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Kontoüberprüfung
Verfasst: 02.03.2006 16:00
von ottomaxe
Vor kurzem haben wir ein Schreiben bekommen, daß eine Überprüfung aller Konten der Bedarfsgemeinschaft stattfindet. Damit soll ein Leistungsmißbrauch ausgeschlossen werden. Es soll bei der Arge ein Datenabgleich mit den Finanzämtern und anderen Behörden stattgefunden haben. Wie weit darf der einzelne ohne konkreten Verdacht durchleuchtet werden und welche Daten können wirklich vorliegen? Werden auch alle Zinsen (z. B. Sparbuch) der Kinder als Einkommen angerechnet?
Wir sollen alles nachweisen, es wird auch rückwirkend die Leistung geprüft. Trifft das auf alle zu, sind das Stichproben? Mit der regulären Berechnung kommen die Bearbeiter aber nicht nach.
Verfasst: 02.03.2006 22:56
von Gast
Bankgeheimnis - Kontenabfrage
Seit dem 1. April 2005 Bankkontenabfrage: Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit hat das Bankgeheimnis weitgehend aufgehoben. Der "gläserne Bankkunde" ist Realität. Finanzämter und andere Sozialbehörden (zum Beispiel Arbeitsagentur, Sozialamt) können schnell abfragen, welche Bankverbindungen ein Bürger in Deutschland hat und wo seine Wertpapiere liegen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Eilanträge gegen das neue Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit abgelehnt (Az.: 1 BVR 2357/04; 1 BvQ 2/05). Antragsteller waren die Volksbank Raesfeld, ein Rechtsanwalt, eine Bezieherin von Wohngeld und ein Sozialhilfeempfänger. Eine gleichmäßige Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie das Verhindern von unberechtigt bezogenen Sozialleistungen sind nach Ansicht der Verfassungsrichter "gewichtige Gemeinwohlbelange". In der Hauptsache muss zwar noch eine Entscheidung fallen, aber kaum jemand erwartet hier eine total andere Entscheidung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterhält eine Datenbank, in der die Stammdaten aller Bankkunden in Deutschland gespeichert sind. Zu den Kontostammdaten zählen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Verfügungsberechtigte sowie der Zeitpunkt von Eröffnung und Schließung eines Kontos. Mithin sind also auch Kontovollmachten den Behörden zugänglich (Beispiel: Vollmacht über das Konto des Verlobten). Keinen Zugriff haben die Behörden auf andere Daten, wie zum Beispiel Kontostand oder Entwicklung der Umsätze.
Quelle:
Finanztip