Hi,
ganz faktisch: Mein Girokonto ist schon lange überzogen. Schon lange. Aber nicht durch besondere oder gar unnötige Gedausgaben, lediglich Strom, Miete, usw.
Nun also kommt dann monatl. mein HartzV-Geld, das ja für meinen 'Lebensunterhalt' gedacht ist und wird natürlich mit dem SOLL verrechnet. So, also ändert sich an dem Soll gar nichts und im ächsten Monat ist das Gleiche Problem. Heißt ich habe null cent für irgendwas. Muss aber ja Bewerbungen schreiben und essen usw. Ich drehe mich da komplett im Kreis. Fahrten zu Bewerbungsgesprächen usw. Kosten ja auch, Porto um Unterlagen einzureichen, auch beim Kreis, etc. So trete ich auf der Stelle und mich im Kreis. Gibts Tips?
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Hi,
Du kannst beim JobCenter einen Antrag auf Bewerbungskosten (Fahrtkosten,Porto,Kopien,Mappen etc.) stellen. Du musst das Geld aber "vorschiessen" und bei einer erreichten Mindestsumme
über 10 Euro kannst Du deine gesammelten Quittungen bei der Jobagentur einreichen. Das ist der Stand vom letztem Jahr. Frag bei deinem zuständigen JobCenter nach.
Du kannst beim JobCenter einen Antrag auf Bewerbungskosten (Fahrtkosten,Porto,Kopien,Mappen etc.) stellen. Du musst das Geld aber "vorschiessen" und bei einer erreichten Mindestsumme
über 10 Euro kannst Du deine gesammelten Quittungen bei der Jobagentur einreichen. Das ist der Stand vom letztem Jahr. Frag bei deinem zuständigen JobCenter nach.
Hallo, dass Geld von der ARGE ist bis zu 7 tage geschützt die Bank darf das nicht zurückhalten.
Bei Bewerbungskosten ist, dass die Kosten übernommen werden können. Sie müssen aber nicht übernommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen. Hinzu kommt, dass es max. bis zu 260 € sind. Einige Agenturen erstatten nur bis 200 € andere bis 260 €. Je nachdem.
Bei Bewerbungskosten ist, dass die Kosten übernommen werden können. Sie müssen aber nicht übernommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen. Hinzu kommt, dass es max. bis zu 260 € sind. Einige Agenturen erstatten nur bis 200 € andere bis 260 €. Je nachdem.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Schulden werden nicht übernommen und durch die ARGE getilgt. Ob das bei euch anders ist, dass weiss ichnicht. Bei uns in NRW ist das so.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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