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Möchte Hartz4 Frau helfen: Brauche einen Tip!

Verfasst: 01.03.2006 17:17
von Gregor_Gorbi
Hallo zusammen.
Folgende Situation: Eine Bekannte (Hartz4) ist im Dez05 nach Neuss gezogen. Und hat auch eine Wohnung bekommen.Ihr Sohn (im Jan 06: 18 geworden) wollte erst nicht mit. Er hat es sich aber überlegt und ist nun hier. Auch er hat Hartz4 beantragt. Nun sitzten die beiden in einen Zimmer 41qm Wohnung.
Ich hate ein 77qm 2 Zimmer EGTW im Sept 05 gekauft und wurde aber Ende Dez zum 31.01.06 gekündigt, Klasse.
Mein ALG1 ist 917 Euro. Nun habe ich mir überlegt meine Bekannte allein mit zu mir zu nehmen. Eben eine WG. Was sollte ich da beachten? Aber wie ist es dann mit dem Geld?
Wie sollte ich vorgehen?

Vielen Dank schon mal.

Verfasst: 04.03.2006 00:53
von submarin
Die ArGe geht regelhaft davon aus, dass Sie in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Sie müssen im vorneherein klarstellen, dass das nicht zutrifft und Sie getrennt wirtschaften. Zum Thema eheähnliches Verhältnis finden Sie sehr viele Seiten im Internet, googeln Sie mal. Wenn die ArGe Ihrer Bekannten Leistungen verweigert, weil Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden, Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruchs kann Ihre Bekannte vor dem Sozialgericht klagen.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der Sie verpflichtet werden könnten, für Dritte aufzukommen.
Ihre Bekannte hat Anspruch auf den Regelsatz und anteilige Übernahme der Miete.

Verfasst: 05.03.2006 21:54
von Gregor_Gorbi
Vielen Dank für deine Antwort.

Also stelle ich einen Mietvertrag (anteilig) aus. und meine BEkannte bekommt dann dieses Geld von der ArGe? Richtig?

Ich muss natürlich dieses Geld (Miete) als Einkommen beim FiAmt angeben.

Oder sehe ich das falsch?

Verfasst: 06.03.2006 02:05
von submarin
Korrekt ist ein Untermietvertrag. Formulare dafür finden Sie in Schreibwarengeschäften.
Da Sie keine Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung eigenen Eigentums haben, müssen Sie die Einkünfte, die ja gar keine sind, sondern eine Kostenbeteiligung, auch nicht beim FA angeben.