anrechnung partnereinkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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strike
Beiträge: 4
Registriert: 13.01.2006 21:24

anrechnung partnereinkommen

Beitrag von strike »

hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen...
ich habe bis einschliesslich februar06 hartz4 mit meinem freund bezogen(eine wohnung seit dem 1.10.05, eheähnliche gemeinschaft laut job center). nun habe ich seit dem 23.1 wieder einen job und bekomme900 euro brutto. mein sachbearbeiter bat meinen chef mir mein erstes gehalt ende februar zu überweisen damit ich nichts nachzahlen muss. nun habe ich das geld am 27.2. auf mein konto bekommen und das job center hat meinem freund seinen anteil an hartz4 für märz gestrichen,ohne uns anzuschreiben,denn ich hätte ja im februar 2 mal geld bezogen( hartz und gehalt). in den folgemonaten wird er auch nur die miete und 98 euro an hartz bekommen denn ich geh ja arbeiten laut job center.und ausserdem wäre sein wohnkostenanteil immer noch zu hoch somit müssen wir aus der wohnung raus oder zahlen von den insgesamt 800 euro die wir zusammen haben 144 euro selber an mietkosten. wir müssen also unsere laufenden kosten, den mietanteil und lebens,ittel von den 800 euro zahlen.
meine frage ist nun es gibt wohl ein neues urteil das besagt das man einen eheähnliche gemeinschaft erst nach 3 jahren anerkennen darf, und somit auch das partnereinkommen nicht angerechnet werden darf.

kennt sich jemand damit aus???brauche dringend rat
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Genaueres zur eheähnlichen Gemeinschaft finden Sie unter:

http://www.berliner-arbeitslosenzentrum ... n_paar.htm

Das Problem dürfte in Ihrem Fall sein, dass Sie ja schon in der Vergangenheit die Feststellung der ArGe, Sie würden in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, widerspruchslos hingenommen haben.
Wenden Sie sich mal an eine Sozialberatungsstelle, ob da noch was zu machen ist. Adresse finden Sie unter: tacheles.de
Milecia
Beiträge: 22
Registriert: 13.01.2006 18:47
Wohnort: Schwelm
Kontaktdaten:

Beitrag von Milecia »

Hallo,

ich habe jetzt Widerspruch gegen unseren Bescheid eingelegt,
aufgrund des Urteils (unten der link).

Jeder Mensch passt seine Ausgaben an seinen Verdienst an,
und das kann manchmal nicht von heute auf morgen umstellen.

Wie in unserem Fall, da er ein Auto geleast hat, sonstiges an Krediten,
usw... Wir sprechen von über 500,-€ Kreditraten - ja wie soll man die
denn bitte von jetzt auf gleich "abstellen"?

Bei Interesse bin ich gerne bereit, unsere gesamten Ein/Ausgaben
hier aufzulisten... da lässt sich nichts "drehen", ausser Insolvenz oder so..!
Stundung der Raten ist nicht - schon nachgeforscht...

Nach 2-3 Jahren beispielsweise, kann man die Kredite neu rechnen,
verlängern, und somit sinken die Raten...

Demnach halte ich diese 3 Jahres Frist für mehr als gerechtfertigt.

Denn z.Zt. habe ich nur einen Minijob - und unterm Strich rede ich hier
von ca. 150 Euro für Essen und Benzin für 2 Personen + 11 J. Kind !!!

Jaja - das ist ja nicht machbar - und deswegen sind mittlerweile Mahnbescheide Tagesordnung, und das sind ja noch mehr Kosten...

Der absolute Hammer war, weil das Konto durch diese Umstände
nun dispomäßig ausgereizt war, wurde von der SPK veranlaßt, von der Lebensversicherung (die an die SPK abgetreten ist),
1000,- zur Kontobegleichung auszuzahlen.
Und diese 1000,- € wurden von der ARGE voll als Einkommen für
den Monat gerechnet...

Die Situation ist ja in allen Fällen meist folgende: Da ist ein Alleinstehender,
der mit seinem Geld gut zurecht kommt, und dann soll er plötzlich von
heute auf morgen "Kredite veschwinden lassen", sämtliche Versicherungen kündigen etc ... Das ist doch definitiv nicht machbar !!
Es sei denn, man zieht gar nicht zusammen und linkt somit den Staat !
Ist das vielleicht Sinn und Zweck?? Sehe ich nicht so !

Fazit: Widerspruch einlegen noch und nöcher !!

http://log.handakte.de/?p=2987


MfG Mel
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
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