Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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michaellknze
Beiträge: 21
Registriert: 28.02.2006 22:38

Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltzahlung

Beitrag von michaellknze »

Hallo!
Lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft,habe ein kind,aus früher beziehung.Jetzt bekomm ich arbeitslosengeld,und meine freundin hartz 4.Jetzt sagten die mir von der hartz stelle,das ich mit dem jugendamt sprechen soll das ich kein unterhalt mehr zahlen kann.Hab ich auch gemacht,und die meinten,ich wäre gegenüber meiner freundin nicht unterhaltspflichtung und müßte weiter unterhalt zahlen.Ich wäre nur meiner tochter unterhaltspflichtig nicht meiner freundin,das wäre nur anders wenn wir verheiratet wären.Aber da dürfen die doch auch mein geld nicht mit anrechnen bei der harztstelle aber das wird voll angerechnet.Hoffe es gibt jemand der damit erfahrung hat und in der selben situation ist.Gruß M.K :wink:
michaellknze
Beiträge: 21
Registriert: 28.02.2006 22:38

Beitrag von michaellknze »

Ist denn hier keiner der sich damit auskennt?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo michaellknze
Soweit ich weiß kann erst dann der Unterhalt für Deine Tochter wegfallen, wenn Du selber Alg 2 beziehst. Solange das nicht so ist, und hoffen wir mal es kommt nicht dazu, ist der Unterhalt zu zahlen.
Dein Einkommen wird mitberechnet, weil ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und da alles Einkommen berücksichtigt wird.
Ob der Unterhalt den Du an Deine Tochter zahlst von Deinem Einkommen vorher abgezogen wird weiß ich allerdings nicht.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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