Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltzahlung
Verfasst: 02.03.2006 22:04
Hallo!
Lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft,habe ein kind,aus früher beziehung.Jetzt bekomm ich arbeitslosengeld,und meine freundin hartz 4.Jetzt sagten die mir von der hartz stelle,das ich mit dem jugendamt sprechen soll das ich kein unterhalt mehr zahlen kann.Hab ich auch gemacht,und die meinten,ich wäre gegenüber meiner freundin nicht unterhaltspflichtung und müßte weiter unterhalt zahlen.Ich wäre nur meiner tochter unterhaltspflichtig nicht meiner freundin,das wäre nur anders wenn wir verheiratet wären.Aber da dürfen die doch auch mein geld nicht mit anrechnen bei der harztstelle aber das wird voll angerechnet.Hoffe es gibt jemand der damit erfahrung hat und in der selben situation ist.Gruß M.K
Lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft,habe ein kind,aus früher beziehung.Jetzt bekomm ich arbeitslosengeld,und meine freundin hartz 4.Jetzt sagten die mir von der hartz stelle,das ich mit dem jugendamt sprechen soll das ich kein unterhalt mehr zahlen kann.Hab ich auch gemacht,und die meinten,ich wäre gegenüber meiner freundin nicht unterhaltspflichtung und müßte weiter unterhalt zahlen.Ich wäre nur meiner tochter unterhaltspflichtig nicht meiner freundin,das wäre nur anders wenn wir verheiratet wären.Aber da dürfen die doch auch mein geld nicht mit anrechnen bei der harztstelle aber das wird voll angerechnet.Hoffe es gibt jemand der damit erfahrung hat und in der selben situation ist.Gruß M.K
