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Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren !!! NRW !!!!!

Verfasst: 06.03.2006 10:23
von DjTermi
Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren in NRW !!!!!

Nur Paare, die länger als drei Jahre zusammenleben, bilden für die ALG-II-Berechnung laut Sozialgericht NRW eine eheähnliche Gemeinschaft. Andere Richter halten ein Paar schon nach einem Jahr für eine Quasi-Ehe.

Nur Paare, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben, bilden eine «eheähnliche Lebensgemeinschaft». Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG) II darf das Einkommen des Partners erst ab diesem Zeitraum zusammengerechnet werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. (AZ: L 19 B 85/05 AS ER)
Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom vergangenen September. (AZ: S 35 AS 146/05) Mit der Drei-Jahres-Frist sei eine «gängige Praxis der Arbeitsverwaltung» aufgegriffen worden, erklärte die Behörde. Bei den jetzt für das ALG II zuständigen Behörden gebe es Bestrebungen, bereits bei einer geringeren Dauer von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen.

So hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg jüngst entschieden, dass Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr mit ihrem Partner zusammenleben, eine Bedarfsgemeinschaft bilden. (AZ: L 5 B 1362/05 AS ER) (nz)

Re: Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren !!! NRW !

Verfasst: 06.03.2006 13:48
von bajan
[quote="DjTermi"]Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren in NRW !!!!!

"Nur Paare, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben, bilden eine «eheähnliche Lebensgemeinschaft». Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (ALG) II darf das Einkommen des Partners erst ab diesem Zeitraum zusammengerechnet werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. (AZ: L 19 B 85/05 AS ER) "

Ich bin alleinerziehende Mutter...gewesen.
Seit dem 1.1 2005 bekomme ich ALGII.
Vorher habe ich keine Gelder bezogen,habe von Unterhalt und Kindergeld für meinen Sohn gelebt.

Am 15.12 2005 zog meine Freundin zu mir. Sie bekommt ALG 1. Wir leben in einer «eheähnliche Lebensgemeinschaft».
Daraufhin hat mir meine Arbeitsagentur (mit seperatem Zuständigkeitsbereich "Alleinerziehende") mein ALG II gekürzt (von ca. 750 auf 390 EURO).
Mein Freundin hat auch nicht das Geld. Und trotzdem hilft sie uns.Sie sorgt schon sehr viel für ihn,wenn es um Anziehsachen oder Schulsachen geht,um mich zu entlasten. Sogar das Schulgeld zahlt sie jetzt für ihn.

Jetzt hat uns eine Freundin darauf aufmerksam gemacht,dass die Arbeitsangentur da wohl falsch gerechnet hätte. Ich habe NATÜRLICH den Beitrag von DjTermi gelesen,bin aber immernoch unsicher,ob das wirklich auf mich zutrifft.

Über eine bestätigende Antwort freue ich mich. :lol:

LG Bajan :roll:

Re: Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren !!! NRW !

Verfasst: 06.03.2006 14:11
von bajan
Ach ja: Wir sind schon länger zusammen,sind aber erst im Dezember zusammen gezogen. Werden die 3 u 1/2 Jahre auf die ganze Beziehung bezogen oder nur auf die Bezugszeit vom ALGII? Das wäre echt wichtig für mich zu wissen!!

Tankx! :wink:

LG Bajan :roll:[/quote]

Verfasst: 06.03.2006 14:14
von DjTermi
Am besten Brief fertig machen, und auf das Urteil hinweisen. Und Per EINSCHREIBEN !!!

Verfasst: 06.03.2006 16:34
von bajan
D.h.: Ich lege Einspruch ein gegen den Bescheid und schicke das per Einschreiben an die zuständige Behörde?

Ich Naivchen wär da jetzt sonst mit dem Brief hingelatscht und hätte den freundlich gefragt,ob er mir das erklären kann. Der ist so ganz nett und kooperativ. Hat mir auch meinen Bescheid letztens so ausgedruckt,dass er für "Ottonormalverbraucher" verständlich ist.

Aber gut-ich werd mich dann jetzt mal an den Brief setzen und versuchen,den in passablem Amtsdeutsch auf die Reihe zu kriegen!

(Gibts da keine Vordrucke????? *heul* Die Ämter haben doch sonst für alles Formulare!!!!)

Vielen herzlichen Dank,hast mir bis hierher schon sehr viel geholfen. :D

Bajan

Verfasst: 06.03.2006 16:56
von DjTermi
Für ein Wiederspruch gibts da Leider keine vordrucke. SORRY !! Habe mal nach geschaut, aber nichts was passen würde...

Verfasst: 06.03.2006 19:43
von michaellknze
hallo!
weiß nicht wie ich so einen brief erstellen muß und wo ich ihn hinschicken muß.wäre super wenn mir jemand ne vorlage geben kann.Gruß M.K

Verfasst: 06.03.2006 21:00
von DjTermi
Jetzt bitte ich euch aber. Ihr wisst doch was ihr wollt, und das schreibt ihr einfach ;)

PS:Wenn es dich beruhigt was ich hier so manchmal bekomme ist auch nicht Professional also schreibe einfach wie Du es meinst ;)

Nicht für homosexuelle Lebensgemeinschaften?!

