediglich Strom, Miete, usw.

Nun also kommt dann monatl. mein HartzV-Geld, das ja für meinen 'Lebensunterhalt' gedacht ist und wird natürlich mit dem SOLL verrechnet. So, also ändert sich an dem Soll gar nichts und im ächsten Monat ist das Gleiche Problem. Heißt ich habe null cent für irgendwas. Muss aber ja Bewerbungen schreiben und essen usw. Ich drehe mich da komplett im Kreis. Fahrten zu Bewerbungsgesprächen usw. Kosten ja auch, Porto um Unterlagen einzureichen, auch beim Kreis, etc. So trete ich auf der Stelle und mich im Kreis. Gibts Tips?
Kirsten
Farbteufel
Beiträge: 10
Registriert: 06.03.2006 11:38

Beitrag von Farbteufel »

Hi,

Du kannst beim JobCenter einen Antrag auf Bewerbungskosten (Fahrtkosten,Porto,Kopien,Mappen etc.) stellen. Du musst das Geld aber "vorschiessen" und bei einer erreichten Mindestsumme
über 10 Euro kannst Du deine gesammelten Quittungen bei der Jobagentur einreichen. Das ist der Stand vom letztem Jahr. Frag bei deinem zuständigen JobCenter nach.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, dass Geld von der ARGE ist bis zu 7 tage geschützt die Bank darf das nicht zurückhalten.
Bei Bewerbungskosten ist, dass die Kosten übernommen werden können. Sie müssen aber nicht übernommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen. Hinzu kommt, dass es max. bis zu 260 € sind. Einige Agenturen erstatten nur bis 200 € andere bis 260 €. Je nachdem.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
sandsonne
Beiträge: 4
Registriert: 06.03.2006 12:29

Beitrag von sandsonne »

Danke. Das war aber nicht meine Frage. Sondern, gibt es eine Möglichkeit des Kontoausgleiches damit künftig mein Geld ausschließlich für Lebensunterhalt und Bewerbungen zur Verfügung steht....
Kirsten
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Schulden werden nicht übernommen und durch die ARGE getilgt. Ob das bei euch anders ist, dass weiss ichnicht. Bei uns in NRW ist das so.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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