Ab wann gilt man als "Wohngemeinschaft"?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Gast

Ab wann gilt man als "Wohngemeinschaft"?

Beitrag von Gast »

Ich habe eine eigene Wohnung und mein Freund wohnt bei seinen Eltern. Am Wochenende schläft er manchmal bei mir. Aus diesem Grund hat er bei mir Zahnbecher 1 mal saubere Unterwäsche und Schlafanzug. Außerdem steht sein Fahrrad bei mir. Ich habe ein Doppelbett. Sollte mal jemand zur kontrolle kommen, kann ich da jetzt Schwierigkeiten bekommen? Weiß vielleicht jemand, ob es da genau Richtlinien gibt?
Gast

Keine Probleme!

Beitrag von Gast »

Solange er nicht ständig bei dir ist und sich permanent bei dir aufhält kann nichts passieren!
Aber Vorsicht wenn zu viele Sachen von Ihm bei dir sind! Das kann schnell falsch verstanden werden!
Als WG gilt ihr nur wenn er auch im Mietvertrag drinnen steht!
Gast

Re: Ab wann gilt man als "Wohngemeinschaft"?

Beitrag von Gast »

Anonymous hat geschrieben:Ich habe eine eigene Wohnung und mein Freund wohnt bei seinen Eltern. Am Wochenende schläft er manchmal bei mir. Aus diesem Grund hat er bei mir Zahnbecher 1 mal saubere Unterwäsche und Schlafanzug. Außerdem steht sein Fahrrad bei mir. Ich habe ein Doppelbett. Sollte mal jemand zur kontrolle kommen, kann ich da jetzt Schwierigkeiten bekommen? Weiß vielleicht jemand, ob es da genau Richtlinien gibt?

So wie ich weiß - ob es nun richtig ist, weiß ich nicht- aber,

Wenn Du länger als ein Jahr mit Deinem Freund zusammen lebst, zählt diese als Eheähnliche Lebensgemeinschaft.

Heute habe ich im Fernsehen gehört, das sie diese Frist sogar auf 3 Jahre erhöhen wollen...
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