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Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltzahlung

Verfasst: 02.03.2006 22:04
von michaellknze
Hallo!
Lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft,habe ein kind,aus früher beziehung.Jetzt bekomm ich arbeitslosengeld,und meine freundin hartz 4.Jetzt sagten die mir von der hartz stelle,das ich mit dem jugendamt sprechen soll das ich kein unterhalt mehr zahlen kann.Hab ich auch gemacht,und die meinten,ich wäre gegenüber meiner freundin nicht unterhaltspflichtung und müßte weiter unterhalt zahlen.Ich wäre nur meiner tochter unterhaltspflichtig nicht meiner freundin,das wäre nur anders wenn wir verheiratet wären.Aber da dürfen die doch auch mein geld nicht mit anrechnen bei der harztstelle aber das wird voll angerechnet.Hoffe es gibt jemand der damit erfahrung hat und in der selben situation ist.Gruß M.K :wink:

Verfasst: 04.03.2006 13:57
von michaellknze
Ist denn hier keiner der sich damit auskennt?

Verfasst: 04.03.2006 14:04
von Melinde
Hallo michaellknze
Soweit ich weiß kann erst dann der Unterhalt für Deine Tochter wegfallen, wenn Du selber Alg 2 beziehst. Solange das nicht so ist, und hoffen wir mal es kommt nicht dazu, ist der Unterhalt zu zahlen.
Dein Einkommen wird mitberechnet, weil ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und da alles Einkommen berücksichtigt wird.
Ob der Unterhalt den Du an Deine Tochter zahlst von Deinem Einkommen vorher abgezogen wird weiß ich allerdings nicht.
Gruß