Ab wann gilt man als "Wohngemeinschaft"?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ab wann gilt man als "Wohngemeinschaft"?
Ich habe eine eigene Wohnung und mein Freund wohnt bei seinen Eltern. Am Wochenende schläft er manchmal bei mir. Aus diesem Grund hat er bei mir Zahnbecher 1 mal saubere Unterwäsche und Schlafanzug. Außerdem steht sein Fahrrad bei mir. Ich habe ein Doppelbett. Sollte mal jemand zur kontrolle kommen, kann ich da jetzt Schwierigkeiten bekommen? Weiß vielleicht jemand, ob es da genau Richtlinien gibt?
Keine Probleme!
Solange er nicht ständig bei dir ist und sich permanent bei dir aufhält kann nichts passieren!
Aber Vorsicht wenn zu viele Sachen von Ihm bei dir sind! Das kann schnell falsch verstanden werden!
Als WG gilt ihr nur wenn er auch im Mietvertrag drinnen steht!
Aber Vorsicht wenn zu viele Sachen von Ihm bei dir sind! Das kann schnell falsch verstanden werden!
Als WG gilt ihr nur wenn er auch im Mietvertrag drinnen steht!
Re: Ab wann gilt man als "Wohngemeinschaft"?
Anonymous hat geschrieben:Ich habe eine eigene Wohnung und mein Freund wohnt bei seinen Eltern. Am Wochenende schläft er manchmal bei mir. Aus diesem Grund hat er bei mir Zahnbecher 1 mal saubere Unterwäsche und Schlafanzug. Außerdem steht sein Fahrrad bei mir. Ich habe ein Doppelbett. Sollte mal jemand zur kontrolle kommen, kann ich da jetzt Schwierigkeiten bekommen? Weiß vielleicht jemand, ob es da genau Richtlinien gibt?
So wie ich weiß - ob es nun richtig ist, weiß ich nicht- aber,
Wenn Du länger als ein Jahr mit Deinem Freund zusammen lebst, zählt diese als Eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Heute habe ich im Fernsehen gehört, das sie diese Frist sogar auf 3 Jahre erhöhen wollen...