Verfasst: 07.03.2006 16:43
von bajan
Ich fass es nicht!!! Das Ganze gilt nicht für eine HOMOSEXUELLE EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT!
Wie ich den Typen vom Arbeitsamt verstanden habe,gilt das in unserem Fall nicht! Wenn wir verheiratet wären,würde das eh nicht gelten und in einer homo. Gemeinschaft auch nicht.
Versteh das einer....

Ich glaub ich bin zu blöd für diese Welt!

Für wen gilt das Ganze denn jetzt??? Für Unverheiratete? Für Verheiratete? Nur für Heteros?
Ich blick da nicht mehr durch! Mein Anwalt checkt das Ganze jetzt ab.... :evil: Dann werde ich das vielleicht auch verstehen!!!!

Verfasst: 07.03.2006 18:23
von michaellknze
hallo!
Ich verstehe das auch nicht ganz,aber werde morgen mal anfragen was das auf sich hat.Wir wohnen seid juli 2005 zusammen,haben kein gemeinsames kind,haben getrennte konten und unsere versicherung sind auch nicht zusammen.Aber ich meine immer die hätten doch einen drauf aufmerksam machen müßen zumal mein freundin erst seid januar bekommt und da war das ja schon aktuell.Bin mal gespannt was da morgen raus kommt.

Verfasst: 08.03.2006 18:57
von michaellknze
Hallo!
War heute bei der Argestelle,mir worde gesagt das ich das schriftlich einreichen muß und es besser sei wenn ich einen anwalt nehmen würde.Es spricht aber alles dafür das es klappt.Es gibt 3 wichtige dinge damit es überhaupt klappt.Weniger als drei jahre zusammen wohnen,keine kinder aus aus der jetztigen beziehung und getrennt konten.habe freitag termin beim anwalt bin mal gespannt was da raus kommt.

Verfasst: 09.03.2006 10:14
von michaellknze
Hallo!
Gibts es betroffene bei denen die arge stelle es abgelehnt hat?

Verfasst: 14.03.2006 09:02
von bajan
Also ich habe Morgen auch einen Termin bei meinem Anwalt- mal sehen,was der dazu sagt!
:twisted:

Verfasst: 14.03.2006 12:58
von Gast
Für mich ist das Interessante an dem Urteil folgende Passage:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L 19 B 85/05 AS ER
17.02.2006

Denn die Feststellung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft i.S. vom § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II bzw. im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt, ist eine komplexe juristische Bewertung, die eine Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich macht und schon deshalb juristischen Laien regelmäßig nicht möglich ist (Beschluss des Senats vom 23.12.2005 – L 19 B 81/05 AS ER)

???

Verfasst: 14.03.2006 13:09
von bajan
:shock:
Heisst das: Das Gericht/der Richter kann nach reiner Willkür entscheiden??
Bin ich als Homosexuelle weniger wert als als heterosexueller Mensch?

Werden wir nicht schon genug ausgebeutet?

Was genau sagt denn das Bundesverfassungsgericht dazu??

Und heisst es nicht im Grundgesetz: Alle Menschen sind gleich,egal welcher Rasse,Religion oder Sexualität sie angehören?

Wie kann ich mich wehren?

Verfasst: 19.03.2006 20:39
von michaellknze
Hallo!
Ich war beim Anwalt und der meine das es gut aussieht und wir gut chancen hätten.Bin mal gespannt was draus wird.Gruß M.K

Verfasst: 19.03.2006 21:24
von Gast
Viel Erfolg!

Verfasst: 20.03.2006 13:37
von Milecia
Hallo,

ich hatte diesen Thread übersehen und habe meinen "Senf" schon an einen
anderen gehängt.

Also ich habe jetzt auch Widerspruch eingelegt.

Es kamen bisher zwei Briefe:

Einmal wurde es an eine höhere Stelle geleitet..
und danach die Information, es könnte sich noch hinziehen
und ich werde noch zu gegebener Zeit gebeten, detailliert zu
meinem Widerspruch Stellung zu nehmen...

Vielleicht aufgrund der Widersprüche, die da gerade die Ämter überfluten ?....

Gibt es einen Weg, den Prozess zu beschleunigen?
Geht es mit einem Anwalt schneller?

MfG Mel

Verfasst: 20.03.2006 15:37
von Gast
Die Arbeit von Behörden kann man durchaus manchmal mit dem Hinweis auf eine Untätigkeitsklage beschleunigen.

Verfasst: 20.03.2006 20:29
von michaellknze
Hallo!
Also mein anwalt hat denen einen frist gesetzt bis 22.03 ansonsten wird er eine einzweilige anordnung beantragen.dieses bedeute das das gericht sofort entscheidet,weil ein prozess sich hinziehen kann:gruß

Verfasst: 23.03.2006 11:43
von bajan
Also ich hab jetzt in einem Forum eine Group gegründet und glücklicherweise eine Dame gefunden,die in einer Agentur für Arbeit angestellt ist. Ich denke,sie wird mir einige Informationen geben können. :D
Also werde ich jetzt warten...... :?
LG Bajan

Verfasst: 24.03.2006 10:56
von DjTermi
Ich Arbeite bei der AA in NRW -Du, ich weiss ja nicht aus welchen Bundesland Du kommst !!!