ARGE-Darlehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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erna10
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ARGE-Darlehen

Beitrag von erna10 »

Hi,

ich nochmal.
Meine Fallmanagerin hat mir ein zinsloses Darlehen von 1000,00 Euro angeboten was ich auch annehmen werde durch meinen neuen Job (Übergang erster Lohn etc).
Bekommt man das auf jeden Fall oder nur unter bestimmten Ümständen bzw Vorraussetzungen, weil langsam wirds knapp.
Danke
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, vertsehe deine Frage nicht. Du sagst doch was sie Dir das geben wollen ???
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
erna10
Beiträge: 12
Registriert: 28.02.2006 07:56

Beitrag von erna10 »

Ja schon angeboten, aber wir mussten erstmal einen Antrag stellen und die Bearbeitung dauert jetzt schon ne Weile.
Deswegen dachte ich das es vielleicht nicht klappen könnte.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ich weiss nicht wie voll die Kassen bei euch sind, am besten Antrag stellen. Wenn euch das schon angeboten wird, gehe ich davon aus, dass es bestimmt alles klappen wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
submarin
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Beitrag von submarin »

Vielleicht sollten Sie bei Ihrer Entscheidung noch eines berücksichtigen:
Erhalten Sie den Arbeitslohn für März Ende März, wird er voll auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet. Erhalten Sie den Lohn erst im April, wird er eben für April angerechnet, d.h. würden Sie das Gehalt eben erst im Folgemonat erhalten, ist die Zahlung für März anrechnungsfrei.
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