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Umzug in eine größere wohnung

Verfasst: 04.03.2006 18:36
von jackass74
Hallo zusammen ich habe vor mit meinen beiden Kids in die nähe von meinem freund zu ziehen ! Sprich von Hessen nach Rheinlandpalz!
Wie begründe ich den Unzug am besten beim Amt ??Da ich auch in ein Haus ziehen möchte das aber laut Mietvertrag ca 100qm hat und das Amt ja nur 75qm zahlt, kann ich dem Amt mitteilen das ich die diferenz selbst
übernehme oder stellen die sich dann quer???
würde mich über Tipps und Anregungen freuen

jackass

gast 666

Verfasst: 07.03.2006 11:21
von Suzi21
Also ich ziehe jetzt auch in eine größere wohnung! Das amt zahlt nur die gewisse Grundkaltmiete die für sie angemessen sind! quadratmeter zahl ist iHnen hier schnuppe! ich liege 60euro über der grundkaltmiete! Musste einen schrieb unterschreiben das ich die differenz von der grundkaltmiete selbst übernehme! Somit war das dann erledigt fürs amt!

Am besten du informierst dich bei deinem zustelligen amt! da das ja immer unterschiedlich ist von bundesland/stadt!

nach dem Grund des Umzugs fragen Sie immer!

Verfasst: 09.03.2006 08:22
von jackass74
Danke dir für den Tipp habe es mir so ungefair auch gedacht !
Was passiert denn denn wen man einfach sagt das man aus privaten Gründen umziehen mag bzw. es für die Kids besser ist da ich ja jetzt in einer Stadt wohne und nun naja entwas Ländlicher ziehen möchte ??

Verfasst: 09.03.2006 09:08
von DjTermi
Das ist ja kein wichtiger Grund: Du möchtest ja umziehen weil es Dir Persönlich schöner wo anders ist, und das wird das Amt nicht anerkennen.

Verfasst: 09.03.2006 09:11
von jackass74
das hast du ja recht *zwinker*Aber was könnte man denn evt für wichtige Gründe angeben bzw wer hat dieses schon mla bei amt beantragt !?

Verfasst: 09.03.2006 09:26
von DjTermi
es liegt kein wichtiger Grund vor, wenn man

Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, da man meint dort bessere Chancen zu haben einen Job zu finden! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen!


Wichtig ist bei jedem geplanten Umzug sich vorher eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung durch das zuständige Amt einzuholen!! Siehe dazu § 22 Absatz 2 SGB II .